Internationales Einkaufsrecht anhand von konkreten Beispielen

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Internationales Einkaufsrecht anhand von konkreten Beispielen Dorothea Engel

Agenda Wincor Nixdorf auf einen Blick Welches Recht? Das „richtige“ Recht? Vorteile / Nachteile AGB Wincor Nixdorf auf einen Blick Welches Recht ist beim internationalen Einkauf anwendbar? Gibt es das “richtige” Recht? Vorteile / Nachteile bzgl. der Rechtswahl – Praxisbeispiele Die Verwendung von allgemeinen Einkaufsbedingungen Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007

Wincor Nixdorf auf einen Blick Welches Recht? Das „richtige“ Recht? Vorteile / Nachteile AGB Unternehmensprofil (GJ 2005/2006) Kundenorientierte Kultur Weltweite Präsenz in mehr als 90 Ländern Umsatz: 1.948 Mio. EUR EBITA: 161 Mio. EUR Hauptproduktions- standorte: Paderborn, Singapur und Shanghai 7.787 Mitarbeiter (Stand: 30.09.2006) Genaue Kundenkenntnis und Partnerschaft Flache Hierarchie, klare und flexible Strukturen Leistungsorientierte, unternehmerische Einstellung Aktienbeteiligung der Mitarbeiter Blue Chip-Kunden Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007

Umfassendes Portfolio Multifunktionale Geldautomaten Mobile POS Leergut- rücknahme- Systeme Einzahlsystem für Banknoten und Belege Cash Recycling System Self-Checkout POS Interaktive Kiosk-Terminals Full-Service POS Produkte Kunden-Informations- terminals/ -drucker Cash Produkte Retail Hardware Services PCs, Server & Drucker Terminals POS-Systeme PCs, Server & Drucker Offene Architektur basierend auf IT Standards Outsourcing Banking Komplett-services für die Filiale Retail eServices Global Professional Services Netcentric, Self-Service Solution für Multi-channel Architekturen Infrastruktur Software Lösungen Modulares, komponentenbasiertes Software-System, basierend auf Microsoft .NET TP CM Multi-vendor Software für Self-Service Systeme ProClassic/ Enterprise Flexible Architektur für schrittweise Migration TP.net ProClassic TP.Linux POSition Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007

Welches Recht ist beim internationalen Einkauf anwendbar? Wincor Nixdorf Welches Recht? Das „richtige“ Recht? Vorteile / Nachteile AGB Was heißt internationaler Einkauf? Vertragsverhandlungen mit ausländischen Vertragspartnern Das Wichtigste kommt oft erst zum Schluss?! Anwendbares Recht Gerichtsstand Merke: Trenne niemals anwendbares Recht und Gerichtsstand! Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007

Gibt es das “richtige” Recht? Gibt es ein “neutrales” Recht? Wincor Nixdorf Welches Recht? Das „richtige“ Recht? Vorteile / Nachteile AGB „Mein“ Recht vs. „Dein“ Recht Gewohnheiten Landestypische rechtliche Grundsätze Unterschiedliche Rechtssysteme, z.B. Anglo-amerikanischer Bereich Kontinental Europa „Internationales Recht“ UN-Recht als „neutrales“ Recht? Praxisbeispiel EU-Recht? Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007

Vorteile / Nachteile bzgl. der Rechtswahl Wincor Nixdorf Welches Recht? Das „richtige“ Recht? Vorteile / Nachteile AGB Gründe für oder gegen ein bestimmtes Landesrecht könnten sein: Kenntnisse über das fremde Rechtssystem? Kosten? Insbesondere Anwaltskosten? Vollstreckbarkeit? Wahrscheinlichkeit der eigenen Klage bzw. dass man selbst verklagt wird? Landestypische Besonderheiten? Z.B. üblicherweise hohe Schadensersatzforderungen Erwartungshaltung des Vertragspartners? Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007

Beispiel: US-amerikanisches Recht Wincor Nixdorf Welches Recht? Das „richtige“ Recht? Vorteile / Nachteile AGB Größere Vertragsfreiheit Keine vergleichbare Regelung zum deutschen AGB-Recht Grenze bildet „unconscionability“, d.h. „dem Gewissen widersprechend“, also Sittenwidrigkeit oder höchst überraschende Klauseln Ausschluss von Folgeschäden absolut üblich Begrenzung der Haftung auf das gezahlte Entgelt möglich Bis auf Personenschäden und Haftung für vorsätzliches Verhalten jegliche Haftungsbegrenzung bis zum Haftungsausschluss möglich „Punitive Damages“ – Bestrafung besonders bösartigen oder rücksichtslosem Verhalten durch die Gerichte Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007

Beispiel: Englisches Recht Wincor Nixdorf Welches Recht? Das „richtige“ Recht? Vorteile / Nachteile AGB Grundsätzliche Unterscheidung zwischen Individualverträgen (negotiated contracts) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (standard form contracts). Im Sale of Goods Act 1979 festgelegten „warranties“ (z.B. Title, quality, fitness for purpose, correspondance with description) können auch in standard form B2B contracts beschränkt und/oder ausgeschlossen werden. Voraussetzung: Die Beschränkung bzw. der Ausschluss ist „reasonable“, d.h. besteht den reasonableness test. Dafür muss die entsprechende Klausel „fair und reasonable once to be included, having regard to the circumstances which where, or ought reasonably to have been, known to or in the contemplation to the parties when the contract was made”. Eine Richtlinie dafür ist u.a.: Bestand für den Käufer die Möglichkeit hinreichend Kenntnis von der Klausel und dessen Inhalt zu erlangen? Deshalb: Notwendigkeit Klauseln durch die Gestaltung des Textes hervorzuheben (Fett, Großbuchstaben etc.). Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007

Beispiel: Schweizer Recht Wincor Nixdorf Welches Recht? Das „richtige“ Recht? Vorteile / Nachteile AGB Das Pendant zum deutschen BGB = Schweizerische Obligationenrecht „OR“. Begriff „Dienstleistung“ = Oberbegriff für Werkleistung und Auftrag. Auftrag entspricht dabei dem deutschen Dienstleistungsvertrag. Das Schweizer Recht kennt auch keine „Garantiefrist“ oder Gewährleistungsfrist dem Wortlaut nach, lediglich den Begriff der Rügepflicht. Rügen müssen nach Schweizer Rechtsprechung innerhalb von 30 – 60 Tagen angezeigt werden („sobald nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich“). Ist der Käufer seiner Anzeigepflicht nachgekommen, hat er für die Einreichung einer Klage dann ein Jahr Zeit. Das Schweizer Recht kennt keine dem BGB vergleichbare AGB-Regelungen! Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007

Die Verwendung von Allgemeinen Einkaufsbedingungen Wincor Nixdorf Welches Recht? Das „richtige“ Recht? Vorteile / Nachteile AGB Einkaufsbedingungen müssen wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden sein. Nach deutschem Recht: Vor oder bei Vertragsschluss Ausdrücklicher Verweis auf die Einkaufsbedingungen Möglichkeit der zumutbaren Kenntnisnahme der anderen Vertragspartei Gegenüber ausländischen Vertragspartnern heißt das: Verweis in Vertragssprache oder In der Heimatsprache des Verkäufers Andernfalls: In der Regel keine Anwendbarkeit deutschen Rechts, sondern des Landesrechts des Verkäufers, da dieses die engste Verbindung zum Vertrag hat, da der Verkäufer die charakteristische Leistung erbringt Das gilt auch, bei sich widersprechenden AGBs! Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!