Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) Generalversammlung des Forums Nachhaltiges Palmöl, Berlin, 27. September 2017 Vorgehen: Hintergründe und Gegenstand NAP; Dann Austausch Was kann FONAP vom NAP lernen und umgekehrt
Übersicht Hintergrund/Einordnung des Nationalen Aktionsplans Inhalt des Nationalen Aktionsplans Gegenseitiges Lernen Nationaler Aktionsplan - FONAP
Hintergrund/Einordnung Zunehmende Erwartungshaltung in Bezug auf Nachhaltige Lieferketten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Nationale Umsetzung Zunehmende Erwartungshaltung: unterschiedlichen Akteuren (Geschäftspartner, Investoren, Konsumenten, Staat); z.B. G7/G20-Erklärungen zu nachhaltigen globalen Lieferketten; FONAP ist auch Ausdruck dieser Entwicklung UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: 2011 vom UN-Menschenrechtsrat beschlossen; 3 Säulen: Staatliche Schutzpflicht, Verantwortung von Unternehmen, Zugang zu Abhilfe; Umsetzung im Koalitionsvertrag
Inhalt des Nationalen Aktionsplans Drei Säulen der UN-Leitprinzipien aufgenommen Verantwortung von Unternehmen - Fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht Drei Säulen UNLP: Staatliche Schutzpflicht, Verantwortung von Unternehmen, Zugang zu Abhilfe; 1. Säule: Bei Überarbeitung Vergaberecht verbindliche Mindestanforderungen im Bereich Menschenrechte prüfen; Subventionspolitische Leitlinien an UNLP anpassen; Prüfverfahren bei Exportkrediten: Menschenrechte stärker berücksichtigen; 2. Säule: Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als Verantwortung von Unternehmen; 3. Säule: Zugang zu Abhilfe: insb. Stärkung der Nationalen Kontaktstelle zu den OECD-Leitsätzen Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht: Managementsystem zur Risikoerkennung und –Vermeidung; Menschenrechte: international anerkannte Menschenrechte, mind. Internationale Menschenrechtscharta (Allg. Erklärung Menschenrechte, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte; int. Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte)
Inhalt des NAP - Fünf Kernelemente Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte Verfahren zur Ermittlung Menschenrechtsrisiken Maßnahmen zur Abwendung von Menschenrechtsrisiken Berichterstattung Beschwerdemechanismus Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte Verfahren zur Ermittlung Menschenrechtsrisiken Maßnahmen zur Abwendung von Menschenrechtsrisiken Berichterstattung Beschwerdemechanismus
Inhalt des NAP - Monitoring Umsetzung menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wird überprüft ab 2018 Prüfung erfasst Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten Weitergehende Schritte im nächsten NAP bei Nichtumsetzung von mehr als 50 % der geprüften Unternehmen
Inhalt des NAP - Unterstützungsinstrumente Infoportal www.wirtschaft-menschenrechte.de Branchenspezifische Handlungsanleitungen („Branchendialoge“)
Elemente von NAP-Branchendialogen 2020 1 Auswahl von Risikobranchen 2 Partizipative Branchendialoge 3 Praxisorientiertes Ergebnis „Zur Identifikation von besonders relevanten Risikobranchen und -regionen in den Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Wirtschaft wird die Bundesregierung eine entsprechende Studie veröffentlichen. Auf Basis der Studie werden, unter Moderation der Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Wirtschaftsverbänden und mit Hilfe entsprechender Multi-Stakeholder-Foren … … branchenspezifische Handlungsanleitungen und Best-Practice Beispiele zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erarbeitet.“ Branchendialog unter Moderation der Bundesregierung ! Selbstverpflichtung der Bundesregierung bis 2020 Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden der jeweiligen Branche tbd Follow-Up Prozess nach 2020 Auswahl von Risikobranchen (u.a. Stakeholdertag, Nachfrage von Branchen, Risikostudie) branchenspezifische Handlungsanleitungen & Best-Practice Einbindung Fachexpertise (z.B. MSI, Gewerksch., NGO, Wissensch., Unt.) Sicherstellung Konformität mit NAP-Anforderungen Klärung übergreifender Fragen (z.B. Kartellrecht)
Gegenseitiges Lernen NAP - FONAP Gemeinsames Ziel: nachhaltigere Produktionsbedingungen/Lieferketten FONAP-Erfahrungen in Umsetzung NAP einbeziehen, insb. NAP-Branchendialogen, d.h. Beteiligung FONAP in Konzeptionierung NAP-Branchendialoge FONAP zeigt sich offen für Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflicht
Kontakt: Benedikt Bünker, Referat VIb3 CSR - Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen Taubenstraße 4-6 11017 Berlin benedikt.buenker@bmas.bund.de Tel.: 030-18-527 6914