Schulhaus Burg & Frenke

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Eidg. Diplom Eidg. Fachausweis Diplom HF Master Bachelor Master
Herzlich willkommen zum Elternabend
Herzlich Willkommen im Schulhaus Frenke
Übertritt in die Sekundarschule Informationen für Eltern
 Präsentation transkript:

Schulhaus Burg & Frenke Primar Sommerferien 2018 Sek P Schulkreis Ergolz 1 Sek Frenkendorf Schulhaus Burg & Frenke BiZ E A

Schulkreis Ergolz 1 & 10 Primarschulstandorte

Frenkendorf Füllinsdorf Kennzahlen Liestal Frenkendorf Total Gemeinden Arisdorf, Hersberg, Bubendorf, Lausen, Liestal, Lupsingen, Ramlinsburg, Seltisberg Frenkendorf Füllinsdorf 10 Schulanlagen Burg Frenke 3 Klassen 21 18 60 Lehrpersonen 55 48 68 171 SchülerInnen 415 376 398 1189

3-jährige Sekundarschule Leistungszug A, E & P Pro Standort 1-3 Klassen pro Leistungszug Pro Klasse max. 20 (A) max. 24 (E,P) SchülerInnen Pro Woche 34 - 36 Lektionen à 45 min Ab SJ 18/19 neue Stundentafel und neuer Lehrplan Pro SJ 3 Spezialwochen für Lager oder Projekte

Lektionen A,E,P sind fast gleich ausser Textiles und Technisches Gestalten Lektionen kurz durchgehen

A = E = P Unterrichtszeiten noch offen Mittag schon um 13.10 beginnen

Spezielle Förderung Separativ: Kleinklasse A, DaZ, Logopädie, FU, Fremdsprachenintegrationsklasse Integrativ: ISF => Heilpädagoge/Heilpädagogin in der Klasse Individuelle Lernziele ( * Note) INSO - Klasse => erneute Abklärung via SPD Besondere Begabungsförderung (Musik, Sport, kognitiv) => Gesuche via Musikschule/Sportamt, Abklärung via SPD

Berufslehre mit Berufsmatur Leistungszug A E P Berufslehre x (x) Berufslehre mit Berufsmatur - FMS Gymnasium WMS Brückenangebote SBA Basis & Plus; KVS Vorlehren X = gut möglich (x) =Selten - = Nicht geeignet

1-jährige Brückenangebote, BVS 2 Das Bildungssystem – Verschiedene Wege zum Beruf Höhere Berufsbildung BP/ HFP Höhere Fachschule HF Diplom Fachhochschule FH Pädagogische Hochschule PH Universität ETH Passerelle BM II Berufsmatur Lehre Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) 3-4 Jahr BM I Berufs- Matur Fachmatur Gymnasium Wahrscheinlich arbeiten viele von Ihnen nicht mehr im ursprünglich gelernten Beruf. Ein Wechsel in einen anderen Beruf oder eine andere Tätigkeit ist nicht immer einfach, wird heute mit der Durchlässigkeit des Bildungssystem jedoch wesentlich erleichtert. Auf allen Stufen ist ein Wechsel möglich. Die Voraussetzung für einen Wechsel sind Motivation und Engagement. Erkläre unser CH Bildungssystem in groben Zügen. Bsp. - Lehre zur Metallbauerin (4 J.), BM, anschliessend Studium an einer FH (z.B. Architektur, Maschinenbau oder Soziale Arbeiten). - FaGe und später an einer HF (Rettungssanitäter, Sozialpädagoge) oder BP als Polizist. Wisst ihr was das ein durchlässiges Bildungssystem ist? Es gibt auf jeder Stufe verschiedenen Möglichkeiten für Aus- und Weiterbildungen. Ich zeige Ihnen/Euch dies am Bildungsschema. Bsp. Lehre als Schreiner EFZ  Höhere Fachschule HF im Bereich Holztechnik  Berufsmatur I oder II  Bachelor of Science (FH) in Holztechnik Bsp. Lehre als FaGe EFZ  Pflegefachmann/-frau HF (erweiterte Kompetenzen)  Bachelor of Science in Pflege (vermehrt Leitungsfunktionen mit der Zeit) Wirtschafts- mittelschule WMS KV-Lehrabschluss und BM I Fachmittelschule FMS 1-jährige Brückenangebote, BVS 2 Sekundarschule

Schul- und Berufswahl ist ein Familienprojekt! Die Schule unterstützt beim Finden einer passende Anschlusslösung. Für ergänzende Informationen, offene Fragen oder individuelle Beratung steht das BIZ Baselland gerne zur Verfügung. Die ganze Familie ist beteiligt (haben Ideen, geben Ratschläge, bekommen Ärger über eine Absage ab, freuen sich mit über eine Zusage, usw.)

Beteiligte an der Laufbahnentwicklung Wirtschaft Schule Schüler/Schülerin Freunde, Freundinnen Eltern Die wichtigste Rolle Vertrauen in Entwicklung der Kinder haben, Eltern kennen die Kinder am besten, helfen Stärken, Interessen zu kennen, geben eine «Fremdeinschätzung», Hinweis auf Zukunftstag (am 2. Donnerstag im November) Berufs-, Studien- & Laufbahnberatung Verwandte, Bekannte

Vom eigenen Beruf erzählen Eltern als Begleiter im Berufswahlprozess Im Gespräch bleiben Vom eigenen Beruf erzählen Einblicke schaffen Stärken einschätzen Kontakte nutzen Beim Berufswahlprozess begleiten, aber wichtige Schritte nicht übernehmen (Telefonate, etc) Rücken stärken

Wege und Entwicklungsmöglichkeiten im heutigen Bildungssystem Info-Anlass für Eltern von Kindern in der 6. Primarklasse Freitag, 10. November 2017, 18.30 Uhr im BIZ Liestal Donnerstag, 16. November 2017, 18.30 Uhr im BIZ Bottmingen Die Eltern erhalten einen Überblick über das Schweizerische Bildungssystem, insbesondere die Durchlässigkeit wird aufgezeigt. Anhand konkreter Beispiele werden verschiedene Bildungs- und Laufbahnwege präsentiert, ergänzt mit aktuellen Zahlen und Fakten zu den verschiedenen Wegen. Die Rolle und die Aufgaben der Eltern, sowie Unterstützungs- und Informationsmöglichkeiten werden thematisiert. Die Veranstaltung wird von Fachpersonen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung geleitet, dauert 1,5 Std und ist kostenlos. Anmeldung an: www.biz.bl.ch > Angebote > Veranstaltungen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Vorbereitung auf das Standortgespräch der 6. Klasse Vorstellung der Leistungszüge A, E, P der Sekundarschule Massnahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung abklären Beurteilungskriterien im Standortgespräch Ablauf Übertritt in die Sekundarschule Vorbereitung auf das Standortgespräch der 6. Klasse Im Standortgespräch der 5. Klasse besprach die Klassen-lehrerin oder der Klassenlehrer mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten die weitere schulische Laufbahn. Überlegungen zum Übertritt in die Sekundarschule und zur beruflichen Orientierung flossen in das Gespräch ein. Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler bereits Massnahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung in Anspruch, wurde eine Fortführung thematisiert. Empfehlung Massnahmen Spezielle Förderung und Sonderschulung Beim Wechsel an die Sekundarschule muss eine Massnahme der Speziellen Förderung oder Sonderschulung durch eine kantonale Fachstelle (Schulpsychologischer Dienst oder Kinder- und Jugendpsychiatrie) überprüft werden. In Zusammenarbeit mit der Primarschule lassen die Erziehungsberechtigten individuellen Förderbedarf Ihres Kindes rechtzeitig bei einer kantonalen Fachstelle abklären, damit eine allfällige Empfehlung zum Zeitpunkt des Übertrittsentscheides in der 6. Klasse rechtzeitig vorliegt. Die Empfehlungen zu indizierten Massnahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung werden im Standortgespräch der 6. Klasse thematisiert und anschliessend der Sekundarschule durch die Primarschule gemeldet. §§ 45 und 49 Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 (SGS 640) sowie § 19 der Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung, SGS 640.21) Eltern / Primarschule / SPD, KJP Empfehlung Massnahmen Spezielle Förderung / Sonderschulung bis 19. Januar 2018

Standortgespräch der 6. Klasse mit Übertrittsempfehlung Vorschlag für die Zuweisung in den Leistungszug A, E oder P der Sekundarschule Vorschlag erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung: schulischen Leistungen des Kindes Arbeits- und Lernverhalten Sozialverhalten Entwicklungsstand keine Notendurchschnitte Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer führt mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten wie in den Vorjahren ein Standortgespräch. In der 6. Klasse wird zusätzlich der Übertritt in die Sekundarschule besprochen. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer händigt den Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Vorschlag für die Zuweisung in den Leistungszug A, E oder P der Sekundarschule aus. Der Vorschlag erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung. Diese umfasst die schulischen Leistungen des Kindes, sein Arbeits- und Lernverhalten, sein Sozial-verhalten sowie seinen Entwicklungsstand. Primarschule Durchführung Standortgespräche mit Übertrittsempfehlung bis 19. Januar 2018

Überlegungen zum Übertritt Der Leistungszug muss der Eigenart Ihres Kindes und seinen derzeitigen Leistungsmöglichkeiten entsprechen damit es reifen und wachsen kann ohne über- oder unterfordert zu werden. Vertrauen Sie den Primarlehrpersonen, denn sie kennen Ihre Kinder aus der täglichen Unterrichtssituation und beraten Sie gut. Die Sek hat keinen Einfluss auf den Einteilungsentscheid.

Überlegungen zum Übertritt Ihre Kinder werden von den „Grössten“ zu den „Kleinsten“ Bedenken Sie die Grösse der Schulanlage Häufige Raumwechsel Häufige Lehrpersonenwechsel Oftmals sind die alten Freunde in einem anderen Niveau

Sommerferien Klassenzusammensetzung Anforderungen Primar in einem Topf keine Leistungszüge Sek Leistungszüge damit verschiedene Ziele erreicht werden können Vorteile aber Nachteile

Von der Übertrittsempfehlung zum Übertrittsentscheid einvernehmlicher Übertrittsentscheid oder Anmeldung zur Übertrittsprüfung mit dem Übertrittsformular Weitergabe der Unterlagen an die Sekundarschulen: Entscheid Zuteilung Leistungszug oder zur Prüfungsanmeldung Unterlagen zur Speziellen Förderung oder Sonderschulung Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Vorschlag für die Zuweisung in den Leistungszug der Sekundarschule für ihr Kind einverstanden, bestätigen sie dies mit ihrer Unterschrift. Die Schulleitung trifft auf Grundlage des einvernehmlichen Vorschlags die definitive Zuweisung in einen Leistungszug. Falls die Erziehungsberechtigten mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, vermerken sie dies auf dem Übertrittsformular. Das Kind wird dadurch direkt für die Übertrittsprüfung angemeldet. Erziehungsberechtigte Anmeldung zur Übertrittsprüfung bis 19. Januar 2018

Übertrittsprüfung an der Sekundarschule Deutsch 90 Min. / Mathematik 60 Min. Lerninhalte bis Ende 5. Klasse Leistungszug E Durchschnitt mindestens 4.5 Leistungszug P Durchschnitt mindestens 5.25 Zuweisungsentscheid gemäss Prüfungsresultat durch das Amt für Volksschulen In allen Fällen, welche von diesem Ablauf abweichen, stellt das Amt für Volksschulen einen Zuweisungsentscheid aus Sekundarschule Einladung zur Übertrittsprüfung ab 22. Januar 2018 Sekundarschule Durchführung Übertrittsprüfung 29. Januar 2018 Die Übertrittsprüfung findet an der Sekundarschule statt. Informationen zu Ort und Zeit der Durchführung der Übertrittsprüfung stellt die Sekundarschule den angemeldeten Schülerinnen und Schülern direkt zu.   Die Übertrittsprüfung umfasst eine schriftliche Deutsch- und Mathematikprüfung und dauert 90 Minuten (Deutsch) sowie 60 Minuten (Mathematik) auf Grundlage der Lerninhalte bis Ende der 5. Klasse der Primarschule. Für die Aufnahme in den Leistungszug E muss in der Übertrittsprüfung ein Durchschnitt von mindestens 4.5 und für die Aufnahme in den Leistungszug P ein Durchschnitt von mindestens 5.25 erreicht werden. Den Zuweisungsentscheid gemäss Prüfungsresultat stellt das Amt für Volksschulen aus.   Für Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Übertritts-prüfung teilgenommen haben und für die keine einvernehmliche Zuweisung durch die Schulleitung der Primarschule getroffen werden konnte, stellt das Amt für Volksschulen einen Zuweisungsentscheid gemäss dem Vorschlag der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers aus. Amt für Volksschulen Versand Zuweisungsentscheid nach Übertrittsprüfung 23. Februar 2018

Klassenbildung der Sekundarschulkreise Schulleitungen der Sekundarschulen im Sekundarschulkreis keine Gewährleistung für üblichen Sekundarschulstandort Genehmigung durch Amt für Volksschulen Auf Basis der Zuweisungsentscheide sowie allfälligen Empfehlungen für indizierte Massnahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung nehmen die Schulleitungen der Sekundarschulen die Klassenbildung für die Leistungszüge A, E und P innerhalb der Sekundarschulkreise vor. Unter Berücksichtigung der optimalen Klassengrösse sind gegebenenfalls Schülerinnen und Schüler einem anderen als dem für die jeweilige Gemeinde üblichen Sekundarschulstandort zuzuweisen. Das Amt für Volksschulen bewilligt die Klassenbildung der Sekundarschulkreise. Sekundarschulkreise definitive Klassenbildung Sekundarschulen 19. März 2018

Zuweisungen zu den Sekundarschulstandorten Freiwillige Dauer, Zumutbarkeit Schulweg und persönliche Gründe Anhörung Zuweisungsentscheid durch das Amt für Volksschulen Sekundarschule Aufruf zu freiwilligem Standortwechsel 20. März 2018 bis 10. April 2018 Falls Schülerzuweisungen an einen anderen als den üblichen Sekundarschulstandort vor-zunehmen sind, schreibt die Schulleitung eines Sekundarschulstandortes die Erziehungs-berechtigten von allen eintretenden Schülerinnen und Schülern des betroffenen Leistungszuges an. In einem ersten Schritt werden Schülerinnen und Schüler gesucht, die freiwillig bereit sind, den Standort zu wechseln. Die Erziehungsberechtigten werden im Rahmen dieser Suche gebeten, persönliche Gründe zu nennen, die aus Ihrer Sicht gegen eine Zuweisung sprechen würden. Die Schulleitungen erstellen eine Übersicht hinsichtlich Zeitbedarf und Beschaffenheit des Schulweges aller für eine Zuweisung in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler. Finden sich nicht ausreichend Freiwillige, so werden in einem zweiten Schritt diejenigen Erziehungs-berechtigten angehört, deren Kind unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben am ehesten für eine Zuweisung an einen anderen als den üblichen Sekundarschulstandortwechsel in Frage kommen. Auf Grund der Rückmeldungen weist das Amt für Volks-schulen die Schülerinnen und Schüler definitiv einem Sekundarschulstandort zu. Die Behörden berücksichtigen bei ihrem Entscheid folgende drei Kriterien: Zeitbedarf für den Schulweg, Beschaffenheit des Schulwegs und persönliche Gründe. Zudem wird darauf geachtet, dass bei einer Zuweisung Knaben und Mädchen nicht einzeln und Schülerinnen und Schüler als Gruppe zugewiesen werden.   Erst zu diesem Zeitpunkt sind Aussagen hinsichtlich des Schulorts an welchem eine Schülerin bzw. ein Schüler die Sekundarschule besucht definitiv verlässlich. Amt für Volksschulen Versand definitive Standortzuweisung 25. Mai 2018

Frenkendorf Burg Liestal Frenke Pro Niveau A, E P Burg Liestal Frenke

Rechtliche Grundlagen Übertrittsverfahren Verordnung über die schulische Laufbahn (SGS 640.21) §§ 35 – 37 Klassenbildung und Schülerzuweisung Bildungsgesetz (SGS 640) § 11 Verordnung für die Sekundarschule (SGS 642.11) §§ 12a – 13 Massnahmen der Speziellen Förderung und Sonderschulung Bildungsgesetz (SGS 640) §§ 45 und 49 Individuelle Beurteilung Verordnung über die schulische Laufbahn (SGS 640.21) §§ 18 - 24

Beförderung nach der 1.Klasse Jahrespromotion => nur Sommerzeugnis Standortgespräch => Januar – März Beförderungsbedingungen erfüllt: => 2.Klasse im gleichen Leistungszug => Leistungszugwechsel ist mit Zusatzbedingungen möglich Beförderungsbedingungen nicht erfüllt: => Wechsel in die 2.Klasse aber im tieferen Leistungszug (P => E, E => A, A: Wiederholung der 1.Klasse)

Sek Frenkendorf BKSD AVS – Amt für Volksschulen Schulrat Schulleitung

Fremdsprachenintegrationskleinklassen

Mittagstisch und Angebote Ganztagesschule Mo 8.30 – Fr 15.20 Blockzeiten 08.25 - 15.20 Mittagstisch Kursangebot über Mittag (Sport, Lernraum, Chor ...) Fremdsprachenintegrationskleinklassen Lernraum Mo, Di, Do 15.20 – 17.00

Schach – ein Spiel um L(i)eben und Tod Aufführungen: 19.01./20.01/21.01 und 26.01./27.01.2018 Aula der Sekundarschule

Termine Bis 19.1. Standortgespräch mit Übertrittsempfehlung & Wahlfachauswahl Textiles/Technisches Gestalten 29.1. evtl. Übertrittsprüfung März evtl. Aufruf zu freiwilligem Standortwechsel Ende Mai Klassenzuweisung Ende Mai Besuchsmorgen 20.06.18 Einschulungsabend 13.8. 1.Schultag

für Ihre Aufmerksamkeit und Wir freuen uns, Ihr Kind nach den Sommerferien bei uns begrüssen zu dürfen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und auf Wiedersehen!