HRM2: Neubewertung Verwaltungsvermögen (Antrag und Weisung) Antrag vom SR an GR: Im Rahmen der Einführung der neuen Rechnungslegung «HRM2» wird das Verwaltungsvermögen für die Eingangsbilanz per 1. Januar 2019 neu bewertet. Voranschlag 2019 mit HRM2
Grundsätze HRM2 Tatsächliche Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage «true and fair view-Prinzip». Freiwillige Neubewertung des Verwaltungsvermögens auf Basis der Investitionen ab 1986. Wechsel der Abschreibungsmethode von der degressiven Abschreibung auf die lineare Abschreibung aufgrund der Nutzungsdauer der jeweiligen Investitionen.
Grundsätze HRM2 Forts. Verzicht auf zusätzliche Abschreibungen. Verpflichtung zur Führung einer Anlagebuchhaltung. Festlegung der Aktivierungsgrenze von max. Fr. 50’000.- (kann auch tiefer sein) für Mobilien und Immobilien. Veröffentlichung der Finanzkennzahlen im Bericht zur Jahresrechnung und zum Voranschlag
Neubewertung Verwaltungsvermögen (Restatement) Abschreibungsgrundsätze: Alt: 10 % Immobilien / 20 % Mobilien p.a. Neu: Nutzwert (Immobilien 33 Jahre) => ca. 50 Mio. mehr EK (bisher stille Reserven VV) Für die Berechnung des Nutzwertes (Restatement) werden pro Objekt die Investitionen ab 1986 als Grundlage genommen und dann linear abgeschrieben (siehe oben).
Stadt Bülach (Steuerhaushalt) Aufwertung aus Restatement Total 165.1 Mio. Total 147.7 Mio. 110.2 Mio. 110.2 Mio. 92.8 Mio. 92.8 Mio. Präsentation M. Lehmann vom September 2016 (rot = 54.9 Mio. Fokus liegt nach wie vor auf Nettofinanzvermögen/Nettofinanzschuld HRM2 HRM2
Stadt Bülach (Steuerhaushalt) Jährl. Abschreibungsquote 2019 (Prov Stadt Bülach (Steuerhaushalt) Jährl. Abschreibungsquote 2019 (Prov. Zahlen) 13.3 Mio. 9.5 Mio. 6.2 Mio. Definitive Zahlen liegen im 2019 vor. HRM2
Fazit Gemäss Präsentation von M. Lehmann (Stand September 2016) ist der Vergleich der Abschreibungen für 2019 deutlich (genaue Zahlen im 2019): Prov. Werte HRM1 13.3 Mio Ohne Restatement 6.2 Mio Mit Restatement 9.5 Mio Das Rechnungsresultat von 2019 muss mit HRM2 3.8 Mio. höher sein als mit HRM1.
Stadt Bülach (Steuerhaushalt) Ergebnis 2019 (Rechnungsbeispiel, prov Stadt Bülach (Steuerhaushalt) Ergebnis 2019 (Rechnungsbeispiel, prov. Zahlen) 4.9 Mio. 1.6 Mio. - 2.2 Mio. HRM2
Schlussfolgerungen / Massnahmen «Unechter» Mehrertrag von 15 – 25 Mio. in den nächsten 10 Jahren (stille «Anlage-Reserven» VV) «Echter» Überschuss heisst: Mehr Einnahmen (Steuern usw.), weniger Ausgaben! Jährliche Einlage in die finanzpol. Reserve von 3-4 Mio. bis 2025 = ca. 25 Mio. § 123 GG => Korrektur der unechten Überschüsse => CF reicht für 13-15 Mio. p.a. Zusätzlich ca. 3 Mio. Überschuss p.a. falls ¢20 Mio. Investitionen p.a. § 123. 1 Die Gemeinden können mit Einlagen in die Reserve das c. Reserve Nettovermögen erhöhen oder eine Nettoverschuldung vermindern. 2 Die Einlagen werden budgetiert. Sie dürfen im Budget zu keinem Aufwandüberschuss führen. 3 Die Reserve wird zur Deckung von Aufwandüberschüssen verwendet. 21. September 2016
Antrag der RPK an den Gemeinderat Antrag (einstimmig): Das Verwaltungsvermögen wird im Rahmen der Einführung der neuen Rechnungslegung «HRM2» für die Eingangsbilanz per 1. Januar 2019 neu bewertet. (Einführung mit Restatement)