Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung

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 Präsentation transkript:

Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung 2 Rentenversicherung

Mitgliedschaftsformen der gesetzlichen Rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung kraft Gesetzes auf Antrag Alle Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig.

Beiträge werden getragen von Beitragssatz/ Beitragsbemessungsgrenze Beiträge werden getragen von 50% Arbeitnehmer 50% Arbeitgeber aus dem jeweiligen Bruttoverdienst bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beitragsbemessungsgrenze: Maximale Beitrags- entrichtung bis zur jeweiligen festgelegten Grenze.

Erwerbsminderungsrenten Halbe Erwerbsminderungsrente Bei dauerhafter Krankheit Körperverletzung Restleistungs- vermögen pro Tag: 3 bis < 6 Stunden Volle Erwerbsminderungsrente Bei dauerhafter Krankheit Körperverletzung Restleistungs- vermögen pro Tag: < 3 Stunden

Regelaltersrente Ab dem 67. Lebensjahr … stufenweise Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahren zwischen 2012 und 2029* * Bis 2011 Regelaltersrente 65

Große und kleine Witwen-/Witwerrente Voraussetzungen für den Erhalt der großen Witwen- / Witwerrente Vollendung des 45. Lebensjahres1 oder Erziehung eines Kindes bestehende Erwerbsminderung Voraussetzungen für den Erhalt der kleinen Witwen- / Witwerrente noch keine 45 Jahre alt1 und kein Kind zu erziehen und keine bestehende Erwerbsminderung 1 Anhebung der Altersgrenze von 45 auf 47 Jahre. Zeitraum der Übergangszeit – 2012 bis 2029 – . Ab 2029 Altersgrenze 47. Lebensjahr.

Voll- / Halbwaisenrente Leistungsdauer Waisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr geleistet; bei Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr.

Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung Rentenzahlbeträge sind Richtwerte für Versicherte, die aus dem Bruttogehalt bis zur Beitragsbemes-sungsgrenze zu entrichten sind. Ab einer Wartezeit von 60 Monaten können die Regelaltersrente (ab 67 Jahren), die Erwerbsminderungsrenten, die Witwen- / Witwerrente bezogen werden (Angaben in € / alte Bundesländer). 3.000,- € 2.500,- € 923,- € 884,- € 701,- € 350,- € 385,- € 769,- € 736,- € 584,- € 292,- € 321,- € Brutto- monatsgehalt Volle Erwerbs- minderungsrente Halbe Erwerbs- minderungsrente Große Witwen- / Witwerrente Altersrente 67 Altersrente 65 Stand 01.01.2012

Absicherung, die diesen Namen nicht verdient Nettoeinkommen Versorgungslücke ca. 50% Rente ca. 40% Rente ca. 20% Rente Bei voller Erwerbsminderung Bei halber Erwerbsminderung Im Alter

Prüfen Sie Ihr Wissen 1. Wer unterliegt der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht? Keiner Alle Arbeitnehmer Alle »Besserverdiener« unterliegen nicht der Rentenversicherungs-pflicht, da sie sich kraft Gesetzes befreien lassen können. Alle Beamte x

Prüfen Sie Ihr Wissen 2. Wer zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung? Arbeitnehmer Arbeitgeber Nur Arbeitgeber Nur Arbeitnehmer x

Prüfen Sie Ihr Wissen 3. Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, um die halbe Erwerbsminderungsrente zu erhalten? Ein Prozentsatz der Invalidität von mindestens 50% muss erfüllt sein. Ein Prozentsatz von mehr als 50% muss erfüllt sein. Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als drei Stunden arbeiten kann. Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. x

Prüfen Sie Ihr Wissen 4. Ab welchem Alter wird die Regelaltersrente gezahlt? Ab dem 58. Lebensjahr Ab dem 60. Lebensjahr Ab dem 63. Lebensjahr Ab dem 67. Lebensjahr (2029) x

Prüfen Sie Ihr Wissen 5. Welche Leistungsarten kennt die gesetzliche Rentenversicherung? Volle Erwerbsminderungsrente Altersrente Berufsunfallrente Hinterbliebenenrente x

Prüfen Sie Ihr Wissen 6. Welche Hinterbliebenenrenten kennen Sie? x Große Witwenrente Kleine Witwenrente Halbwaisenrente Kleine Vollwaisenrente x