Die Rentenversicherung

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Die Rentenversicherung Versicherte Leistungen Finanzierung Organisation Geschichte

Versicherte 1 Pflichtversichert sind: Generell alle Arbeitnehmer und Auszubildende Bestimmte Gruppen selbstständiger Personen wie zum Beispiel Handwerksmeister, Lehrer und Erzieher, Hebammen, Künstler, Publizisten Wehrdienstpflichtige und Zivildienstleistende,

Versicherte 2 Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Bezieher bestimmter Leistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld, Behinderte Menschen, die in Behindertenwerkstätten tätig sind Mütter oder Väter während der Zeit der Kindererziehung

Leistungen - Renten wegen Alters 1 Die Regelaltersgrenze beträgt 65 Jahre. Bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen und unter Berücksichtigung von Abschlägen kann Rente auch vorher beantragt werden. Ein Rentenantrag kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr gestellt werden.

Leistungen - Renten wegen Alters 2 Renten wegen Alters werden geleistet als: Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr, Altersrente für langjährige Versicherte 45 J, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Leistungen - Renten wegen Alters 3 Renten wegen Todes werden geleistet als: Kleine Witwen- oder Witwerrente, Große Witwen- oder Witwerrente, Erziehungsrente, Rente an den geschiedenen Ehegatten Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten sowie Waisenrente.

Finanzierung 1 Die Solidarität zwischen Jung und Alt - das Fundament unseres Rentensystems In der Rentenversicherung gilt der Generationenvertrag. Das heißt, dass von den laufenden Beitragseinnahmen auch immer die laufenden Renten im Umlageverfahren gezahlt werden. Beim Umlageverfahren werden die Beiträge der Rentenversicherten direkt an die Rentner ausbezahlt.

Finanzierung 2 Die gesetzliche Rentenversicherung wird hauptsächlich durch Beiträge der Beitragszahler finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge entsprechend dem jeweils gültigen Beitragssatz je zur Hälfte. Die Beitragshöhe des Versicherten orientiert sich bis zu einer bestimmten Höhe am beitragspflichtigen Einkommen des Versicherten, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze.

Finanzierung 3 Seit dem 1. Januar 2007 liegt der Beitragssatz bei 19,9 Prozent des Bruttolohns oder -gehalts. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2010 in den alten Bundesländern bei 66.000 Euro im Jahr und in den neuen Bundesländern bei 55.800 Euro. Über die jährliche Rentenanpassung nehmen die Renten an der Entwicklung der Löhne und Gehälter teil.

Organisation Am 1. Oktober 2005 haben sich alle Rentenversicherungsträger - die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die Landesversicherungsanstalten (LVA), die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse - sowie der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) unter einem Dach zusammengeschlossen. Sie treten jetzt gemeinsam unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" auf.

Geschichte 1 Das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist mittlerweile mehr als 100 Jahre alt. Unter Bismarck folgte 1889 die Invaliditäts- und Altersversicherung.

Quellennachweis http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/rentenversicherung/index.html