Herstellung bestandsspezifischer Impfstoffe und rechtliche Grundlagen

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 Präsentation transkript:

Herstellung bestandsspezifischer Impfstoffe und rechtliche Grundlagen Dr. med. vet. Astrid Weiss Institut für Öffentliches Veterinärwesen Veterinärmedizinische Universität Wien BS-Immun GmbH Veterinärlabor für bestandsspezifische Impfstoffe und Autovakzinen 1 von 30

Definition bestandsspezifischer Impfstoff (b.I.) „inaktivierter Impfstoff, der unter Verwendung eines aus einem bestimmten Bestand oder von einem Tier isolierten Krankheitserregers hergestellt wurde und nur in diesem Bestand oder an diesem Tier angewendet wird“ In dieser Definition sind 2 Begriffe inkludiert... 2 von 30

Begriffsbestimmung Autovakzine, autogene Vakzine (engl. autogenous vaccine, autovaccine) bezieht sich auf Einzeltier v.a. therapeutischer Einsatz bestandsspezifische, stallspezifische Vakzine (engl. autogenous vaccine, farm specific vaccine) bezieht sich auf Tierbestand v.a. prophylaktischer Einsatz Die Autovakzine im engeren Sinn z.B.: Staphylococcen-Pyodermie Hund Zwingerspezifisch, teichspezifisch z.B.: Nutztiere: Geflügel, Puten, Schweine Über den Einsatz und Anwendungsgebiet spricht dann die Kollegin 3 von 30

Was sind b.I.? abgetötete Ganzzellvakzinen, Bacterine Toxoidvakzine eines Erregerstamms oder Mischung abgetöteter Erreger verschiedener, häufig bei Infektionen gefundener Stämme Toxoidvakzine 1... 2...bzw spricht man von einer Toxoidvakzine bei toxinbildenden Erregern Toxoid ist unschädlich gemachtes Toxin, das seine antigenen Eigenschaften noch besitzt---zB durch Behandlung mit Formaldehyd: freie Aminogruppen des Toxins reagieren mit Formaldehyd---Toxin kann nicht mehr binden, um seine Wirkung auszuüben 4 von 30

Krankheitserreger Bakterien E. coli, Clostridien, Pasteurellen, Staphylococcen, Streptococcen, Haemophilus sp., Actinobacillus pleuropneumoniae, Ornithobacterium rhinotracheale, Anaerobier, Mycoplasmen ... Viren Papillomaviren Pilze Schwerpunkt eindeutig bei den Bakterien, herstellungstechnisch weniger aufwändig als Viren Sowohl Gramneg. & grampositive Keime aufgezählt, Mykoplasmen, Chlamydien (intracellulär) Viren: Herstellung viel aufwändiger, meist Warzenvakzinen hergestellt, findet keine Vermehrung statt, als Naturvirus eingesetzt (Patho Histo) 5 von 30

Indikation für b.I. kommerzielle Vakzine nicht vorhanden Erreger in verschiedenen Serotypen – keine Kreuzimmunität Erreger mit hoher, genetischer Variabilität MIMS / MUMS minor indication -use / minor species Die Ind. für bI ist va dann gegeben, wenn....1... Das ist zB dann der Fall, wenn 2. . Serotypen im Problembetrieb von Spektrum des kommerziellen Impfstoffs nicht abgedeckt 3.. Entwicklung einer kommerziellen Vakzine schwierig Beispiel? 4 Krankheiten, die nicht so oft vorkommen bei Tierspezies, die nicht so oft vorkommen Bsp. Zootiere, kleine Wdk (Ziegen), Kaninchen, Tauben, versch. Fischarten 6 von 30

Vorteile individuelle Problembehandlung durch maßgeschneiderten Impfstoff Anpassung der Impfstoffzusammensetzung an geändertes Keimspektrum keine Wartezeit geringerer Medikamentenaufwand Zu den Vorteilen von b.I. gehört...der genau auf das aktuelle Erregergeschehen im Betrieb eingehen kann + Im Speziellen die Impfdosis, -zeitpunkt und Applikationsart an die jeweiligen Erfordernisse anpassen 7 von 30

Nachteile keine Unbedenklichkeits- und Wirksamkeitsprüfung Herstellung zeitintensiv (3 - 6 Wochen) keine Adjuvanzienforschung Haltbarkeit mit 6 Monaten begrenzt großteils auf bakterielle Erreger beschränkt Isolierung ätiologischer Erreger nötig Wirksamkeitsprüfung: Klinik—Morbidität—Mortalität--Leistungsdaten-- Medikamenteneinsatz--Organbefunde nach Schlachtung Charakterisierung oft eingeschränkt 8 von 30

Voraussetzungen und Ablauf Probenahme Diagnostik Herstellung Wichtigste Voraussetzung für Herstellung b.I. ist, dass der krankheitsverursachende Erreger verwendet wird, damit sich auch ein Impferfolg einstellt. Durch eine gute Diagnostik wird der oder die ätiologischen Erreger isoliert, die das Ausgangsprodukt darstellen. Um zu einer guten Diagnostik zu kommen, ist wiederum die richtige Probenahme essentiell. Einsatz 9 von 30

Probenahme Zeitpunkt Art und Weise Transportbedingungen im Verlauf einer Erkrankung im Verlauf der Therapie, z.B.: vor Einsatz von Antibiotika Eintreffen im Diagnostiklabor Art und Weise aseptische Entnahme in ausreichender Anzahl Tupfer, Blut; patho-anatomische Untersuchung sterile, dichte Gefäße Transportbedingungen Im Unterschied zu PCR beispielsweise, müssen die Keime angezüchtet werden, empfindliche Keime Bsp. Nasentupfer, nicht gleich ersten Tupfer verwenden richtiges Medium verwenden Bsp lichtempfindliche Keime Hitze/Kälte verhindern, nicht einfrieren 10 von 30

Diagnostik ätiologisch relevante Keime isolieren Verdachtsdiagnose Charakterisierung der Keime z.B.: Serotyp- Bestimmung, Toxinnachweis Spektrum durch kommerzielle Vakzine abgedeckt Spektrum neu im Betrieb oder geändert 1 bei Auswahl der Nährmedien bzw. Isoliermedien berücksichtigen, Anreicherung 2 PCR (multiplex) Neuer Erreger dazu, neue Variante, Impferfolg 11 von 30

Das ist das, was sich auf einem Objektträger abspielen könnte, vor und nach Aufbringen eines Deckglases, mit den Augen von Gari Larson gesehen. 12 von 30

Herstellungsprinzip Reinkultur Vermehrung Bestimmung der Keimzahl Inaktivierung Verschiedene Möglichkeiten, Prinzip immer das gleiche Kontrolle Abfüllung 13 von 30

vorbereitende Maßnahmen In-Prozess-Kontrollen Herstellung vorbereitende Maßnahmen Produktion In-Prozess-Kontrollen Reinkultur Sterilisation von Mehrweggebinden Vorkultur Reinheitsprüfung Bereitung steriler Nährmedien Kultivierung Bestimmung der Keimzahl Vorkultur: auf Reinheit geprüft, hier erfolgt die Stammhaltung abgefüllt, ettiketiert, tieffrieren oder lyophilisieren Kultivierung: in flüssigen Nährmedien, keimspezifisch, bei den jeweiligen Inkubationsbedingungen (aerob, mikroaerophil, anaerob), Temperatur, Zeitraum Manche Keime auf Agarplatten angezüchtet, abgeschwemmt, Nachteil: sehr aufwändig, kostenintensiv, gewisses Kontaminationsrisiko KZ: LKZ mit Verdünngsverfahren auf Platten GKZ Zählkammer, Dichte messen, Vergleich mit Standards Inaktivierung: sehr wichtiger Schritt im Herstellungsprozess, Formalin (max.0,05% Endkonz) Proteinstruktur bleibt erhalten// Hitzeinaktivierrung Prostruktur beschädigt// Bestrahlung Zugabe von Formalin/Hitze Inaktivierung Inaktivierung Prüfung der Inaktivierung 14 von 30

Vorbereitung des Adjuvans Zentrifugieren Herstellung der Waschlösung Waschen Resuspendieren Reinheitsprüfung Mischen Optionale Schritte gestrichelte Linien Waschen: in PBS, physiolog. NaCl, Keimgehalt einstellen Mischen beim Kombinationsimpstoffen Zugabe von Adjuvans Vorbereitung des Adjuvans Adsorbieren 15 von 30

Adjuvanzien Mineralgele Ölemulsionen Aluminiumhydroxid, Aluminiumphosphat Depotwirkung, Katabolismus des Ag Vorteile: gut verträglich, Schlachtkörperqualität nicht beeinflusst, kostengünstig Ölemulsionen Freund‘s (in)komplettes Adjuvans, Paraffin lokale chronische Entzündungsreaktion, Depot Vorteil: humorale und zelluläre Immunität Nachteil: lokale, systemische Reaktion, Schlachtkörperqualität negativ beeinflusst Def.: „Stoffe, die die normale Immunantwort verstärken können“ In VetMed---Mineralgele: kolloidale Suspension, Ag-Material wird adsorbiert,Depot:Langzeitimmunantwort ZB AlOH Aluminiumsalz: Lymphozytentrapping in Lnn, lokale Granulome mit Ak-prod. Plasmazellen Ölemulsionen: Wasser in Öl zB Freund´s Adjuvantien va für hydrophile Ag, Öl in Wasser Ag in Ölphase---Influx von Makrophagen & PNC Leukozyten, verlangsamte Freigabe des Ag,Langzeitimmunantwort (FCA:(Mycobac. tbc) potentestes, käufliches Adjuvans (nur Versuchstiere) humorale&zelluläre Immunantwort, Ak persistieren 8-9 Mo// FIC sehr gute humorale Antw. Nachteil: Langzeitpersistenz von Mineralölbestteilen im Gewebe) 16 von 30

Vorbereitung des Konservierungsmittels Vorbereitung der Endgebinde Abfüllung Sterilitätsprüfung Sterilitätsprüfung Etikettierung Sichtkontrolle Verpackung Freigabe Versand 17 von 30

Rechtliche Grundlagen bisherige Situation in Österreich § Arzneimittelgesetz AMG gültig § keine Zulassungspflicht nach § 7 (6) AMG § sieht in puncto Herstellung keine Ausnahmeregelung für b.I. vor § Herstellung daher auch für b.I. in Arzneimittelbetriebsordnung AMBO geregelt 1 b.I. sind Tierarzneimittel und unterliegen dem AMG 2 „immunologische Tierarzneimittel, die auf der Basis von aus einem Tier oder Tieren ein und desselben Tierbestandes isolierten pathogenen Organismen und Antigenen hergestellt und ausschließlich für die Behandlung dieses Tieres oder dieses Tierbestandes am selben Ort verwendet werden.“ Gilt für inaktivierte Impfstoffe und Lebendimpfstoffe, Autovakzinen sind inkludiert 3 4 AMBO seit 1996, davor AMG (nach Stand der Wissenschaft und Technik) maßgebend (Zulassung zentral/dezentral/national-- Zulassungsdossier: 1. administrative Daten 2. QS-Teil (pharmazeut. Daten, Herstellung, KO der Ausgangsstoffe, HaltbarkeitsVS) 3. nicht-klin. Daten (Ökotoxizität, Rückstandsdaten-Wartezeit) 4. klin. Daten (Wirksamkeit, Verträglichkeit, Phkinetik, Ausscheidungsverhalten)) 18 von 30

Auswirkungen auf Herstellung b.I. Pharmazeutische Qualitätssicherung Gute Herstellungspraxis GMP Gute Vertriebspraxis GDP Produktion b.I. praktisch unmöglich österreichischer Bedarf wird importiert, Sonderimport (Einfuhrbewilligung nach Arzneiwareneinfuhrgesetz) aus Ländern mit spezifischer Regelung 1 Aufwand den Herstellverfahren der AMBO zu entsprechen steht in keiner Relation zu den Anforderungen, die an bI gestellt werden 2 3 Procedere derzeit in Ö: -Probenahme durch TA -Diagnostik + Erregerisolierung - Ansuchen des TA oder einer Importfirma um Einfuhrbewilligung bei AGES (6 Wochen vor Import), wobei ein Rezeptformular beizulegen ist - Auftrag des TA an Hersteller - Produktion 3-6 Wochen - Lieferung nach Erhalt des Bescheids von AGES 19 von 30

Rechtliche Voraussetzungen EU Richtlinie 2001/82/EG Tierarzneimittelkodex Artikel 3, 2. nimmt „inaktivierte, immunologische Tierarzneimittel....“ aus Artikel 4 (1) nimmt „nicht inaktivierte...“ aus Österreich Bestandsspezifische Impfstoffe – Betriebsordnung EU: Keine Regelung für bI., national geregelt, europäische Angleichung wäre emfehlenswert In Ö wäre auch eine nationale Regelung anzustreben, um Produktion im Land zu ermöglichen Nach § 62 AMG kann dafür eine eigene BO erstellt werden 20 von 30

Betriebsordnung Geltungsbereich für Betriebe, die b.I. herstellen, kontrollieren oder in Verkehr bringen Begriffsbestimmungen bestandsspezifischer Impfstoff „inaktivierter Impfstoff, der unter Verwendung eines aus einem bestimmten Bestand oder von einem Tier isolierten Krankheitserregers hergestellt wurde und nur in diesem Bestand oder an diesem Tier angewendet wird“ Im § 62 AMG ist geregelt, welche Bestimmungen eine BO zu enthalten hat, auf die möchte ich nun abschnittsweise eingehen---- Geltungsbereich Inaktiviert-EG Richtlinie nimmt auch „nicht inaktivierte“ aus ihren Bestimmungen aus Hier nur inaktivierte Auch Autovakzinen inkludiert 21 von 30

Betriebsordnung Betriebsorganisation, Personal HerstellungsleiterIn abgeschlossenes Studium und mindestens zweijährige qualifizierte Tätigkeit in der veterinärmedizinischen Mikrobiologie KontrolllaborleiterIn Personalunion von KontrolllaborleiterIn und HerstellungsleiterIn nicht zulässig Der nächste Abschnitt behandlt die B. u. P. -Organigramm: Organisationsschema betriebsinterne Aufgaben-u. Verantwortungsbereich, -Arbeitsplatzbeschreibungen, -Schulungsprogramm, Dokumentation, -Qualitätssicherungssystem -Hygieneprogramm: gemäß dem jeweiligen Stand der Wissenschaft an die Herstellung angepasst, so zu gestalten, dass va Verunreinigungen vermieden werden Herstellungsleiter: Vetmed, Medizin, Pharmazie, Biologie Qualifikation des Herstellungsleiters resultiert daher, dass es sich um Impfstoffe handelt, die keiner Wirksamkeitsprüfung am Tier unterzogen wurden. Das Wissen um Herstellung ist daher bei jeder charge gepaart mit klinischem Wissen, die Herstellung erfordert intensive Zusammenarbeit des Tierarztes mit Diagnostik und Hersteller. -obliegt Herstellung und Lagerung b.I. gemäß Anweisungen -Genehmigung der Anweisungen, Einhaltung, -Kontrolle der Räumlichkeiten, Ausrüstung, -notwendige Validierungen, -Schulung des Personals Kontrolllaborleiter -abgeschlossenes Studium oder fachlich einschlägigen Fachhochschullehrgang und, - mindestens zweijährige qualifizierte Tätigkeit in der veterinärmedizinischen Mikrobiologie -bei Abschluss von anderen fachlich einschlägigen Ausbildungen plus -mindestens fünfjährige qualifizierte Tätigkeit in der veterinärmedizinischen Mikrobiologie -unabhängig agieren, -obliegt Auswertung der Herstellungsprotokolle und Prüfung der einzelnen Chargen, -Sicherstellung über Durchführung der Prüfungen, -Genehmigung / Zurückweisung über ordnungsgemäße Herstellung b.I. 22 von 30

Betriebsordnung Betriebsräume, Ausrüstung, Reinigung Hygieneprogramm räumliche Trennung von anderen arzneimittelrechtlichen Herstellschritten und von veterinärmedizinischen Tätigkeiten keine widmungswidrige Verwendung Labor Sicherheitsstufe 2 – Arbeiten mit lebenden, tierpathogenen Keimen (lt. VO biologische Arbeitsstoffe) Abfüllen in Sterilwerkbank Hygieneprogramm - gesonderte Betriebsräume für einzelne Herstellungsschritte und Lagerung mit entspr. Zutrittsbeschränkung - Raumwidmungsplan 1 zB. einerseits Diagnostik im selben Raum betreiben und Impfstoffe herstellen 2 vormittag Diagnostik , nachmittag Impfstoffproduktion 3 Richtlinie 2000/54/EG „Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biolog. Arbeitsstoffe bei der Arbeit“, VO— Anhang 1 (Autoklav, Laminair, Prozessabluft in Räume gefiltert) Anhang 2 Organismenlisten—Zuordnung zu Risikogruppen -verschiedene Chargen räumlich oder zeitlich getrennt bearbeiten - gründliche Reinigung, regelmäßig, - Belüftung Hygieneprogramm: -Vorschriften über die Gesundheit des Personals -hygienisches Verhalten, Arbeitskleidung -Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Häufigkeit -zulässiger Gehalt an mikrobiellen und partikulären Verunreinigungen im Abfüllbereich und Zeitabstände derMessungen, -Schädlingsbekämpfung -Abwasser- und Abfallentsorgung ___mit entspr, Aufzeichnungen über Maßnahmen 23 von 30

Betriebsordnung Herstellung Standardverfahren Hilfs- und Zusatzstoffe Tab. 1 EG VO Nr. 470/2009, keine Rückstandshöchstwerte Substrate nach Monographie „Impfstoffe für Tiere“ des europ. Arzneibuchs (Ausnahmen) Höchstwerte für Formalin Standardarbeitsvorschriften (SOPs) Wägeoperationen nach Vier-Augen-Prinzip Herstellungsleiter verantwortlich für 1 Nach aktuellem Stand der Wiss & Technik-Validierung der Herstg. einzelner bI. Kann für mehrere in gleicher Weise zubereiteten Mittel gemeinsam erfolgen 2 3 (Medien) Anforderungen nach ...Ausnahmen für Ausgangsstoffe u. Behältnisse-wissenschaft. Begründen 4 u. Phenol nach EP-Monographie „Impfst. f. Tiere“ 5 Herstellungsvorschriften 6 Wäg.. von 2. Person bestätigen, valid. automat. Verfahren Schutzkleidung, In -Prozesskontrollen, Abfälle unschädlich beseitigen 24 von 30

Betriebsordnung Risikoanalyse Qualitätskontrolle Kennzeichnung Qualitätskontrollplan Haltbarkeit maximal sechs Monate ab Abfüllung Sterilitätsprüfung Referenzproben Kennzeichnung Behältnis / Begleitschreiben 1 Risikoanalyse Ermittlung von Gefahren, die vermieden oder reduziert werden müssen, Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte, Verfahren zur Überwachung, Aufzeichnungen 2 Qual.plan für Betriebe, die herstellen oder kontrollieren Sterilitätsprüfung vor Abfüllung, wo sichergestellt wird, dass Keime inaktiviert sind Referenzprobe mind. 1 Jahr ab Verfallsdatum aufheben: davon Prüfung auf Reinheit & Unschädlichkeit?? und bei Bedarf Prüfung durch Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen. 3 Abgabe an TA—Begleitschreiben zB besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung (erst an wenigen Tieren ausprobieren) 25 von 30

Betriebsordnung Dokumentation Prüfvorschrift Herstellungsprotokoll pro Charge Herkunft und Abgabe der Keime Rückverfolgbarkeit jeder Charge Prüfvorschrift Wartungs- und Kalibrierungsprogramm Lagerung und Transport Beanstandungen und Produktrückruf Dokumentation - Aufbewahrung mindestens 5 Jahre - Dokumentationssystem zur Erstellung, Bearbeitung und Genehmigung von Dokumenten Ad1. und Ergebnisse der In-Prozessko - Verfahrensbeschreibungen für verwendete Doksystem, Back-Up / Duplizierung Prüfvorschrift: jede Kontrolle, die unter Verantwortung des Kontrolllaborleiters durchgeführt wird, ist zu dokumentieren als Protokoll (zusammenfassende Bewertung) Wartungs-U. Kal.programm: -schriftlich, - Verantwortlichkeit, - Wartungs- und Kalibrierungspläne, - Beschreibung der Methoden Lagerung u. Transport: nach Stand der Wissenschaft und Technik Lieferunterlagen Beanstandungen: Systematische Aufzeichnung von Beanstandungen, Überprüfung, Vorkehrungen für Produktrückruf Jeder Mangel, der zu Prduktrückruf führt etc---Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen informieren. 26 von 30

Bedeutung für Hersteller Ansuchen um eigene Betriebsbewilligung nach der Betriebsordnung für b.I. z.B.: Hersteller mit Bewilligung nach § 63 AMG Inspektion durch Behörde (AGES) keine Zulassungspflicht keine staatliche Chargenprüfung keine GMP-Anforderungen 27 von 30

Vergleich Deutschland Tierimpfstoff-Verordnung bzw. Tierseuchengesetz keine Zulassung keine staatliche Chargenprüfung keine GMP-Anforderungen Herstellungserlaubnis von zuständiger Landesbehörde 28 von 30

Vorteile inländischer Produktion Kontrolle obliegt österreichischen Behörden Reduktion von Transportwegen, -zeiten und -kosten Sonderimport entfällt guter Kontakt des Tierarztes mit Hersteller und Diagnostiklabor 1 Damit Einfluss auf Qualität gegeben 2 3 und die damit verbundenen Gebühren und Formulare 4 maßgeschneiderten Impfstoff handelt, Kommunikation zw. Tierarzt und Hersteller und Tierbesitzer essentiell, optimale Betreuung 29 von 30

Danke für Ihre Aufmerksamkeit 30 von 30