„kompetenz treffen“ Glasmalerei Peters Paderborn Montag, 02. Juni 2008 »Lebensarbeitszeitmodelle / in Geld geführte Zeitwertkonten« Referent: Dr. Ulrich Gausmann, Geschäftsführer GVB GmbH, Paderborn kompetenz treffen
steuer- und abgabenoptimiert mit attraktiven Renditechancen Warum kommen unsere Klienten zu uns? Ausgangssituation: Bedürfnisse der Arbeitnehmer Zunehmende Nachfrage nach Instrumenten zur individuellen Gestaltung der (Lebens-)Arbeitszeit und zugleich finanzieller Absicherung Großer Bedarf nach flexiblen, arbeitnehmerfinanzierten Versorgungskonzepten steuer- und abgabenoptimiert mit attraktiven Renditechancen ohne eine frühzeitige Festlegung bei den Ansparmodalitäten und der späteren Verwendung des „Sparguthaben“ kompetenz treffen
Möglichkeiten, Entlassungen zu vermeiden; Warum kommen unsere Klienten zu uns? Ausgangssituation: Bedürfnisse des Unternehmens Organisation eines arbeitnehmerfinanzierten Vorruhestandes (gerade auch im Hinblick auf die nach 2009 auslaufende gesetzliche Förderung der „Altersteilzeit“); flexible Steuerung des Arbeitszeiteinsatzes bei konjunkturellen und betriebsbedingten Veränderungen; Möglichkeiten, Entlassungen zu vermeiden; Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und Vermeidung speziell von „Burn-Outs; Verstärkung der Motivation der Mitarbeiter und damit Verringerung der Fluktuationskosten; Verbesserung der Attraktivität des Unternehmens bei der Suche nach anspruchsvollen Fach- und Führungskräften. kompetenz treffen
WERT- Das Zeitwertkonto ist... ein Modell zur flexiblen Gestaltung der Lebensarbeitszeit in Verbindung mit Investmentfondsportfolios Mitarbeitern wird die Möglichkeit geboten, Vergütungs- und Zeitanteile in ein „Wertguthaben“ einzubringen, welches sich am Kapitalmarkt verzinst und insbesondere für Freistellung / vorgezogenen Ruhestand genutzt werden kann. Mittelverwen-dung „AUSZAHLUNG“ Mitteleinbringung Zeit und/oder Geld „EINZAHLUNG“ WERT- STEIGERUNG kompetenz treffen
„Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit ... Dafür gibt es jetzt eine gesetzliche Grundlage: Wortlaut aus dem „Flexi-Gesetz“ (1998) „Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit ... beliebige Gehaltsbestandsteile, in der Höhe unbegrenzt, in ein in Geldwert geführtes Zeitkonto zu stellen, wofür er erst dann Lohnsteuer und ggf. Sozialabgaben entrichtet, sobald er das Guthaben (unabhängig von Altersgrenzen) wieder entnimmt.“ kompetenz treffen
SAP, Debis, Deutsche Bank… Werden derartige Konten bereits praktiziert? JA, seit 1998 bei allen großen Unternehmen wie VW, BMW, Siemens, HP, BASF, SAP, Debis, Deutsche Bank… und in den letzten Jahren auch bei Tausenden klein- und mittelständischen Unternehmen. kompetenz treffen
Was machen wir für unsere Klienten? Wir beraten bei der Einrichtung und Führung von Zeitwertkonten und Optimieren die Entgeltumwandlung in steuerlicher Hinsicht und bezogen auf die Sozialabgaben (=Steuerstundung durch „Bruttosparen“) Erhöhen dadurch die Rentabilität der angesparten Wertguthaben (=Zinseszinseffekt) Schaffen so die Möglichkeit, flexibel in den Ruhestand gehen zu können Ermöglichen die Bindung von „Schlüsselpersonen“ an das Unternehmen und das Finden von Fach- und Führungskräften durch die Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens Vereinfachen die betriebliche Handhabung von Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer und Unternehmer Stellen mit Hilfe qualifizierter Partner die steuerliche, rechtliche und Vermögensanlage-Expertise zur Verfügung (z.Zt. ca. 850 Mandate bundesweit) kompetenz treffen
Es gibt verschiedene Formen von Arbeitszeitkonten Gleitzeit-, Kurzzeit- oder Jahresarbeitszeitkonten = „Girokonto“ Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten = „Sparkonten“ kompetenz treffen
(Auch Mischformen sind möglich!) Arbeitszeitkonten: Zeitwert oder Geldwert Arbeitszeitkonten können alternativ in Zeitwerten oder in Geldwerten geführt werden. (Auch Mischformen sind möglich!) kompetenz treffen
Welche Geldmittel können eingebracht werden? Freiwilliger Entgeltverzicht (Deferred Compensation) aus laufenden Gehaltsbestandteilen Jahres- und Einmalzahlungen (Boni, Tantiemen, Prämien) Entschädigungen für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage Vergütungen für Überstunden und Mehrarbeit (gilt nicht für den GGF !) Abfindungszahlungen wegen Arbeitsplatzverlust Erträge aus der Vermögensanlage der Wertguthaben freiwillige Arbeitgeberleistungen und Zuschüsse kompetenz treffen
ZEIT Wert- € h guthaben € GELD € Wofür kann das Guthaben verwendet werden? Verwendung von Wertguthaben Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben - bei vollen Bezügen oder Reduktion auf bis zu 70% der letzten Bezüge Sabbatical / Langzeiturlaub - Weiterbildung, Familie etc. Altersteilzeit / Vorruhestand ZEIT € h Wert- guthaben € GELD € Einmalzahlung Auszahlung in gleichen Raten Betriebliche Altersversorgung Auszahlungsaufschub kompetenz treffen
Lässt sich aber jederzeit in eine BAV übertragen! Handelt es sich um eine weitere Form der betrieblichen Altersversorgung? NEIN ! Während die Betriebliche Altersversorgung (BAV) sich ausschließlich auf die Zeit NACH dem aktiven Berufsleben beschränkt .... befasst sich das Lebensarbeitszeitmodell primär mit der flexiblen Gestaltung der Zeit VOR dem Rentenalter, der „Lebensarbeitszeit“. Lässt sich aber jederzeit in eine BAV übertragen! Was umgekehrt nicht möglich ist! kompetenz treffen
Die betriebliche Altersversorgung ... kann bei freiwilligem oder unfreiwilligem Vorruhestand KEINE Leistung erbringen! Sie darf nur leisten, wenn ein biologisches Ereignis eingetreten ist. Alter, Invalidität, Tod ... kompetenz treffen
Ein weit verbreiteter Wunsch: Flexibel in den Ruhestand gehen! Ergebnisse der Meinungsforschung: Wann möchte man in den Ruhestand gehen? kompetenz treffen
Zeit – Wert – Konten ...Vorteile für den Arbeitnehmer Noch einmal: Zeit – Wert – Konten ...Vorteile für den Arbeitnehmer flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit und damit eine höhere Lebensqualität Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge können in die Zukunft verlagert und bis dahin verzinslich angelegt werden (sog. „Bruttosparen“) Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (=sozialversicherungsrechtliche Absicherung) auch während der Zeit einer Freistellung Planbarkeit, Ausweitung und Reduzierung von Arbeitszeitphasen für beispielsweise berufliche Fortbildung, Erziehungsurlaub, häusliche Pflegefälle etc. wahlweise Ansparen von Mehrarbeit / Gehaltsbestandteilen zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit und/oder zur vorzeitigen Inanspruchnahme und/oder zur Zusatzversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bei Tod des Arbeitnehmers wird das Zeitwertguthaben an die Erben ausbezahlt oder wahlweise in eine betriebliche Altersversorgung (Hinterbliebenenrente) umgewandelt kompetenz treffen
Sparen ... Aus dem Netto- oder Bruttoeinkommen! Vergleich Brutto-Sparen gegen Netto-Sparen Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Der GRV WEST = 5.300,-- € monatlich und 63.600,-- € jährlich in 2008 kompetenz treffen
250 € 250 € 52 € + 52 € - 126 € 124 € 302 € Netto sparen Brutto sparen Beispiel: Bruttogehalt mtl. 3.000 € * - Gehaltsumwandlung von monatlich 250 € in ein Zeitwertkonto Netto sparen Brutto sparen 250 € 250 € Brutto zur Disposition 52 € werden abgeführt Anteilig: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung + 52 € - 126 € Werden erst bei späterem Zufluss abgeführt. Anteilig Arbeitnehmer-Abgaben: Steuern und Sozialversicherung 124 € Dieser Betrag wird angelegt! 302 € *) Einkommen unter BBG. Steuerklasse 3, keine Kinder, keine Kirchensteuer kompetenz treffen
Bei der Umsetzung müssen ... Zeitwertkonten Bei der Umsetzung müssen ... gesetzliche Bedingungen beachtet werden. Sozialversicherungsrechtlicher Schutz nur bei Aus-übung eines Beschäftigungsverhältnis n. § 7 SGB IV Beitragszahlung nach Fälligkeitsprinzip n. § 23 SGB IV Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Zuflussprinzip n. § 8 Abs. 1 EStG, § 11 EStG Ergänzungsvereinbarung zum Arbeits- / Dienstvertrag über die Verwendung von Bestandteilen künftiger Ansprüche und die Bildung eines Zeitwertkontos. Arbeitsrecht Insolvenzrecht Verpfändung der in Geldwerten geführten Zeitwertguthaben und Bestellung eines Treuhänders kompetenz treffen
Sozialversiche- rungsrecht Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeits- zeitregelungen vom 06.04.1998 (Flexi-Gesetz) Gesetz zur Einführung des EURO im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. EURO-Einführungsgesetz) vom 21.12.2000 Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungen vom 06.09.2001, 21.11.2001, 26.06.2002 und 29.08.2003 (ersetzt Rundschreiben vom 07.02.2001) § 7 SGB IV § 7d SGB IV § 23 SGB IV § 23 b SGB IV Sozialversiche- rungsrecht kompetenz treffen
Steuerrecht Steuerrechtliche Rahmenbedingungen BMF-Schreiben vom 11.11.1999 BMF-Schreiben vom 04.02.2000 – Abs. 7 BMF-Schreiben vom 05.08.2002 – Rz. 154/155 (ersetzt durch BMF-Schreiben vom 17.11.2004 – Rz. 165/166) BMF-Schreiben vom 03.11.2004 – Rz. 18 § 6 Abs. 1 Ziff. 3 EStG § 8 Abs. 1 EStG § 11 EStG § 38 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG § 38a Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG Steuerrecht kompetenz treffen
Arbeitsrecht Arbeitsvertragliche Rahmenbedingungen Flexible Arbeitszeitregelungen bedürfen nach § 7 Abs. 1a SGB IV der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Dies können sein: tarifvertragliche Regelungen Betriebsvereinbarungen einzelvertragliche Regelungen d.h. Ergänzungsvereinbarung über die Verwendung von Bestandteilen künftiger Ansprüche und die Bildung eines Zeitwertkontos Arbeitsrecht kompetenz treffen
Nach dem „Flexi-Gesetz“ hat der Arbeitgeber ... Insolvenzsicherung Nach dem „Flexi-Gesetz“ hat der Arbeitgeber ... „... Vorkehrungen für die Erfüllung der Wertguthaben einschließlich der Arbeitgeberanteile an den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei Insolvenz des Arbeitgebers zu treffen, ...“ und (seit dem 01.08.2003) hat der Arbeitgeber „... die Beschäftigten alsbald über die Vorkehrungen zum Insolvenzschutz in geeigneter Weise zu unterrichten … !“ Haftung bei schuldhaftem Verstoß gegen das Insolvenzsicherungsgebot: § 823 II BGB - Verpflichtung zum Schadensersatz bei Verstoß gegen das Insolvenzsicherungsgebot und daraus folgend die persönliche Haftung der verantwortlich Handelnden. § 266a StGB - der insolvenzbedingte Ausfall von SV-Beiträgen hat zudem wegen schuldhaften Verstoßes gegen das Insolvenzsicherungsgebot die Folge einer Strafverfolgung mit Androhung einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren. kompetenz treffen
Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten Die auf der Grundlage einzelvertraglicher Regelungen aufgebaut und dem Arbeitnehmer verpfändet werden. Treuhandvertrag Treuhänder Unternehmen Investmentfonds- portfolio Verfügungsmacht im Insolvenzfall Verpfändungs-vereinbarung Abwicklung im Insolvenzfall Bank Arbeitnehmer kompetenz treffen
Angesparte Geldwerte sollen der Altersversorgung dienen ! Und nun: Wie steht es mit der Kapitalanlage bei Zeitwertkonten? Welche Kriterien sollte eine Kapitalanlage in GELD geführter Zeitwertkonten erfüllen ? Hohe SICHERHEIT für Arbeitnehmer und -geber Warum ? Angesparte Geldwerte sollen der Altersversorgung dienen ! „Das größte Risiko ist oftmals der Anleger selbst“ durch falsche Entscheidungen für diverse Geldanlagen. Wichtig aus Haftungsgründen auch für den Arbeitgeber! kompetenz treffen
Hohe FLEXIBILITÄT / VERFÜGBARKEIT Welche Kriterien sollte eine Kapitalanlage in GELD geführter Zeitwertkonten erfüllen? Hohe FLEXIBILITÄT / VERFÜGBARKEIT Warum ? Im Zeitwertkonto sind jederzeitige Ein-/Auszahlungen* möglich. SINNVOLLE ANLAGEN sind Investmentfonds (Aktien-, Renten-, offene Immobilienfonds), welche täglich verfügbar sind NICHT SINNVOLLE ANLAGEN für ZWK sind Lebensversicherungen, Einzelimmobilien, geschlossene Beteiligungen etc. *unter bestimmten Voraussetzungen kompetenz treffen
GVB Gausmann Vermögensberatung GmbH Können Sie jede x-beliebige Geldanlage wählen? NEIN Wichtig ist die Aufbereitung der steuerlichen Werte des Zeitwertkontos für die Bilanz und die laufende Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Ein Ansprechpartner für Sie – minimaler Zeitaufwand- geringe Kosten Deshalb - professionelle Beratung durch GVB Gausmann Vermögensberatung GmbH - zertifizierter Zeitwertkontenberater - kompetenz treffen
E-Mail info@gvb-team.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen zum Thema? Fragen Sie mich. Die Anschrift: GVB - Gausmann Vermögensberatung GmbH Heidturmweg 33 · D-33100 Paderborn Tel. +49 (0) 52 51 - 184 25 - 0 Fax +49 (0) 52 51 - 184 25 - 22 E-Mail info@gvb-team.de www.gvb-team.de kompetenz treffen