Was hat sich verändert, was wird sich verändern?

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Was hat sich verändert, was wird sich verändern? Winfried Zylka, Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein Das neue Schulgesetz: Was hat sich verändert, was wird sich verändern? Leck 19. Juni 2008

Das neue Schulgesetz in der Praxis: Stand der Umsetzung – Erfahrungen – Perspektiven Das neue Schulgesetz – Absicht des Gesetzgebers, Interessen der Schulträger Demografische Entwicklung und ihre örtlichen Auswirkungen auf die Schulen Stand der SEP auf örtlicher Ebene und Kreisebene Umgestaltung der Schullandschaft: Genehmigung neuer Schularten Veränderung der Schulträgerstruktur Freie Schulwahl: Schulen im Qualititäts-/Standort-wettbewerb Architektur und Pädagogik – Schulbau der Zukunft Schullastenausgleich: Gastschulbeiträge, Schulbauförderung, andere Lösungen MBF III 43 Winfried Zylka

Neuordnung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein Ausgelöst durch: PISA und andere internationale Vergleichsstudien Demografische Situation Finanzielle Lage der öffentlichen Hand Ziele: Verbesserung der Bildungsqualität höhere Bildungsgerechtigkeit Sicherung eines flächendeckendes hochwertigen Bildungsangebots MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung MBF III 43 Winfried Zylka Demografische Situation Zukunftssichere Schulstandorte: - ortsnahe Grundschulen, vollständige Sek-I-Angebote in zentralen Orten - Weiterentwicklungs- möglichkeiten - Schulbau, Sanierung, Modernisierung - Schule als kommunaler Lebensraum neue Schularten organisatorische Verbindungen von Schulen Schulträgerstruktur neue Mindestgrößen Schulfinanzierung Zuständige Schule, weitgehend freie Schulwahl

Neuordnung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein Schulgrößen Schulmindestgrößen (festzulegen durch die MindestgrößenVO) Grundschulen 80 (auch an mehreren Standorten) Regionalschulen 240 (im Sek-I-Bereich) Gymnasien, Gymnasien mit Regionalschulteil, Gemeinschaftsschulen 300 (im Sek-I-Bereich) Förderzentren L: mindestens1.000 Grundschüler/innen im Einzugsbereich Diese Zahlen sind keine „Zielgrößen“ sondern Mindestgrößen! Bei Unterschreiten: 2 Jahre „Anpassungsfrist“ Übergangsregelung: „kleine“ Hauptschulen, sofern eine Eingangsklasse mit mindestens 18 Schüler/innen gebildet werden kann (bis 2010/11) Förderzentren L mit 750 Grundsch. im Einzugsbereich (bis 2012/13). Ausnahmen Halligen und Helgoland, Pellworm, Amrum und Nordstrand Unzumutbare Schulwege oder Unwirtschaftlichkeit. MBF III 43 Winfried Zylka

Entwicklung der Schülerzahlen Öffentliche Schulen Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschule, Gymnasium MBF III 43 Winfried Zylka Schuljahr Grund-schule Haupt- schule Realschule Gym-nasium Gesamt-schule insges 1999/2000 124.200 105 % 39.700 90% 56.200 88% 65.000 15.400 87% 300.500 94 % 2004/2005 118.100 100 % 44.300 64.100 73.900 17.700 318.100 2007/2008 115.000 97,4 % 34.900 78,8 % 60.400 94,2 % 82.600 111,8 % 19.500 110,2 % 312.400 98,2 % 2009/2010 109.800 93 % 35.700 81 % 59.100 92 % 80.300 109 % 20.900 118 % 305.800 96 % 2014/2015 97.000 82 % 32.800 74 % 54.300 85 % 76.100 103 % 21.200 120 % 281.400 88 % 2019/2020 91.800 78 % 29.100 66 % 48.100 75 % 61.000 83 % 20.200 114% 250.200 79 %

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Elemente einer Schulentwicklungsplanung Langfristige Schülerzahlenprognose (mindestens 20 Jahre) Bewertende Analyse der vorhandenen Schulstruktur und Schulträgerstruktur Prognostizierte Nachfrage nach Bildungs- und Betreuungsangeboten, erwartete Schülerströme Geplante Veränderungen der Strukturen (Schulstandorte, organisatorische Verbindungen, Schulträgerwechsel) Bestimmung der Zuständigen Schulen nach § 24 SchulG Verknüpfungen mit anderen kommunalen Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeangeboten Abgleich Raumangebot / Raumbedarf Erforderlicher Investitionsbedarf bzw. geplante Investitionen. MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Einschätzungen und Beobachtungen 1 Schulträger und Kreise gehen unterschiedlich an die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung heran. (z.T. Aufteilung in Planungsregionen, gemeinsame Software) Unterschiedliche Geschwindigkeit, unterschiedliche Gründlichkeit Bei den Schulträgern stand bisher die Entscheidung über die Zukunft der weiterführenden Schulen im Vordergrund. MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Einschätzungen und Beobachtungen 2 Die Datenlage im Hinblick auf die langfristige Schülerzahlentwicklung ist von höchst unterschied-licher Qualität Die Schulträger bzw. Kreisgrenzen übergreifende Abstimmung ist unzureichend. Die Konsequenzen aus der Umstrukturierung des Schulangebots (einschl. der freien Schulwahl) für die Schülerströme werden nicht hinreichend beachtet. MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Einschätzungen und Beobachtungen 3 Die Schulentwicklungsplanung auf Kreisebene wurde meist als bloße Reaktion auf die örtlichen SEP begriffen. Ein eigener Gestaltungswille tritt zurück. Schwierigkeit mit dem Planungsgebot nach § 51 Unklarheit (Verfahren und rechtl. Situation) über den Stellenwert der Kreis-Schulentwicklungsplanung Kreis-SEP oder Beschlüsse des Kreistages lagen zu Jahresbeginn nur bei einigen Kreisen vor. Daher im zurückliegenden Verfahren: Schriftliche Stellungnahmen angefordert und Gespräche geführt. MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Einschätzungen und Beobachtungen 4 Bereiche, die zunächst wenig bearbeitet wurden: - Veränderungen bei den Grundschulen - Bildung von Nahbereichs-Schulträgerstrukturen - Verknüpfung mit Jugendhilfeangeboten und anderen kommunalen Angeboten Schwierigkeiten der Schulträger - Vermögensrechtliche Auseinandersetzung beim Schulträgerwechsel - Rechtliche Erfordernisse und Möglichkeiten für eine Neuregelung der Schulträgerschaft MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Einschätzungen und Beobachtungen 5 Besonderes Problem - § 60 Abs. 4 (Gebot zur org. Verbindung von benachbarten Schulen) MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Organisatorische Verbindungen Gebot in § 60 Abs. 4 MBF III 43 Winfried Zylka Erweiterte Möglichkeiten zur organisatorischen Verbindung von Schulen (alle Schularten können org. verbunden werden, ausgenommen: Gemeinschaftsschule mit Gymnasium oder Regionalschule) Verbindungen von Sek-I-Schulen mit Grundschulen fördern auch bei verschiedenen Schulträgern auch an mehreren Standorten Bildung von Außenstellen Bei org. Verbindungen von Schulen verschiedener Träger (§ 60 Abs. 3): Schulverband gründen oder off.-rechtlichen Vertrag schließen Schulen in einem Gebäude (oder benachbarte Schulen sollen verbunden werden. (§ 60 Abs. 4) Abweichungen nur dann, wenn Schulträger besondere Tatbestände z.B. Größe oder Komplexität der Schule als Hinderungsgrund geltend macht.

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Veränderungen bei weiterführenden Schulen Umwandlung von Hauptschulen und Realschulen zu Regionalschulen oder zu Gemeinschaftsschulen Die Diskussionen bei den Schulträgern und in den Schulen ergibt einen starken Trend zur Errichtung von Gemeinschaftsschulen. Damit verbundene Probleme: Es entstehen zahlreiche Gemeinschaftsschulen, deren Schülerzahl unter 420 liegt oder in einigen Jahren liegen wird. Auch zu beachten: Nur wenige Gemeinschaftsschulen werden eine Oberstufen erhalten können! Es könnte kein „fächendeckendes“ Angebot von Regionalschulen entstehen. (Nur Regionalschulen sind „zuständige Schule“ i.S. von § 24 Abs. 2 für den RH-Bereich.) MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Gemeinschaftsschulen und Regionalschulen zum Schuljahr 2008/09 91 Anträge (50 GemSch, 41 RegSch) Genehmigungsvorbehalt: Startbedingung 45 bzw. 60 Schüler/innen im ersten Jahrgang 83 Genehmigungen (48 GemSch, 35 RegSch), z.T. mit Auflagen oder Befristung 8 Widerrufe (2 GemSch, 6 RegSch) 7 Gemeinschaftsschulen starteten bereits zum Schuljahr 2007/2008 147 bisherige Schulen gehen in den 90 neuen Schulen auf. MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Gemeinschaftsschulen und Regionalschulen zum Schuljahr 2008/09 Kreis/ Stadt GemSch RegSch Flensburg 1+1 3 Lübeck 1 1 Neumünster 2 4 Dithmarschen 5 4 Steinburg 3+1 -- Nordfriesland 5 3 Stormarn 5 -- Ostholstein 2+1 2 Pinneberg 1+1 2 Plön -- 2 Rendsburg-Eckernförde 6 9 dv. 1 mit Gymn. Herzogtum Lauenburg 4 -- Segeberg 6+1 -- Schleswig-Flensburg 7+2 5 MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulträgerstruktur Ziel: Straffung der kleinteiligen Schulträgerstruktur Veränderungen - Schuljahr 2002/03: 371 Schulträger für 1.048 Schulen, 223 nur eine Schule Schuljahr 2004/05: 371 Schulträger für 1.045 Schulen, 224 nur eine Schule Schuljahr 2005/06: 370 Schulträger für 1.040 Schulen, 223 nur eine Schule - Schuljahr 2006/07: 365 Schulträger für 1.025 Schulen, 213 nur eine Schule - Schuljahr 2007/08: 360 Schulträger für 1.003 Schulen, 210 nur eine Schule MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulträgerstruktur Ziel: Straffung der kleinteiligen Schulträgerstruktur (derzeit 360 Schulträger für 1.003 Schulen, 210 nur eine Schule) Träger der allgemein bildenden Schulen und Förderzentren L sind grundsätzlich die Kommunen (§ 55 und 56) Mindestens den mittleren Schulabschluss anbieten, sonst Schulverbände bilden (Nahbereichs-Schulverbände) Übergangsfrist bis 1.8.2009 Schulen in Kreisträgerschaft gehen auf Standort-Kommunen über, wenn nicht andere Einigung bis 31.7.2008 erzielt wurde. Statt Schulverbände hilfsweise auch öff.-rechtliche Verträge; Pflichtschulverbände oder Pflichtanschluss ist möglich, soweit nicht Grundschulen betroffen. (§148 Abs. 5) Problem: Einige Schulträger wollen neue kleine Schulträger für Grundschulen bilden. Das sieht das SchulG nicht vor! MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulträgerwechsel Vermögensrechtliche Auseinandersetzung SchulG fordert „angemessenen Interessensausgleich“ (§ 49 Abs. 4) Leitlinie: Schulgebäude und Inventar gehen entschädigungslos an den neuen Schulträger über. Erhebliche Investitionen in der letzten Zeit oder vernachlässigte Investitionen können zu einem Kostenausgleich führen. Zu beachten: Schulkostenbeiträge enthalten künftig einen Investitionskostenanteil. Auch denkbar: Nur die Nutzung geht auf den neuen Schulträger über. MBF III 43 Winfried Zylka

Neuordnung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein Zuständige Schule weitgehend freie Schulwahl Beibehaltung der „zuständigen Schule“ (Schule des Schulträgers, in dessen Gebiet der Wohnsitz liegt; sonst Festlegung durch die Schulaufsicht nach Anhörung des Schulträgers) Es besteht weitgehend freie Schulwahl im Rahmen der Aufnahmemöglichkeiten Mehrkosten bei der Schülerbeförderung müssen die Eltern tragen. (§ 4 Abs. 5 und § 24) MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schullastenausgleich Offene Fragen - Schulbaubedarf, Schulbauförderung - Entwicklung der Höhe der Gastschulbeiträge MBF III 43 Winfried Zylka

Neuordnung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein Schulfinanzierung Gastschulbeiträge (Schulkostenbeiträge nach §111) künftig auf erweiterter Kostenbasis kalkuliert (innere Verrechnungen und zentrale Verwaltungskosten der Schulträger sowie Investitionskostenanteil – 125 / 250 € pro Schüler/in - einbeziehen) Ab 2008 nur ein Abrechnungsstichtag im Jahr bei allgemein bildenden Schulen! Bei den beruflichen Schulen kann es bei zwei Abrechnungsterminen bleiben (§ 112). Änderung bei der Schulbaufinanzierung. Schulbaufonds nur noch bis 2012 (Art. 3 § 2 Abs. 4 des Gesetzes). In dieser Übergangszeit werden aus ihm vorwiegend bestehende Verbindlichkeiten früherer Baumaßnahmen erfüllt. Keine neue Fördermaßnahmen ab 2008! MBF III 43 Winfried Zylka

Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulkostenausgleich neue Schulkostenbeiträge Schulkostenbeiträge werden auf breiterer Grundlage (einschl. internen Leistungen und zentralen Verwaltungkosten) kalkuliert und haben einen Investitionskostenanteil (Angaben in € pro Schüler/in pro Jahr) bisher künftig GH Schulen 796 1.054 Realschulen 694 947 Gymnasien 658 812 Gesamtschulen 804 961 Förderzentren L 1.830 2.320 Förderzentren G 6.351 5.856 MBF III 43 Winfried Zylka

Architektur und Pädagogik 1 Neue pädagogisch begründete Anforderungen an den Schulbau Schulen benötigen neben den traditionellen Unterrichts- und Fachräumen mehr Räume und Flächen für Kommunikation, Veranstaltungen, individuelles Lernen, Medienzentren (Bibliothek/ Neue Medien), Freizeitaktivitäten, Ruheräume und Mittagessen. Die Klassenräume müssen ausreichend groß, flexibel nutzbar und auf die unkomplizierte Verwendung neuer Medien eingerichtet sein; mindestens ein Computer-arbeitsplatz sollte in jedem Raum vorhanden sein.

Architektur und Pädagogik 2 Anderen kommunale Einrichtungen, die mit Schulen dauerhaft kooperieren oder Schüler als Hauptadressaten haben, sollen möglichst unter dem Dach der Schule untergebracht oder jedenfalls eng mit ihnen verknüpft werden (Bibliothek, Musikschule, Volkshochschule, KiTa, Jugendheim, etc. ). Die Schularchitektur soll Gesundheit und Arbeitsverhalten positiv unterstützen und motivierend wirken (helle Räume, Raumakustik, Transparenz, einladende Sitzecken, etc.).

Architektur und Pädagogik 3 Weitere Anregungen: Es sollten Fachschaftsräume mit Lehrerarbeitsplätzen und Internet-Zugang geschaffen werden. Klassenräume könnten als Arbeitsplatz der Klassenlehrer nutzbar gemacht werden. Lehrerzimmer müssen ausreichend Raum und Ausstattung bieten, damit Lehrkräfte dort arbeiten, pausieren und kooperieren können.