Naturschutzaspekte und das Vorsorgeprinzip beim Vollzug des Gentechnikgesetzes Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz 22./23. Juni 2004, Berlin Dr. Beatrix.

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Naturschutzaspekte und das Vorsorgeprinzip beim Vollzug des Gentechnikgesetzes Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz 22./23. Juni 2004, Berlin Dr. Beatrix Tappeser Bundesamt für Naturschutz

Die Umweltpolitik der EU zielt auf ein hohes Schutzniveau beruht auf vier Grundsätzen Vorsorge Vorbeugung Vorrang der Ursprungsbekämpfung Verursacherprinzip

Die Umweltpolitik der EU Das Vorsorgeprinzip wird angewendet in den Bereichen: Umwelt Verbraucherschutz Gesundheitspolitik Lebensmittelsicherheit

Das Vorsorgeprinzip und Regelungen zur Gentechnik Cartagena Protokoll zur Biologischen Sicherheit RL 2001/18/EG: Die Risikobewertung (UVP) erfolgt entsprechend dem Vorsorgeprinzip Novelle GenTG: Die Vorsorgepflicht wird konkretisiert durch Einhaltung von Anbauregeln (VO Gute Fachliche Praxis)

Risikobewertung Schrittweise Ermittlung des Risikos

Das Vorsorgeprinzip wird angewendet, wenn a) die Datenlage für die Risikobewertung - unzureichend, - nicht eindeutig, - unsicher ist oder b) eine vorläufige Risikobewertung gezeigt hat, dass mit potenziell gefährlichen Auswirkungen zu rechnen ist.

Mögliche Wirkungen der Agro-Gentechnik Kaskadeneffekte in Nahrungsketten Änderung der Anbaupraxis Änderung der Artenzusammensetzung Resistenzentwicklungen Toxische Wirkung auf Nichtzielorganismen Auskreuzung der Transgene Erhöhter Durchwuchs und Verwilderung Neukombination bei Krankheitserregern

Schutzgüter Natur und Umwelt Allgemeine und Agro-Biodiversität Naturhaushalt in seinem Wirkungsgefüge Erhaltung einer gentechnikfreien / ökologischen Landwirtschaft genetische Vielfalt (genet. Ressourcen, Sortenvielfalt) Vielfalt der Arten und ihrer Funktionen Vielfalt der Lebensräume und Ökosysteme Schutz von bes. gefährdeten / bes. geschützten Arten, Lebensräumen, Ökosystemen Schutz von Nützlingen und Bestäubern

Handeln im Sinne der Vorsorge bedeutet Echte Sicherheitsforschung Allgemeine Anbauregeln Abstandsregeln/Abstandsrichtwerte GVO-Anbauverbot in und um Schutzgebiete Anbauverbot für nicht koexistenzfähige GVO Strikte Saatgutschwellenwerte

Forschungsbedarf Foto: Peter Pretscher Ökologische Sicherheitsforschung Untersuchungen zur Koexistenz in der Landwirtschaft Erstellen und Überprüfung von Regeln zur Guten Fachlichen Praxis Definition eines ökologischen Schadens und Festlegung von Abbruchkriterien