Das Ermittlungsverfahren

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Das Ermittlungsverfahren Beginn – Zwangsmaßnahmen – Beweisaufnahme

Allgemeines und Beginn des EV Ziel SV und Tatverdacht soweit zu klären, dass die StA über Anklage oder Einstellung entscheiden kann (§ 91 StPO). EV hat vorbereitende Funktion für die HV, in der alle Beweise unmittelbar aufzunehmen sind (vgl § 55 Abs 3 StPO) Das EV beginnt, sobald KriPo oder StA gegen eine Person ermitteln oder gegen eine verdächtige Person Zwangsmaßnahmen ausüben (§ 1 Abs 2 StPO) KriPo und StA führen das EV gemeinsam; StA hat die Leitungsbefugnis (§§ 98, 101 StPO) KriPo hat Berichtspflichten an die StA (Anfalls-, Anlass-, Zwischen- und Abschlussbericht, § 100 StPO)

Allgemeines und Beginn des EV KriPo nimmt Beweise auf und setzt Zwangsmaßnahmen entweder von sich aus, auf Anordnung der StA oder aufgrund einer gerichtlichen Bewilligung. Zwangsmaßnahmen und Beugemittel zur Durchsetzung ihrer Befugnisse (§ 93 StPO); Keine Beugemittel gegen den Beschuldigten! (Nemo tenetur- Prinzip; § 93 Abs 2 StPO) Rechtsschutz Einspruch nach § 106 StPO gegen Handlungen der StA und der KriPo, wenn diese auf Anordnungen der StA beruht. Beschwerde nach § 87 StPO gegen gerichtliche Bewilligung. Gegen Eingriffe, die einer gerichtlichen Bewilligung bedürfen, ist der Einspruch mit der Beschwerde (§ 87 StPO) zu verbinden (§ 106 Abs 2 StPO).

Zwangsmaßnahmen und Beweisaufnahme Zwangsmaßnahmen sind Ermittlungsmaßnahmen, die in Grundrechte eingreifen. Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich der Zwangsmaßnahmen. Jede Zwangsmaßnahme hat materielle und formelle Voraussetzungen. Für jede Zwangsmaßnahme sind diese Voraussetzungen gesondert zu prüfen.

Vernehmungen und Erkundigungen Erkundigungen sind formlose Befragungen von Zeugen und Beschuldigten zur Informationssammlung (§ 151 Z 1 StPO). Vernehmung ist die Befragung von Zeugen und Beschuldigten nach förmlicher Information über die Stellung des Befragten im Verfahren (§ 151 Z 2 StPO). Die Bestimmungen über Vernehmungen dürfen durch Erkundigungen nicht umgangen werden (§ 152 Abs 1 StPO).

Zeugenvernehmungen Zeugen sind zur Vernehmung zu laden (§ 153 StPO) Verbot der Vernehmung als Zeuge für Geistliche, Beamte ua (§ 155 StPO) Aussagebefreiungs- und Verweigerungsrechte für Angehörige, Rechtsanwälte ua (§ 156 u § 157 StPO) Verwertbarkeit der Vernehmungsergebnisse nach § 159 StPO: Nichtig sind Vernehmungen entgegen § 155 StPO (§ 155 Abs 1 iVm § 144 Abs 1 StPO) Vernehmungen nach § 156 Abs 1 Z 1 StPO, wenn der Betroffene nicht ausdrücklich verzichtet (§ 159 Abs 3 StPO), oder Vernehmungen ohne Belehrung nach § 157 Abs 1 Z 2-5 StPO (§ 159 Abs 3 StPO).

Beschuldigtenvernehmungen Beschuldigte sind zu laden, wenn sie nicht zur sofortigen Vernehmung vorgeführt werden (§ 153 StPO). Der Beschuldigte ist zu belehren, was ihm vorgeworfen wird und dass er einen Verteidiger beiziehen kann. (§ 164 Abs 1 StPO). Die Beeinflussung des freien Willens des Beschuldigten durch Fragetechniken, Drohungen oder Zwangsmittel macht die Vernehmung unzulässig (§ 164 Abs 4 StPO). Vernehmungsergebnisse unter Folter oder Verletzung fundamentaler Verfahrensrechte sind nichtig (unklar § 166 StPO).

Fahndung, Festnahme und Untersuchungshaft Sach- und Personenfahndung Materielle Voraussetzungen Aufenthaltsort von Verdächtigen oder Zeugen unbekannt; Sache kann nicht zur Sicherstellung aufgefunden werden. (§ 168 Abs 1, 2 StPO) Formelle Voraussetzungen Anordnung der StA erforderlich; Sachfahndung kann von der KriPo eigenständig durchgeführt werden (§ 169 Abs 1 StPO)

Fahndung, Festnahme und Untersuchungshaft Materielle Voraussetzung Auf frischer Tat betreten gem § 170 Abs 1 Z 1 StPO Fluchtgefahr gem § 170 Abs 1 Z 2 StPO Verdunkelungsgefahr gem § 170 Abs 1 Z 3 StPO Ausführungs- Wiederholungsgefahr gem § 170 Abs 1 Z 4 StPO Formelle Voraussetzungen Anordnung der StA nach richterlicher Bewilligung; KriPo kann in den Fällen § 171 Abs 2 StPO von sich aus festnehmen.

Fahndung, Festnahme und Untersuchungshaft Materielle Voraussetzungen Dringender Tatverdacht und Festnahmegründe nach § 173 Abs 2 StPO Formelle Voraussetzungen Einvernahme durch das Gericht; Antrag der StA; Beschluss des Gerichts (§ 173 Abs 1 StPO) Haftverhandlung (§ 176 StPO); Haftfristen (§ 175 StPO); Gelindere Mittel (§ 173 Abs 5 StPO); Kaution (§ 180 StPO)