Der Landtag von Niederösterreich Der Weg eines Gesetzes im Landtag
- Präsidenten - Landtagsdirektor - Landtagsdirektion - Landtagsklubs Einbringung - Regierungsvorlage - Selbstständiger Antrag - Initiativantrag - Ausschussantrag
- Präsidenten - Landtagsdirektor - Landtagsdirektion - Landtagsklubs Zuweisung Präsident weist Geschäftsstück einem Ausschuss zu
- Präsidenten - Landtagsdirektor - Landtagsdirektion - Landtagsklubs Landtagsausschuss Beratungen und eventuelle Abänderungen im Ausschuss
Landtagssitzung Debatte und Beschluss- fassung im Landtag Die Landtagssitzungen werden direkt im Internet übertragen
- Präsidenten - Landtagsdirektor - Landtagsdirektion - Landtagsklubs Landtagssitzung Debatte und Beschluss- fassung im Landtag Die Abgeordneten haben die Möglichkeit Zusatz- oder Resolutionsanträge zu stellen
Beurkundung Präsident beurkundet das korrekte Zustandekommen des Gesetzesbeschlusses Gegenzeichnung durch Landeshauptmann und zuständigem Regierungsmitglied
Sitzungsbericht Über die öffentlichen Sitzungen werden von Tonbandaufnahmen Sitzungsberichte verfasst.
- Präsidenten - Landtagsdirektor - Landtagsdirektion - Landtagsklubs Einspruchsfristen wahlberechtigte Landesbürger oder 80 Gemeinden - Bundesregierung
- Präsidenten - Landtagsdirektor - Landtagsdirektion - Landtagsklubs Antwort der Bundesregierung Stimmt die Bundesregierung dem Gesetzesbeschluss zu, wird das Gesetz im Landesgesetzblatt kundgemacht Verweigert die Bundesregierung die Zustimmung, hat der Landtag die Möglichkeit einen Beharrungsbeschluss zu fassen
- Präsidenten - Landtagsdirektor - Landtagsdirektion - Landtagsklubs Kundmachung Der Gesetzestext wird im Landesgesetzblatt verlautbart
Kundmachung im Landesgesetzblatt LGBl