Europas Zukunft nur mit Verfassung?
Was bringt die europäische Verfassung? Vereinfachung Demokratie Transparenz Effizienz Legitimität
DIE EUROPÄISCHE UNION WIRD ZUR RECHTSPERSÖNLICHKEIT EIN EINZIGER TEXT DIE EUROPÄISCHE UNION WIRD ZUR RECHTSPERSÖNLICHKEIT ALLGEMEINE ANWENDUNG DES GESETZGEBUNGSVERFAHRENS GERINGERE ZAHL VON INSTRUMENTEN BESSERE ABGRENZUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN
TAGUNGEN DES RATES (GESETZGEBER) ÖFFENTLICH DIE CHARTA DER GRUNDRECHTE IM VERTRAG TAGUNGEN DES RATES (GESETZGEBER) ÖFFENTLICH VERSTÄRKTE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE (Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips) BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIVILGESELLSCHAFT
EINSCHRÄNKUNG DES VETORECHTS (Ein Außenminister) EIN AUSGEWOGENES INSTITUTIONELLES SYSTEM EINSCHRÄNKUNG DES VETORECHTS FORTSCHRITTE IN DEN BEREICHEN FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT STÄRKUNG DER ROLLE DER UNION AUF DER INTERNATIONALEN BÜHNE (Ein Außenminister)
Beispiel: Rechtsinstrumente §§
Über 15 Rechtsinstrumente…. Vor der Verfassung: Über 15 Rechtsinstrumente…. Verordnung Abkommen (EG-Vertrag) Abkommen (EU-Vertrag) Richtlinie Rahmenrichtlinie Beschluss/Entscheidung Beschluss/Entscheidung (Titel V EUV) Beschluss/Entscheidung (Titel VI EUV) Allgemeine Grundsätze & Leitlinien Gemeinsame Strategie Aktion Gemeinsamer Standpunkt (Titel V EUV) Gemeinsamer Standpunkt (Titel VI EUV) Empfehlung Stellungnahme Verfassung: 6 Rechtsinstrumente Gesetz Rahmen- gesetz Verordnung Beschluss Empfehlung Stellungnahme Gesetz- gebungsakte rechtlich bindend Rechtsakte ohne Gesetzes- charakter
Ist die Verfassung am Samstag in Brüssel gescheitert?
AUF DEM WEG ZUR VERFASSUNG Ratifizierung durch die Dezember 01 Erklärung von Laeken 2002 2003 2004 EP- Wahlen KONVENT Verfassungsentwurf Arbeitsgrundlage für die RK RK VERFASSUNG Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten FORUM Neue Kommission Nationale Debatten 1 MAI EUR 25 1 MAI EUR 25 1.MAI EU-25 Europäische Kommission : Generalsekretariat
Die strittigen Punkte: Abstimmmechanismen im Ministerrat Gottesbezug in der Präambel Zusammensetzung der Kommission
Maßgeblicher Streitpunkt: Abstimmmechanismen im Ministerrat
Nizza: Stimmenverteilung im Rat (I)
Nizza: Stimmenverteilung im Rat (II)
Doppelte Mehrheit nach Verfassungsentwurf Laut Verfassungsentwurf besteht eine Mehrheit, wenn mindestens die Hälfte der Mitgliedstaaten zustimmt und sie mindestens drei Fünftel der EU-Bevölkerung repräsen-tieren (Artikel 24 der Verfassung). Bis 2009 bleibt es ohnehin bei der Nizza-Regelung.
Fazit Zu 82 Einzelfragen des Verfassungsentwurfs konnte Einigkeit erzielt werden. Wird der Verfassungsvertrag an der Frage der „doppelten Mehrheit“ endgültig scheitern?
In D: Keine Volksabstimmung vorgesehen. Fazit Kommt es auf einer der nächsten Regierungs-konferenzen zu einer Einigung, dann muss der Verfassungsvertrag noch in allen 25 Mitglied-staaten der EU ratifiziert werden. In D: Keine Volksabstimmung vorgesehen. In den anderen MS: nationales Verfassungsrecht entscheidet!
Fazit Europa braucht die Verfassung – mit oder ohne Regelung über die doppelte Mehrheit!
Vielen Dank!