E-Payment im Internet RA Adrian Süess, LL.M., Zürich Bild Nr. Datei: #88336074 | Urheber: Mathias Rosenthal BITTE ERSETZEN DURCH #92741021 | Urheber: Maksym Yemelyanov #105598120 | Urheber: tashka2000 #83642038 | Urheber: daviles RA Adrian Süess, LL.M., Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG www.br-legal.ch
Überblick – Worum geht’s Kundenbedürfnisse Überblick E-Payment und E-Payment Systeme Rechtliche Konsequenzen für die Praxis Fazit Fragen?
Kundenbedürfnisse Bild Nr #101984598 | Urheber: iconimage
Kundenbedürfnisse Rasche, einfache und günstige Abwicklung von Zahlungen im Internet und in Onlineshops Sichere Zahlungsabwicklung Abnahme von Kauf auf Rechnung? Prognose: Zunahme von E-Payment und E-Bezahlsystemen
#2860358 | Urheber: V. Yakobchuk E-Payment Systeme
E-Payment Systeme (Überblick) Was ist „E-Payment“ Klassische E-Payment Systeme E-Payment über Dritte Mobile Bezahlsysteme Peer to Peer Bezahlsysteme (Kryptowährungen)
„Klassisches“ E-Payment #2860358 | Urheber: V. Yakobchuk „Klassisches“ E-Payment
Klassische Bezahlsysteme: Online Banking (z.B. Vorkasse) Bank Kunde Clearing Bank Shop Kunde Shop Kaufvertrag
Kreditkartenzahlung Acquirer (Shop) Bank Kunde Bank Shop Zahlungsdaten Autorisierung Service Provider Daten Autorisierung Zahlungsdaten Kunde Shop Kaufvertrag
E-Payment Services von Drittanbietern Bild Nr #101984598 | Urheber: iconimage E-Payment Services von Drittanbietern
Drittanbieter E-Payment Services von Drittanbietern Guthabenbasierte Dienstleister (dazu auch mobiles E-Payment) Zahlungsauslösedienste / Kontoinformationsdienste
Drittanbieter Drittanbieter (Third Party Payment Service Provider (TPP)) Vereinfachung der „klassischen elektronischen Zahlung“ durch DL von Dritten Z.B. Zahlungsauslösedienste / Kontoinformationsdienste Im Webshop integrierte Applikation eines TPP D.h. Dritte wickeln den Zahlungsverkehr ab Vorteil: keine KK notwendig
Zahlungsauslöse- / Kontoinformationsdienste Bank Kunde Clearing Bank Shop TPP Kunde Shop Kaufvertrag
Vertragliche Risiken Problem: verschiedene Akteure und komplexe Vertragssysteme Anwendbarkeit der vertragsrechtlichen Bestimmungen (Marktteilnehmer) Auftragsrecht Sorgfaltspflichten Kundendilemma bei Drittanbietern (TPP): Keine Weitergabe von Bank-Login-Daten an Dritte (Bank-AGB) Genau dies geschieht bei Drittanbietern Wer haftet?
#88655498 Mobile Bezahlsysteme
Mobiles E-Payment Blick vom 14. Juni 2016:
Mobiles E-Payment
Mobiles E-Payment Geldbezogene Transaktionen, die hardwaremässig auf mobilen Geräten beruhen Bezahl-Apps wie z.B. Google Wallet, Apple Pay, Twint, Paymit Bezahl Uhren, z.B. Swatch Bellamy, Mondaine Können online als und/oder im stationären Handel eingesetzt werden (NFC-Technologie)
Mobiles E-Payment Bezahl-“Device“ Bank Kunde Kunde Shop Kaufvertrag Daten Zahlung Daten Zahlung Kunde Shop Kaufvertrag
Mobiles E-Payment Vorteile: Ladeoptionen (KK, LSV, Überweisung) Teilweise keine Kreditkarte notwendig Kanalübergreifend Shopping & Payment wird erleichtert Neues Businessmodell
Risiken bei mobilem E-Payment komplexe Vertragssysteme Viele Akteure Haftungsfragen Einwilligung in AGB? Datensicherheit Z.B. Hinterlegung der Kreditkarte? Datenzugriff Identitätsdiebstahl Datenschutz Persönlichkeitsprofile Big Data
Peer to Peer Bezahlsysteme #52112699 Peer to Peer Bezahlsysteme
Peer to Peer Bezahlsysteme (Kryptowährungen) Bitcoin als Währungssurrogat Rasche Überweisung Geringe Transaktionskosten Zahlungen faktisch nicht umkehrbar Volatilität Frage der Anonymität noch experimentell keine breite Akzeptanz
Peer to Peer Bezahlsysteme (Kryptowährungen) Währungssurrogat zur Zahlung, evtl Spekulation Netzwerk peer-to-peer system, Blockchain Netzwerk-Protokoll Programmierbarkeit, Smart Contracts
Peer to Peer Bezahlsysteme (Kryptowährungen) Bitcoins als Netzwerk und Netzwerk-Protokoll Dezentrales digitales System, das gesamte Transaktionshistorie enthält keine zentrale Anlaufstelle nötig Transaktionen sind sichtbar, nicht aber deren verschlüsselter Inhalt Daten lassen sich praktisch nicht manipulieren / verfälschen "Blockchain" als Innovationsträger?
Peer to Peer Bezahlsysteme (Kryptowährungen) Bitcoin Blockchain-Anwendungsformen Kryptographische Echtheitsbestätigung z.B. Entwicklung eines digitalen „Notariatssystems“ "Smart Contracts" als Geschäfts- und Bezahl-modell der Zukunft? zB Vorliegen der Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertrags wird durch Algorithmus bestimmt / bestätigt zB "digitale Sperrung“ bei KFZ, wenn Zahlungen nicht entrichtet wurden.
Rechtsrahmen bei virtuellen Währungen Zivilrechtliche Qualifikation von Bitcoins? CH: Rechtsunsicherheit betr. Anerkennung Inhaberschaft von Bitcoins Regulierung von virtuellen Währungen? Schweiz EU Regulierung der Digital Ledger Technologie (DLT)
Exkurs: Kauf auf Rechnung BITTE ERSETZEN DURCH #34422230 | Urheber: djama
Exkurs: Kauf auf Rechnung Kauf auf Rechnung streng genommen kein E-Payment Problem: Bonitätsrisiko und Betrugsrisiko Lösung Bonitätsprüfung und „Fraud Check“ Dienstleister bieten Bonitätsprüfung und Tools, um Betrugsverdachte oder Betrugsversuche aufzudecken Schnittstelle im Shop: Prüfung wird anhand von Algorithmen in Sekundenschnelle durchgeführt
Exkurs: Kauf auf Rechnung (1) Mehrstufige Prüfung beim „Checkout“ im Online-Shop Bonitätsprüfung Identitätsprüfung (2) Scoring-Verfahren Datenanalyse (Regelsets) Scoringwert (3) Device Tracking Technologie (Scoringwert) «Tatwerkzeug» erkennen (Computer, Tablet, Smartphone) Echtzeit Geräteanalyse (z.B. Geolocation, IP Adresse etc.) Abgleich mit globalem Gerätepool Ist Kauf auf Rechnung möglich?
Bitte ERSETZEN: #111756879 | Urheber: sdecoret Dienstleister
Dienstleister von E-Payment Services Immer mehr Dienstleister bieten eine „à la carte“-Lösung für den Payment Service Providing an. Vom Einrichtung und Online-Zahlung bis zum Kundenservice: Wahl der Zahlungsmethode Verarbeitung von Internetzahlungen Persönliches Backoffice für das Überwachen von Transaktionen Kundenservice per E-Mail oder Telefon Systemüberwachung usw.
Rechtliche Konsequenzen für die Praxis: Bild i.O.
Vertragsrecht Kenne ich meine Verträge mit Dienstleistern? Habe ich rechtssichere AGB? Sind Zahlungsmethoden sauber aufgeführt? Müssen zusätzliche Klauseln in die AGB aufgrund von Dienstleistern/Schnittstellen? Haftungsfragen Gibt es Risiken, die ich in den AGB auf den Kunden abwälzen muss? Benötige ich Einwilligungen (z.B. für die Datenbearbeitung) AGB prüfen!
Datenschutz: Bearbeitung von Personendaten Datenbearbeitung und Zweck muss erkennbar sein gegebenenfalls nur mit Einwilligung Weitergabe von Daten an Dritte? Form der Einwilligung? Datensicherheit Einsatz von Tracking-Tools / Cookies etc. Rechtssichere Datenschutzerklärung
Datenschutz - Einwilligung typischerweise notwendig bei… Bekanntgabe von Daten an Dritte (nicht zur Vertragsabwicklung) Erstellung eines Nutzerprofils (evtl. Persönlichkeitsprofil) beim Scoring? Bonitätsprüfung und Einwilligung? Prüfen, ob Einwilligung notwendig ist Form der Einwilligung?
Technische Vorkehrungen im Bezahlprozess „Button“-Artikel (Art. 11abis PBV) Gilt für Mehrwertdienste Dienstleistungen wie Informations-, Beratungs-, Unterhaltungs-, Vermarktungs- und Gebührenteilungsdienste, die gegenüber Konsumenten und Konsumentinnen über eine Internet- oder sonstige Datenverbindung angeboten werden Vorgaben für die Bestellfläche (z.B. «kostenpflichtig bestellen») Gilt nicht «herkömmliche» Onlineshops Biete ich Mehrwertdienste an? Achtung bei Ausrichtung ins Ausland
Aufsichtsrecht Elektronische u. mobile Bezahlsysteme: Banken: BankG u. FINMA-Regularien Middle Layer (Dienstleister, z.B. App Anbieter): GwG Sorgfalts- und Kontrollpflichten Aktuelle Regulierungswelle: Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) TPP könnten je nach konkreter Tätigkeit als Vermittler für Finanzgeschäfte gelten und unter FIDLEG fallen FinfraG (Art. 82) Übe ich eine finanzintermediäre/ finanzmarktregulierte Tätigkeit aus?
Fazit #60135790
Fazit Neue Bezahlsysteme werden an Bedeutung zunehmen Vertragliche Herausforderungen Technische Sicherheitsrisiken Datenschutzrechtliche Probleme Marktteilnehmer sind in der Pflicht
Fragen? Bild ist so i.O.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Bild Nr. Datei: #88336074 | Urheber: Mathias Rosenthal #105598120 | Urheber: tashka2000 #95004142 | Urheber: daviles #83642038 | Urheber: daviles RA Adrian Süess, LL.M., Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG www.br-legal.ch