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Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts Transparency Regionalgruppe Metropolregion Nürnberg Mittwoch, 3. Februar 2016, 18.30 Uhr.

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1 Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts Transparency Regionalgruppe Metropolregion Nürnberg Mittwoch, 3. Februar 2016, 18.30 Uhr

2 Übersicht I.Einführung II.Vorstellung des Forschungsprojekts III.Verantwortung von transnationalen Unternehmen IV.Deliktische Haftung im Heimatstaat V.Beschwerden nach OECD Richtlinien für multinationale Unternehmen Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

3 I. Einführung Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

4 II. Vorstellung des Forschungsprojekts ●Begriffliche Klärungen ● Transnationales Wirtschaftsrecht ● Transnationales Recht (Philipp Jessup) = alle Rechtsnormen, die Sachverhalte oder Handlungen mit grenzüberschreitendem Bezug betreffen ● Nationales / internationales Recht ● Öffentliches Recht / Privatrecht / Strafrecht ● auch quasi-rechtliche Normen ● Internationale Wirtschafsbeziehungen (Handel, Investitionen, Kapitalverkehr) Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

5 ● Menschenrechte ● Universell geltende international verbürgte Menschenrechte (UN- Pakte von 1966, Sonderabkommen) ● Fokus auf völkerrechtliches Menschenrechtsverständnis ● Maßstab ● Normative Orientierung für ● Rechtssetzung und Anwendung des internationalen Wirtschaftsrechts ● Handeln der relevanten Akteure (Staaten, Internationale Organisationen, Unternehmen) ● Kein formales Hierarchieverständnis zwischen Menschenrechten und Wirtschaftsrecht Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

6 ●Menschenrechtliche relevante Querschnittsfragen ● Geltung / Wirkung von Menschenrechten gegenüber nichtstaatlichen Akteuren ● Internationale Organisationen (WTO, IWF, EU etc) ● Unternehmen ● Geltung / Wirkung von Menschenrechten außerhalb des eigenen Territoriums Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

7 ●Forschungsfelder ● Steuerung von transnationalem unternehmerischen Handeln (aktueller Schwerpunkt des Projekts) ● sektorale Betrachtungen (z. B. Rohstoffe, Textil) ● Handels- und Investitionsrecht (WTO, Investitionsschutzabkommen, z. B. TTIP) ● Finanz- und Währungsbeziehungen (auch Austeritätsmaßnahmen wegen Staatsschuldenkrisen) Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

8 III. Verantwortung von transnationalen Unternehmen ●Problem ● Negative Auswirkungen des Handelns transnationaler Unternehmen auf Umwelt, Menschenrechte etc. in Entwicklungs- und Transformationsländern ● Rechtlicher Zugriff auf nationalen Rechtsrahmen beschränkt ● Rechtsdurchsetzung von Effektivität und Unabhängigkeit des nationalen Rechtssystems anhängig ● (noch) keine rechtsverbindlichen Standards auf internationaler Ebene Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

9 ●Theoretischer Rahmen ● UN Guiding Principles on Business and Human Rights „Protect, respect, remedy“ ● 2011 vom Menschenrechtsrat angenommen ● Drei Säulen ● Staatliche Pflicht zum Schutz von Menschenrechten („duty to protect“) ● Unternehmensverantwortung zur Beachtung von Menschenrechten („duty to respect“) ● Zugang zu Rechtsschutz („Access to remedy“) Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

10 IV. Deliktische Haftung im Heimatstaat Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

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12 Entscheidung des Bezirksgerichts in Den Haag vom 30. Januar 2013 (Akpan vs Shell) ●Klage gegen Shell Petroleum Development of Nigeria Ltd (teilweise) begründet, da durch Ölleks Umweltschäden verursacht wurden ●Klage gegen Royal Dutch Shell Plc (Niederlande) unbegründet, da Muttergesellschaft nicht verpflichtet ist, zu verhindern, dass ausländische Tochter Dritte schädigt Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

13 Entscheidung des US Supreme Court vom 18. April 2013 (Kiobel / Shell) ●Grundlage ● Alien Tort Claims Act (1789): „civil action by an alien for a tort only, committed in violation of the law of nations” ● Klagen gegen multinationale Unternehmen in den USA wegen schwerer Völkerrechtsverstöße ●Urteil des US Supreme Court ● keine extraterritoriale Geltung des US-Haftungsrechts ● keine Haftung, wenn Unternehmen bzw. Handlung keinen Bezug zu Territorium der USA aufweist Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

14 V. Beschwerden nach den OECD Richtlinien für multinationale Unternehmen Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

15 ●(unverbindliche) Richtlinien für Unternehmen ●von 43 Staaten angenommen ●Empfehlungen u.a. für Unternehmenstransparenz, Menschenrechte, Umwelt, Korruptionsbekämpfung, Wettbewerb und Besteuerung ●Implementierung durch nationale Kontaktstellen (in Deutschland: Bundeswirtschaftsministerium) ● Behandlung von Beschwerden gegen Unternehmen von Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen ● Ziel: Erreichung einer Einigung der betroffenen Parteien ● Reform 2011: Stärkung unabhängiger Überprüfungsmöglichkeiten Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

16 ●Abschnitt IV der OECD-Leitsätze zu Menschenrechten ● Staatliche Pflicht zum Menschenrechtsschutz ● Unternehmenspflichten ● Achtung von Menschenrechten ● Vermeidung von Beeinträchtigung von Menschenrechten durch eigenes Verhalten ● Vorbeugung von Beeinträchtigungen durch Verhalten in der „Lieferkette“ ● Achtung von Menschenrechten als Teil der Geschäftspolitik ● Menschenrechtliche „due dilligence“ ● Angemessene Abhilfemaßnahmen Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

17 Genügen rechtlich unverbindliche Maßstäbe? Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! markus.krajewski@fau.de www.humanrights-centre.fau.de Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts


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