Datenschutz und Datensicherheit
Gliederung Datenschutz Definition: Datenschutz Zweck Bedeutung Datensicherheit Definition: Datensicherheit Voraussetzungen Datenschutzkonzept Sicherheitskonzept Bundesdatenschutzgesetz
1.Datenschutz
2.Definition ursprünglich Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch Begriff wurde gleichgesetzt mit Schutz der Daten, Schutz vor Daten oder Schutz vor „Verdatung“
3.Zweck des Datenschutzes Schutz des Einzelnen, dass er durch Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird
4.Bedeutung des Datenschutzes Bedeutung ist stetig gestiegen durch Entwicklung der Digitaltechnik Verbrechensbekämpfung dient als elektronisches Zahlungsmittel bei Bevölkerung nur geringe praktische Bedeutung „Das Internet vergisst nicht!“
5.Datensicherheit
6.Definition Datensicherheit = Voraussetzung für Datenschutz
7.Zweck Daten jeglicher Art vor Verlust, Manipulationen, unberechtigter Kenntnisnahme durch Dritte & anderen Bedrohungen zu schützen man unterscheidet: Schutzziele, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität & Verbindlichkeit
8.Voraussetzungen Sicherheit d. verarbeitenden Systeme geeignete Schutzmaßnahmen technische, organisatorische & personelle Maßnahmen zum Datenschutz Zugriffskontrollen, Aufstellen fehlertoleranter Systeme &Verschlüsselung Datenschutzkonzept + Sicherheitskonzept
9.Datenschutzkonzept = umfassendes Dokument Auskunft über Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten dokumentiert Art und Umfang datenschutzrechtliche Beurteilungen
10.Sicherheitskonzept = Datensicherheitskonzept Beschreibung von Sicherheitsmaßnahmen in EDV: vollständige Analyse möglicher Angriffs- & Schadenszenarien
11. Bundesdatenschutzgesetz Abkürzung: BDSG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik D Fassung vom: 27.Januar 1977 Tritt in Kraft: 1.Januar 1978
12.Quellen www.wiki-pedia.de www.daten-schutz.de www.bundes-recht.juis.de www.google.de
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