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Aufnahme an weiterführenden Schulen 2018/19

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Präsentation zum Thema: "Aufnahme an weiterführenden Schulen 2018/19"—  Präsentation transkript:

1 Aufnahme an weiterführenden Schulen 2018/19
Nach der 4. Klasse Hauptschule / NMS bzw. 4. Klasse Gymnasium

2 Die richtige Entscheidung für Ihren Sohn/Ihre Tochter
Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung zur Schullaufbahn Ihres Sohnes/Ihrer Tochter: Welche Interessen hat mein Sohn/meine Tochter? Erkundigen Sie sich über allfällige Eignungsprüfungen der Schwerpunktschulen: Kindergartenpädagogik, Musik, Bildnerische Erziehung Eignungsprüfungen Sport Näheres auf

3 Welche Ausbildungswege stehen nach der 8. Schulstufe offen?
Polytechnische Schule (PTS) Allgemein bildende Höhere Schule (AHS) Gymnasium, Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium, Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik Berufsbildende Mittlere Schule (BMS) Handelsschule, Wirtschaftliche Fachschule, Fachschule für Tourismus, Technische Fachschule etc. Berufsbildende Höhere Schule (BHS) Handelsakademie, Höhere technische Lehranstalt, Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Höhere Lehranstalt für Tourismus etc. Hinweis: Weitere Informationen über einzelne Schulen finden sie auf der Homepage unter dem Menüpunkt „Schulen für Kärnten“

4 Anmeldung Alle Schüler/innen, die eine weiterführende Schule (PTS, BMS, AHS, BHS) besuchen wollen, müssen sich anmelden Anmeldefrist: ab Freitag, 9. Februar 2018 bis Freitag, 2. März 2018 Bringen Sie das Original der Schulnachricht mit

5 Wie werden Sie benachrichtigt?
Von der Polytechnischen Schule: Die Anmeldung gilt als Schulplatzzuweisung Sie erhalten keine weitere Verständigung Von AHS, BMS und BHS: Sie erhalten bis spätestens 4. April 2018 eine schriftliche Nachricht der Erstwunschschule. Wenn Ihnen kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, haben Sie ab Anfang April die Möglichkeit, sich auf der Homepage des Landesschulrates für Kärnten darüber zu informiert, an welchen Schulen noch Schulplätze verfügbar sind. Der Antrag auf Aufnahme kann bis 30. April 2018 bei einer Schule, an der noch freie Schulplätze vorhanden sind, gestellt werden. Das Original der Schulnachricht ist bei der Schule abzugeben. Die vorläufige Schulplatzzuweisung durch diese Schule erfolgt bis 15. Mai 2018. AufnahmebewerberInnen, denen auch in der 2. Aufnahmerunde kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, werden dem Landesschulrat für Kärnten gemeldet, der sich im Einvernehmen mit Ihnen um einen geeigneten Schulplatz bemühen wird.

6 Voraussetzungen für die Aufnahme von NMS-Schüler/innen
an höheren Schulen Bei Übertritt aus der Neuen Mittelschule gilt, nachdem es in der NMS keine Leistungsstufen mehr gibt, sondern ab der 7.Schulstufe zwischen „grundlegender“ und „vertiefter“ Allgemeinbildung unterschieden wird, folgendes: Bei Beurteilung aller differenzierten Gegenständen in der „ Vertiefung“ oder bei nur einem „grundlegend“ beurteilten Gegenstand mit Beschluss der Klassenkonferenz ist man zum Übertritt in die Oberstufenform der AHS berechtigt. Schüler/innen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, können in diesen Gegenständen eine Aufnahmeprüfung am 2. und 3. Juli in der Wunschschule ablegen.

7 Wenn Sie Fragen haben Wenden Sie sich bitte an die Direktion oder die Bildungsberatung ihrer Schule bzw. an die Wunschschule Weitere Informationen finden Sie auf der Website:


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