Migrationsrecht als Prüfungsfach

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Migrationsrecht als Prüfungsfach

Masterstudium Das Migrationsrecht zählt zu den im Rah-men des Masterstudiums anerkannten Modulen (mit 8 Kreditpunkten) und wird überdies für die Studienrichtung Verwal-tungsrecht speziell angerechnet (vgl. die Wegleitung zur Ordnung für das Master-studium).

Lizentiat Das Migrationsrecht ist als freies Wahlfach für die Lizentiatsprüfung zugelassen (ge-mäss der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung von 1998).

Prüfungsstoff (I) völker- und verfassungsrechtliche Kompetenzordnung im Migrationsrecht Auswirkungen des Völkerrechts auf die Rechtsstellung ausländischer Personen (EMRK, UNO-Pakt II, Flücht-lingskonvention, UN-Kinderrechtekonvention, WTO/ GATS) Rechtsordnung gemäss dem ausländerrechtlichen Bun-desrecht (Regelung der Ein- und Ausreise, Regelung der Anwesenheit, Familienleben und Nachzug von Angehöri-gen bzw. nahestehenden Personen, Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen sowie deren Vollzug, verschiede-ne Rechtsstellungen von ausländischen Personen, Ver-fahren)

Prüfungsstoff (II) Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EG und deren Mitgliedstaaten und EFTA-Abkommen (insbesondere Ansprü-che betreffend Einreise, Anwesenheit, Erwerbstätigkeit und Fami-lienleben) Rechtsordnung gemäss dem Asylgesetz und dessen Ausführungs-erlassen (Voraussetzungen und Wirkungen der Asylerteilung inkl. Asylausschluss, Widerruf und Erlöschen des Asyls, Unterscheidung von Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen, Gewaltflüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen, Schutzbedürftigen, Wegweisung abge-wiesener Asylbewerber und deren Vollzug, verschiedene Rechts-stellungen von der Asylgesetzgebung unterstehenden Personen, Verfahren) Einbürgerungsrecht (Erwerb und Verlust des Bürgerrechts, Arten der Einbürgerung und deren Voraussetzungen, Verfahren)