2. TEIL Was ist Sozialpolitik?

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2. TEIL Was ist Sozialpolitik? ISM 10 17.11.2006 Stephanie Baumann SOZIALPOLITIK 2. TEIL Was ist Sozialpolitik?

Was ist Sozialpolitik? Staatliche und private Massnahmen zur Gewährleistung der sozialen Sicherheit und des sozialen Friedens: Verbesserung der Lebenssituation Milderung von Gegensätzen Ermöglichung der persönlichen Entfaltung Beseitigung von Spannungen innerhalb der Gesellschaft Solidarität mit Benachteiligten Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz bei Lebensrisiken (Krankheit, Alter, Unfall, Arbeitslosigkeit etc.) Träger der Sozialpolitik: in erster Linie der Staat (Bund, Kantone und Gemeinden), aber auch Berufs- und Interessenverbände, Unternehmungen, Fürsorgeeinrichtungen, Stiftungen, Kirchen und - nicht zu vergessen - die Freiwilligenarbeit

Von der Armenhilfe zum Sozialstaat ... und wieder zurück zum Fürsorgestaat? Historischer Abriss Bis Anfang 20. Jhd. war die Vorsorge Privatsache, d.h. Familiensache, ergänzt durch Armenunterstützung der Kirchen. Mitte 19. Jhd. stellten Gemeinden den Armen Geld für die Auswanderung zur Verfügung - unter der Bedingung, dass sie nicht mehr zurückkehrten. Mit der Industrialisierung und den Arbeitsunfällen begann Ende 19. Jhd. die Diskussion um selbst verschuldete und unverschuldete Armut und damit um staatlich geregelte Sozialversicherungen. Die deutsche Reichsregierung unter Bismarck hatte bereits um 1880 eine Renten-, Kranken- und Unfallversicherung eingerichtet! In der CH: 1902 Militärversicherung (keine Prämien der Versicherten) 1914 Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, 1948 AHV, 1960 IV... Sozialstaat (sozialer Rechtsstaat): Soziale Sicherheit wird durch Gesetzgebung gewährleistet. Vorsorge als beitragsbezogene Versicherung (Bismarksystem). Subsidiaritätsprinzip: 1. Versicherung, 2. Fürsorge (=heute Sozialhilfe). Wohlfahrtsstaat: welfare state, ursprünglich Synonym für Sozialstaat, heute abwertend gebraucht im Sinne von übertriebener staatlicher Umverteilung, Bevormundung, Einschränkung der Eigeninitiative Fürsorgestaat: steuerfinanzierte Unterstützung nur für Bedürftige (Bittsteller).

Eigenverantwortung Kinder haben ist Privatsache! = Argument gegen Mutterschaftsversicherung, einheitliche Familienzulagen, Krippenfinanzierung etc. Selbstverantwortung stärken! = Argument für höhere Kostenbeteiligung im Krankheitsfall oder Privatisierung der Krankenversicherung und der Altersvorsorge etc. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied Grenzen der Individualisierung / Multioptionsgesellschaft: Die neue Unterschicht - Prekariat (D) - Précarité (F) Unsichere Arbeitsplätze, Praktikanten, arbeitslose Akademiker, Banker etc.

Einer für alle und alle für einen! Solidarität Einer für alle und alle für einen! und Wie du mir, so ich dir! Das tragende Prinzip des Sozialstaates ist die Solidarität. Sie beruht historisch wie systematisch auf zwei Grundformen des sozialen Zusammenhalts: familiäre Fürsorglichkeit = Sozialhilfe = bedürfnisabhängig wechselseitige Verbundenheit = Prinzip der Gegenseitigkeit = Beiträge werden im Voraus geleistet für spätere Notfälle. Solidarische Selbsthilfe Norbert Blüm, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 1982-1998 in „Die Zeit“ vom 31.03.05

Sozialausgaben = Wirtschaftsbremse? Schaden staatliche Sozialausgaben dem Wirtschaftswachstum? Ist der Sozialstaat nach europäischem Muster weniger effizient als private Marktwirtschaften nach dem amerikanischen Modell? Gemäss einer Studie des amerikanischen Wirtschaftshistorikers Peter Lindert gibt es keine schlüssigen Beweise, wonach ein Staat wegen der hohen Sozialausgaben wirtschaftlich weniger stark wäre als ein Land mit einem schmalen Wohlfahrtsbudget. Linderts Analyse basiert auf allen verfügbaren Daten aus 22 Ländern über einen Zeitraum von 250 Jahren (Winterhilfe in Grossbritannien und Holland im 18. Jh., Armenfürsorge im 19. Jh. und Budgets moderner Sozialstaaten, Vergleich der Sozialausgaben in Europa und den USA.) Peter Lindert „Growing Public. Social Spending and Economic Growth since the Eighteenth Century“ „Der Sozialstaat ist eine Bedingung dafür, dass die moderne Marktwirtschaft funktioniert.“ Norbert Blüm Vgl. auch: OECD-Statistik nächste Seite

Sozialausgaben und Wirtschaftswachstum Quelle: OECD (2004). Datenbank der Sozialausgaben 1980-2001 Aus volkswirtschaftlicher Sicht existiert zwischen dem relativen Gewicht der Sozialversicherungen ausgedrückt in Prozenten des BIP und der Entwicklung des BIP keinerlei Verbindung. Denn das BIP misst die Summe des Bruttomehrwerts im Laufe des Produktionsprozesses, während die Sozialversicherungen eine Einkommensumverteilungsfunktion inne haben. Daraus folgt, dass die wirtschaftliche Produktion grundsätzlich unabhängig von der Sozialquote ist. Diese fehlende Korrelation wird international durch die Vergleichsstatistiken der OECD illustriert. Wie man der Grafik entnehmen kann, verzeichneten Japan und die Vereinigten Staaten in den neunziger Jahren grosse Unterschiede im Wirtschaftswachstum, trotz einer recht ähnlichen und relativ tiefen Sozialquote. Man sieht auch, dass mehrere Länder eine bessere Leistung erbringen konnten als die Schweiz, trotz einem höheren Anteil an Sozialausgaben. Bericht des Bundesrates über die Entwicklung der Sozialversicherungen, März 2006 www.bsv.admin.ch/sv/aktuell/d/index.htm

Wirksamkeit und Umverteilungs- effekte staatlicher Sozialleistungen Die Wirksamkeit von staatlichen Sozialleistungen ist dann gegeben, wenn sie dazu beitragen, das Ausmass von Armut zu verringern. Der Umverteilungseffekt wird daran gemessen, ob ein Transfer von leistungsstarken zu leistungsschwächeren Einkommensgruppen stattfindet. In einer Studie des BfS wurden alle Transferleistungen auf ihre Wirkung untersucht. 1. Sozialversicherungsleistungen: AHV, IV, BV, KV, UV, ALV, EO, FZ 2. Bedarfsabhängige Sozialtransfers: EL zu AHV und IV, Sozialhilfe, Prämienverbilligung. Zur Wirksamkeit: Sozialleistungen tragen rund 1/3 zum Einkommen der Bevölkerungsgruppen mit niedrigen Einkommen bei. Die AHV und die EL sind sehr wirksam für die Bekämpfung von Armut im Alter (Armutsquote wird durch EL um 50% reduziert). Sozialhilfe vermindert Armut v.a. bei Alleinerziehenden, Erwerbslosen und Geschiedenen. Zur Umverteilung: Eine starke Umverteilung zugunsten der unteren Einkommensgruppen besteht bei den EL, Prämienverbilligungen, AHV und Sozialhilfe. Menschen ohne BV sind überdurchschnittlich oft auf EL etc. angewiesen.

Nachhaltigkeit in der Finanz- und Sozialpolitik > Bedürfnisse der Gegenwart befriedigen, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. > Bei heutigen Entscheidungen auch an den Handlungsspielraum zukünftiger Generationen denken. Eine hohe Staatsverschuldung belastet kommende Generationen. Ebenso verdeckte Zahlungsverpflichtungen, die aus den Sozialversicherungssystemen entstehen. Mit der Methodik der Generationenbilanzierung wird versucht, neben der offiziellen Staatsverschuldung auch diese verdeckten Zahlungsverpflichtungen zu erfassen. Alle bestehenden Finanzbeziehungen zwischen den Bürgern und ihrem Staat innerhalb eines Ausgangsjahres werden erfasst, altersgemäss zugerechnet und schliesslich saldiert. Die Differenz ergibt je nach Alter einer betrachteten Person eine Nettosteuerzahlung an den Staat oder einen Nettotransferempfang vom Staat. Bei Betrachtung über alle Altersklassen hinweg entsteht so ein altersspezifisches Profil der Nettozahlungsströme zwischen den Bürgern und dem gesamten Staat. Verknüpft man dieses Profil mit einer langfristigen Bevölkerungsprognose, können die langfristigen Belastungen des Staates bei bestehender Gesetzeslage berechnet werden.

Die Zukunft sichern ... Die Welt verändert sich, die Gesellschaft wandelt sich, und eine Politik am Puls der Menschen muss sich diesen Entwicklungen anpassen. www.edi.admin.ch/departement BV Artikel 111 Absatz 2 Der Bund sorgt dafür, dass die eidgenössische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie die berufliche Vorsorge ihren Zweck dauernd erfüllen können. Wer wäre damit nicht einverstanden? Doch wie der Bund künftig dafür sorgen soll, darüber gehen die Meinungen weit auseinander: Mittels Senkung von Leistungen? Durch eine Erhöhung der Beiträge oder durch mehr Zahlende? Durch eine Einschränkung der Zahl der Berechtigten? Oder wird es das er- hoffte Wirtschaftswachstum schon richten? Vielleicht braucht’s von allem ein bisschen – doch wie viel wovon? = Auszug aus der Einstiegsseite des EDI

Prognose Soziallastquote Die Soziallastquote der obligatorischen Sozialversicherungen entwickelt sich gemäss Grundszenario von 22.2 % im Jahr 2005 auf 23.1 % im Jahr 2015 und 25.6 % im Jahr 2030. Verantwortlich für diese Entwicklung: Demografie > Mehrbedarf bei AHV und IV. Medizinisch-technologische Entwicklung und vermehrte Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen > Kostenentwicklung in der Krankenversicherung. Es gibt keine anerkannte Methode zur Festlegung einer angemessenen Höhe der Soziallastquote. Strebt man eine Stabilisierung der Quote an, können die Massnahmen an drei Punkten ansetzen: - bei den ursächlich verantwortliche Trends (Demografie, Risiken, Verhalten) beim Wirtschaftswachstum (langfristig 2%) bei den Leistungen Quelle: Bericht des Bundesrates zur Entwicklung der Sozialwerke, März 2006

Massnahmenkatalog zur Sicherung des Sozialsystems Leistungen Finanzierung Rentenkürzung Beiträge (Lohnprozente) Umwandlungssatz BVG Mehrwertsteuer Mischindex AHV Erbschaftssteuer Etc. Etc. Einschränkungen beim Rentenanspruch Rentenaltererhöhung (AHV) Wartefristen (IV, ALV) Leistungsdauer (ALV) etc.

Abgeschlossene, laufende und anstehende Reformen BVG Senkung Eintrittsschwelle und Umwandlungssatz, Massnahmen bei Unterdeckung in Kraft 1.1.05 AHV 1. Rentenalter 65, verlangsamte Rentenanpassung 2. Vorruhestandsregelung über ELG in SGK-NR IV 1. Reduktion der Neurenten um 20% etc. Referendum 2. Erhöhung MwSt. um 0,8% in SGK-NR ALV Revision in Vorbereitung EVD