© 2007 Ralf Roesner/Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 0 Fragerecht des Arbeitgebers - Grundsatz: Berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse.

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 Präsentation transkript:

© 2007 Ralf Roesner/Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 0 Fragerecht des Arbeitgebers - Grundsatz: Berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers erforderlich - Abwägung mit den Interessen des Bewerbers, insbesondere Schutz seiner Privat- / Intimsphäre Ergebnis: zulässig, stellenbezogen zulässig, unzulässig FrageZulässigkeit Alkoholgewohnheitengrundsätzlich unzulässig Alkohol- bzw. Drogenabhängigkeitgrundsätzlich zulässig Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigunggrundsätzlich zulässig Berufliche Fähigkeitengrundsätzlich zulässig Gesundheitszustandgrundsätzlich nur in stark eingeschränktem Umfang zulässig HIV-Infektiongrundsätzlich unzulässig (noch keine Krankheit) Aidserkrankunggrundsätzlich zulässig

© 2007 Ralf Roesner/Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 1 FrageZulässigkeit Geschlechtgrundsätzlich zulässig Gewerkschaftszugehörigkeitgrundsätzlich unzulässig Sexuelle Neigungengrundsätzlich unzulässig Rauchergrundsätzlich unzulässig Parteizugehörigkeitgrundsätzlich unzulässig Familienstandgrundsätzlich zulässig Heiratsabsicht, Kinderwunschgrundsätzlich unzulässig Religionszugehörigkeitgrundsätzlich unzulässig Schwangerschaftunzulässig (EuGH: selbst unzulässig, wenn feststeht, dass die Bewerberin während eines wesentlichen Teils der Vertragslaufzeit aufgrund der Schwangerschaft nicht arbeiten kann) Scientologygrundsätzlich zulässig (BAG: keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, primäres Ziel: wirtschaftlicher Gewinn)

© 2007 Ralf Roesner/Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 2 FrageZulässigkeit Schwerbehinderung(bislang) zulässig BehinderungInteressenabwägung im Einzelfall Vorstrafengrundsätzlich unzulässig Schufa-Auskunftgrundsätzlich unzulässig Führungszeugnisgrundsätzlich unzulässig Einstellungsuntersuchunggrundsätzlich unzulässig Kinderzulässig Handynummergrundsätzlich unzulässig