Kommunaltag 2010 der GBK Bewertung des Brandenburger Koalitionsvertrages aus kommunaler Sicht Ursula Nonnemacher
Gemeinsinn und Erneuerung: Ein Brandenburg für alle Koalitionsvereinbarung/Regierungserklärung Bekenntnis zu starken Landkreisen, Städten und Gemeinden Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, Ausbau des Gestaltungs- und Entscheidungsspielraums der Kommunen Förderung Bürgerkommune und Bürgerhaushalt Verwaltungsmodernisierung vor dem Hintergrund technischen und demographischen Wandels (front-office, e-government) Stärkung der Zusammenarbeit der Kommunen/Anpassung des Gesetzes zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit
Keine flächendeckende Kreisgebietsreform, aber freiwillige Zusammenschlüsse von Kreisen/kreisfreien Städten Evaluierung Gemeindegebietsreform 2003;Verzicht auf Ämter? Leistungsfähigkeit kreisfreier Städte? Weitere Aufgabenverlagerung vom Land auf Kreis und vom Kreis auf Gemeinde; Flexibilisierung von kommunalen Standarts Bekenntnis zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommune Evaluierung der Kommunalverfassung bis Überprüfung der Direktwahl der Landräte nach 2010
Wahlalter mit 16 bei Kommunalwahl (Prüfauftrag), Nicht- EU Bürger sollen an Kommunalwahl teilnehmen dürfen Bürgermeister/Landräte sollen sich vor der Wahl zu Demokratie/Freiheit/Verfassung bekennen Personalaustausch zwischen Kommunen, Landesverwaltung und Regierung soll erleichtert werden Novellierung Volksabstimmungsgesetz (leichtere Zugangbedingungen) Förderung freiwillige Feuerwehr (Nachwuchs, Zusatzrente)
...mit Auswirkungen auf die Kommune Förderpolitik im Sinne des Stärken stärken wird fortgesetzt, Konzentration auf Wachstumskerne bleibt, diese werden nicht erhöht. Reduzierung der Branchenkompetenzfelder Erleichterte Vergabepraktiken aus dem Konjunkturpakt II sollen beibehalten werden. Beschlussreife des Landesstraßenbedarfsplanes in 2010
mit Auswirkungen auf die Kommune... Der Landeshaushalt wird bis 2019 um 25% schrumpfen Prognostizierte Mindereinnahmen Millionen Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Millionen 2010 Sonderzuweisungen des Bundes (Solidarpakt) sind rückläufig und laufen 2019 aus Kumulierte Mindereinnahmen in der Legislaturperiode bei 1,5 Milliarden Euro Stark steigende Pensionslasten Personalbestand öffentliche Bedienstete 2014 c.a und 2019 bei
Aus der Regierungserklärung vom zur Situation der Kommunen: Die finanzielle Situation der Kommunen wird zunehmend schwieriger. (...) Die kommunale Ebene konnte zwar 2008 mit einem Überschuss abschließen, die Steuereinnahmen sind jedoch auch hier rückläufig, und die Schlüsselzuwei- sungen werden sich verringern.
MAZ-Grafik Aus MAZ ; Finanzlage der Kommunen wird bedrohlich
Entwicklung der Steuereinnahmen im Land Brandenburg 2009 (Steuerschätzung 11/2009) 2009HH- Plan Schätz 5/09 Schätz1 1/09 Diff.11 /09- HP09 Diff.11 /09- 5/09 Steuern LFA/ BEZ Summe Nach Finanzministerium
Prognose der Steuereinnahmen für Ansatz HH- Entwurf Schätzg. 11/09 Abweichg. HHP/Schätz Steuern LFA/ Fehl- BEZ Summe Nach:Finanzministerium
Steuereinnahmen der brandenburger Kommunen (Anteil Gemeinschaftssteuern+eigene Steuern) Prognose Einnahmen in Mio Veränderung Vorjahr ,6% 19,9% 17,5% ,8% -3,3% Nach: Finanzministerium
Haushaltsstruktur/beratung HH in Mio: in % Steuereinnahmen 3,3%Verwaltungseinnahm en EU-Zuschüsse 4,9% Bundeszuweisungen 9,3% LFA 9% Solidarpakt II 13,6% u.a. Kabinettsklausur HH am /2010 Chefgespräche Kabinettsbeschluss 24./ Lesung Haushaltsentwurf
Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz BbgFAG Zur Absicherung des grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrechts dient das FAG Es soll nicht nur pflichtige Aufgabenerfüllung garantieren, sondern auch Mittel für freiwillige Aufgaben bereitstellen Für 2010 stehen nach § 3 Abs.5 und §8 Abs 3 FAG Überprüfungen der Verbundquote (vertikale Steuerverteilung) und der Hauptansatzstaffel (hozizontale Mittelverteilung) an Laut Gutachten aus 9/2009 hat sich der kommunale Finanzausgleich prinzipiell bewährt und weist wenig Reformbedarf auf.
Vorhaben und Arbeitsschwerpunkte des Innenministeriums (Innenausschuss vom ) Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen: sollen aktiv werden können, kein Privatisierungszwang Gesetz zur Kooperation der Kommunen; Arbeitsteilung ggf. vorgeschrieben Gemeindegrößen sollen überprüft werden, da Zielgröße 5000 Einwohner in der Peripherie oft weit unterschritten Prüfung der Ämterstruktur (noch c.a.80), ggf. gesetzgeberische Schritte Überprüfung der Situation der kreisfreien Städte, Rettung über FAG oder Ende der Kreisfreiheit Verwaltungsmodernisierung
Anpassung Beamten- und Laufbahnrecht (Förderalismusreform) Lebensarbeitszeit der Beamten wird angepasst auf 67, für Einsatzkräfte Feuerwehr, Polizei, Justizvollzug vermutlich auf 62 Jahre Personalvertretungsgesetz wird novelliert Feuerwehrrente/Nachwuchsförderung Aus- und Fortbildung bei Polizei und Kripo Neubetrachtung der Polizeistruktur in Hinblick auf 2020, dazu Expertenkommission in Entrümpelung des Aufgabenkataloges der Polizei, Bedarfanpassung Ausbildung Polizeianwärter Volkbegehren: Quoren laut Min. Speer niedrig, erleichterte Unterschriftenabgabe, keine Sammlung öffentlich
Asyl: Residenzpflicht wird in Absprache mit Berlin gelockert, Altfallregelung um 2 Jahre verlängert Auswertung der Landratswahlen, zu ziehende Schlüsse offen Zusammenlegung der Aufsicht über den Datenschutz, 4 Mitarbeiter MI zur Datenschutzbeauftragten Der Schuldenmanagementfond Abwasser wird über das Jahr 2008 verlängert und beim MI angesiedelt (§16 FAG)