Neuordnung Fluggerätelektroniker Stand: Januar 2013 DIHK 01/2013 1.

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 Präsentation transkript:

Neuordnung Fluggerätelektroniker Stand: Januar 2013 DIHK 01/2013 1

Ordnungsbedarf Integration aller Anforderung an die Qualifikation nach EASA-Verordnung Teil 66 / CAT A Ziel: Schaffung einer Berufsgruppe „Luftfahrttechnische Berufe“ mit gemeinsamen Ausbildungsinhalten von mindestens 12 Monaten (umgesetzt durch gemeinsame Beschulung im 1. Ausbildungsjahr) Ursprünglich von den Sozialpartnern intendierte Strukturierung der Ausbildung in berufsübergreifende, gemeinsame und berufsspezifische „Kompetenzfelder“; Anpassung des Vorhabens entsprechend gesetzlicher Vorgaben DIHK 01/2013 2

Eckwerte der Neuordnung Ausbildungsdauer 3,5 Jahre Struktur der Ausbildung Monoberuf mit Einsatzgebieten, Berufsgruppe „Luftfahrttechnische Berufe“ mit Fluggerätmechaniker; gemeinsame Beschulung im 1. Ausbildungsjahr Zeitliche Gliederung Sachliche und zeitliche Gliederung (Zeitrahmen) Prüfungsform Gestreckte Abschlussprüfung NEU: Anlage 3 der Verordnung „Entsprechungsliste“ Außerkrafttreten des Teil 7 der Verordnung der industr. Elektroberufe vom 24. Juli 2007 „Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme“ DIHK 01/2013 3

Ausbildungsberufsbild (I) Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Planung und Organisation der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, Betriebliche und technische Kommunikation, Montage und Demontage von Geräten, Baugruppen und Systemen, Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten, Instandhaltung, Analyse von Störungen an Antriebssystemen, Durchführung von qualitätssichernden Maßnahmen, Berücksichtigung von menschlichen Faktoren ... DIHK 01/2013 4

Ausbildungsberufsbild (II) Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ... Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel, Messen und Analysieren von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung, Einbauen und Installieren von Komponenten und Teilsystemen der Avionik, Testen von Systemen der Avionik, Inbetriebnehmen von Systemen der Avionik, Instandhalten von Elektrik- und Avioniksystemen. DIHK 01/2013 5

Ausbildungsberufsbild (III) Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz DIHK 01/2013 6

Ausbildungsberufsbild (IV) Nachweis der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in mindestens einem Einsatzgebiet Flugzeuge mit Turbinentriebwerk, Flugzeuge mit Kolbentriebwerk, Hubschrauber mit Turbinentriebwerk, Hubschrauber mit Kolbentriebwerk DIHK 01/2013 7

Struktur der Ausbildung (I) Abschnitt 2: Zeitrahmen Herstellen und Installieren einfacher elektrischer Systeme 3-5 1.-12. Monat Geräte und Anlagen installieren und deren elektrische Sicherheit prüfen 3-5 Baugruppen und Geräte herstellen und prüfen 3-5 Versorgungs- und Steuerungssysteme in Betrieb nehmen und prüfen 3-5 13.-18. Monat Baugruppen und Geräte installieren 1-3 Teil 1 der Abschlussprüfung DIHK 01/2013 8

Struktur der Ausbildung (II) Abschnitt 3: Zeitrahmen Steuerungssysteme in Betrieb nehmen und instand halten 2-4 Teilsysteme der Avionik installieren 2-4 Informations- und Kommunikationssysteme in Betrieb nehmen ... Flugüberwachungssysteme in Betrieb nehmen ... Antriebs- und Avioniksysteme instand halten ... Arbeitsprozess unter Beachtung des Qualitäts-managements gestalten ... Teil 2 der Abschlussprüfung DIHK 01/2013 9

Fluggerätelektroniker: Eckwerte der Prüfung 3,5-jähriger Ausbildungsberuf, Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 der Abschlussprüfung nach 18 Monaten, -> vorstellbar ist hier „Arbeiten an einem funktionsfähigen Teilsystem“ (komplexe Arbeitsaufgabe) Teil 2 der Abschlussprüfung mit insgesamt 4 Prüfungsbereichen (aktueller Diskussionstand) - Arbeitsauftrag mit Variantenmodell - Systemanalyse - Funktionsanalyse - WiSo DIHK 01/2013 10

CAT A Zertifizierung bislang: theoretischer 147er Grundlehrgang nach 147.A.200 + Instandhaltungserfahrung nach 66.A.30 = CAT A mit Neuordnung angestrebt: vollständige Anerkennung der dualen Ausbildung realistisch erscheint: Anerkennung des Grundlehrgangs mit bestandener IHK-Abschlussprüfung + verkürzte Berufserfahrung NEU: Anlage 3 der Verordnung = Entsprechungsliste mit Gegenüberstellung von Inhalten der Ausbildungsordnung sowie der geforderten Grundkenntnisse nach „Teil 66“ DIHK 01/2013 11

Kontakt Ihre Ansprechpartner: Anja Schwarz DIHK e. V. schwarz.anja@dihk.de Tel. (030) 20308-2515 Alex Schaurer IHK für München und Oberbayern schaurer@muenchen.ihk.de Tel. (089) 5116-1415 In dieser Präsentation haben wir bewusst auf die weibliche Form verzichtet. Wir gehen davon aus, dass Sie die Verwendung nur einer Geschlechtsform nicht als Benachteiligung empfinden, sondern dass auch Sie zugunsten einer besseren Lesbarkeit diese Formulierungshinweise akzeptieren. DIHK 01/2013 12