Strukturmodell der novellierten modularisierten Ausbildung am Studienseminar GHRF Gießen 31.10.2013.

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 Präsentation transkript:

Strukturmodell der novellierten modularisierten Ausbildung am Studienseminar GHRF Gießen 31.10.2013

Strukturmodell zur Modularisierung im Vorbereitungsdienst Sts -Gi M = Modul; AV = Ausbildungsveranstaltung M M AV hessenweit AV seminarspezifisch Einführungsphase 3 Monate 1. Hauptsemester 6 Monate 2. Hauptsemester 6 Monate Prüfungssemester 6 Monate Einführung 1 Sts - 15 h M Fachdidaktik 1 (1. Unterrichtsfach) 20 h M Fachdidaktik 2 (1. Unterrichtsfach) 20 h M Lehr- und Lernprozesse in der G/HR/F innovativ gestalten 20 h Medienerziehung - 15 h M Fachdidaktik 1 (2. Unterrichtsfach) 20 h M Fachdidaktik 2 (2. Unterrichtsfach) 20 h Schriftspracherwerb 10 h Grund- & FS Math. Kompetenzen 10 h Grund- & FS M Diversität in Lehr- und Lernprozessen nutzen 20 h M Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen 20 h Prüfungsvorbereitung + Zweite Staatsprüfung 20 h Informationen erschließen… 20 h HR M Erziehen, Beraten, Betreuen 20 h Pädagogische Facharbeit 60 Z.std. Schriftl. Vorbereitung 7,5 h G/HR/F Ästhetische Bildung 10 h Schulrecht 7,5 h G/HR/F Mitgestaltung - Selbständigkeit von Schule 20 h Beratung und Reflexion der Berufsrolle 7,5 h 7,5 h 7,5 h 7,5 h Schulische Aufgaben Hospitation/angeleiteter U. 10 Std./Woche Arbeit Ausbildungsschule: 18 Std. insgesamt Eigenverantwortl. U. 10-12 Std/W. Hospitation: mind. 2 Std/Woche Arbeit an der Ausbildungsschule: 35 Std. insgesamt Eigenverantwortl. U. 10-12 Std./W. Hospitation: mind. 2 Std/Woche Arbeit an der Ausbildungsschule: 35 Std. insgesamt Eigenverantwortl. U. 6-8 Std./Woche Hospitation: mind. 2 Std/Woche Arbeit an der Ausbildungsschule: 35 Std. insgesamt

Modulprüfung (falls Modulnote unter 5 Pt.) Modulbewertung und Ausgleich Modulnote Modulprüfung (falls Modulnote unter 5 Pt.) Note für die Leistung in der praktischen Unterrichtstätigkeit UB 1 UB 2 Lehrprobe (Planung, Durchführung, Reflexion) Zeitpunkt: innerhalb von 3 Monaten nach Nichtbestehen -ist Grundlage der Modulbewertung; -bei Bewertung mit weniger als 5 Punkten kann auch die Modulnote nicht 5 Punkte oder höher sein Ausgleich, wenn Punktsumme von Modulnote und Modul- prüfung 10 oder mehr Punkte beträgt. Höchstens zwei Module können so ausgeglichen werden. mündliche, schriftliche und sonstige Leistungen

Bewertung des Ausbildungsstandes 40% Zweite Staatsprüfung Bildung der Gesamtnote 60% Bewertung des Ausbildungsstandes 40% Zweite Staatsprüfung Fachdidaktik 1 Modul A (5%) Fachdidaktik 1 Modul B (5%) Pädagogische Facharbeit (10%) 1. Lehrprobe (15%) Fachdidaktik 2 Modul A (5%) Fachdidaktik 2 Modul B (5%) 2. Lehrprobe (15%) EBB (5%) DFB (5%) Schulleiter-Gutachten (10%) Diversität. (5%) Lernprozesse (5%) Mündliche Prüfung (10%)