BAV-Präsentation Die Riester`sche Rentenreform Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung aus der Sicht des Arbeitgebers

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 Präsentation transkript:

BAV-Präsentation Die Riester`sche Rentenreform Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung aus der Sicht des Arbeitgebers Versorgung auf den Punkt gebracht. mit dem ROTSTIFT-VERSORGUNGS-ANALYSE-TOOL

BAV-Präsentation Inhalte: Welche Durchführungswege sind zu empfehlen? Was bleibt zu tun? - Welche Unterstützung bietet Ihr Makler? Wie sieht die Situation in der betrieblichen Altersversorgung aus?

BAV-Präsentation Welche Versorgung hatte der Arbeitnehmer bislang? Die oft zitierte 3 - Säulen -Theorie betriebl. Alters- vorsorge private Vorsorge gesetzliche Rentenver- sicherung

BAV-Präsentation Mio 35 Mio 30 Mio 25 Mio 20 Mio Beitragszahler pro Rentner BeitragszahlerRentner

BAV-Präsentation Was war bisher in der betrieblichen Altersversorgung möglich? Die bekannten Durchführungswege: Direktversicherung Unterstützungskasse Direktzusage - (Pensionszusage) Pensionskasse

BAV-Präsentation Ziel der Riester schen Rentenreform : Stabilisierung der Lohnnebenkosten Maximierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 22 % bis zum Jahr

BAV-Präsentation Ziel der Riester schen Rentenreform : Entlastung der Rentenkassen Aber: Förderung der privaten und betrieblichen Vorsorge Daher: Senkung des Rentenniveaus

BAV-Präsentation Ziele der Riester schen Rentenreform : Fördermaßnahmen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung Zulagenförderung durch private Riester-Rente

BAV-Präsentation Riester-Rente ersetzt nicht die betriebliche und die private Altersversorgung Die Rentenreform 2001 Betriebliche Altersvorsorge Private Vorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Riester-Rente Letztes Netto- Einkommen Einkommen während der Berufs- und Pensionsphase (%)

BAV-Präsentation Wie wird die betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung aufgewertet ? Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Gehaltsumwandlung Umwandlungsanspruch auf bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze Unverfallbarkeit der Ansprüche von Beginn an Einführung der Pensionsfonds als zusätzlichen Durchführungsweg Bis zum sozialversicherungsfrei

BAV-Präsentation Welche Auswirkungen hat dies für den Arbeitgeber ? Er muss Gehaltsumwandlung zu lassen, kann aber den Durchführungsweg bestimmen! Der Arbeitgeber sollte die Initiative ergreifen!

BAV-Präsentation Gesamteinsparungen für den AG bis ca ,-! je AN ca. 435,- Einsparung des AG-Anteils für die Sozialversicherung (20,15%) Finanzieller Vorteil für den Arbeitgeber! Einsparungen bei den Sozialversicherungsabgaben für den Arbeitgeber: Beispiel: 10 Arbeitnehmer wünschen Gehaltsumwandlung in Höhe von 4 % der BBG Gehaltsumwandlungs- betrag je 2.160,-

BAV-Präsentation Die wesentlichen Merkmale der 5 Durchführungswege:

BAV-Präsentation Direktzusage Arbeitsvertrag Versorgungsversprechen direkter Anspruch Arbeitgeber Arbeitnehmer Auszahlung der Versorgungsleistung Beitrag zur Rückdeckungs- versicherung Leistung aus der Rückdeckungs- versicherung Lebensversicherung AG Zustimmung zum Versicherungsvertrag

BAV-Präsentation Die Direkt- oder Pensionszusage Unbegrenzte Höhe der Gehaltsumwandlung möglich* Jedoch hoher Aufwand durch Bilanzierung, Verwaltung und Abwicklung Wird unabhängig vom neuen Betriebsrentenrecht weiter Anwendung finden Ideal für individuell gestaltete Zusagen * Begrenzung besteht durch Angemessenheitsprüfung und Erdienbarkeit

BAV-Präsentation Klientel für diese Art Altersversorgung wie bereits in der Vergangenheit: GGF und wenige leitende Angestellte ( Keyman-Position ) Findet in der arbeitnehmerfinanzierten Variante meist Anwendung in Form der sogenannten deferred compensation und wird per jeweils Einmalbeitrag zur Umwandlung von Tantiemen oder gewinnabhängigen Bezügen verwandt. Wurde gerade im Zusammenhang mit der neuen Definition über bereits erdiente aber noch nicht ausgezahlte Beträge erneut sehr interessant. Förderung nach Riester nicht nötig...!

BAV-Präsentation Arbeitgeber Arbeitnehmer Rechtsanspruch gegen Direktversicherung Beitragszahlung Arbeitsvertrag Versorgungsversprechen Versorgungsleistung Leistungs - Phase Anwartschafts - Phase Vertragsabschluss Lebensversiche rung AG

BAV-Präsentation Die Direktversicherung Pauschalversteuerung nach § 40 b EStG möglich*, steuerfreie Kapital- auszahlung möglich, nur aus Sonderzahlungen sozialversicherungsfrei** Förderung über § 10 a EStG (Riester-Rente) möglich, dann jedoch nachgelagerte Besteuerung, durch Förderstufen zunächst uninteressant Interessante Renditen (analog Lebens-oder Rentenversicherungen) Bekannteste Form der betrieblichen Altersversorgung, kann bereits heute genutzt werden Geringer Aufwand für den Arbeitgeber Neu * max 1.752/2.148 für 2002 p/a ** bis Flexible Beitragszahlung möglich, wenn über Riester (Zulagenförderung) Neu

BAV-Präsentation Beispiel : Direktversicherung als Entgeltumwandlung bei jährlicher Zahlungsweise aus dem Sondergehalt

BAV-Präsentation Vom Brutto werden 1.752,- gespart Steuereinsparung von 232,73 Ersparnis Sozialversicherung von 362,67 Effektiver Nettoaufwand von 1.156,60 Beispiel : Direktversicherung als Entgeltumwandlung bei jährlicher Zahlungsweise aus dem Sondergehalt

BAV-Präsentation Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. ohne DV - Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. mit DV 5.681, ,77 Steuervorteil 232,73 Sozialversicherung ohne DV - Sozialversicherung mit DV Effektiver Aufwand für den Arbeitnehmer Ersparnis Sozialversicherung 1.156,60 362, , , , ,33 Auszahlung ohne DV - Auszahlung mit DV Diese Versicherung kostet somit anstatt nur 1.156,60 - Pauschale Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. 369,67 Beispiel : Entgeltumwandlung bei jährlicher Zahlungsweise Stand 2002 / ohne Gewähr

BAV-Präsentation Arbeitgeber Arbeitnehmer Rechtsanspruch gegen Pensionskasse Beitragszahlung Arbeitsvertrag Versorgungsversprechen Versorgungsleistung Leistungs - Phase Anwartschafts - Phase

BAV-Präsentation Die Pensionskasse Pauschalversteuerung nach § 40 b EStG möglich (max 1.752,-/2.148,- ), steuerfreie Kapitalauszahlung, nur aus Sonderzahlungen sozialversicherungsfrei Förderung über § 10 a EStG (Riester-Rente) möglich Gehaltsumwandlung bis 2.160,- möglich*, nachgelagerte Besteuerung, aber sozialversicherungsfrei ( bis ) Flexible Beitragszahlung möglich Bisher kaum als überbetrieblicher Durchführungsweg angeboten * max 4% der BBG der gesetzl. Rentenversicherung Neu Achtung: Rangfolge beachten!!

BAV-Präsentation Priorität hat bei der Umwandlung immer die Durchführung nach § 3 Nr.63 EStG vor dem Weg §40b EStG (Pauschalsteuer) ! Erst wenn die 4% BBG nach § 3 Nr.63 EStG vollzogen sind, kann der AN darüber hinausgehende Beträge nach §40b EStG umwandeln - aber dann auch hier wie bei der DV mit max /2.148 p/a ! Wichtig !! ! ! Geringer Aufwand für den Arbeitgeber

BAV-Präsentation Beispiel: Pensionskasse als Entgeltumwandlung § 3 Nr. 63 EStG Vorrangig bei Entgeltumwandlung

BAV-Präsentation Vom Brutto werden 150,- gespart Brutto=Netto Steuereinsparung von 51,17 Ersparnis Sozialversicherung von 31,04 Effektiver Nettoaufwand von 67,79 Stand 2002 / ohne Gewähr Beispiel: Pensionskasse als Entgeltumwandlung § 3 Nr. 63 EStG

BAV-Präsentation Steuervorteil und Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. ohne P-Kasse - Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. mit P-Kasse 473,43 422,26 Steuervorteil 51,17 Sozialversicherung ohne P-Kasse - Sozialversicherung mit P-Kasse Effektiver Aufwand für den Arbeitnehmer Ersparnis Sozialversicherung 67,79 31, , ,28 517,50 486,46 Auszahlung ohne P-Kasse - Auszahlung mit P-Kasse Diese Versicherung kostet also anstatt 150,- nur 67,79 Beispiel: Pensionskasse als Entgeltumwandlung § 3 Nr. 63 EStG Stand 2002 / ohne Gewähr

BAV-Präsentation Arbeitgeber Arbeitnehmer Rechtsanspruch gegen Pensionsfonds Beitragszahlung Arbeitsvertrag Versorgungsversprechen Zahlung der Leistungen ausschliesslich Renten Leistungs - Phase Anwartschafts - Phase Pensionsfonds

BAV-Präsentation Die Pensionsfonds Renditen wegen liberalerer Kapitalanlagevorschriften interessant (hoher Investmentanteil möglich, aber noch nicht sicher) Förderung über § 10 a EStG (Riester-Rente) möglich Geringer Aufwand für den Arbeitgeber Gehaltsumwandlung bis 2.160,- möglich*, nachgelagerte Besteuerung, aber sozialversicherungsfrei (bis ) Flexible Beitragszahlung möglich Bisher in Deutschland nicht zugelassen, wichtige Durchführungs- verordnungen fehlen, voraussichtlich erst Mitte 2002 einsetzbar Neu * max. 4% der BBG der gesetzl. Rentenversicherung

BAV-Präsentation Anwartschafts - Phase Leistungs - Phase Unterstützungskasse Arbeitsvertrag Versorgungsversprechen Arbeitgeber Zuwendungen/ Beitrag Arbeitnehmer HUV Renten- oder Kapitalleistung Beitrag zur Rückdeckungs- versicherung Leistung aus der Rückdeckungs- versicherung Verpfändung der Rück- deckungs- versicherung Lebensversicherung AG

BAV-Präsentation Die Unterstützungskasse Interessante Renditen wie in der Lebens- und Rentenversicherung Jedoch nur mit konstanter oder steigender Beitragszahlung möglich Steuerfreie Gehaltsumwandlung praktisch unbegrenzt möglich, sozialversicherungsfrei bis 2.160,- Geringer Aufwand für den Arbeitgeber!!! keine Gebühren des Arbeitgebers an die U-Kasse! Häufig genutzter Durchführungsweg, insbesondere für besserverdienende Angestellte, kann bereits heute installiert werden Vorsorgekapital kann bei Bedarf steuerunschädlich in Pensionsfonds übertragen werden

BAV-Präsentation ? Steuereinsparung während des aktiven Arbeitslebens und niedrigere Steuersätze zum Rentenzeitpunkt sowie hohe Freibeträge bei der Unterstützungskasse ? Verwaltungsarbeiten werden von dem HUV übernommen ohne zusätzliche Kosten für den AG ? Der Arbeitgeber braucht nicht Mitglied des HUV werden und somit keine Gebühren zu zahlen ? Kein Nachfinanzierungsrisiko für den AG bei Ausscheiden mit unverfallbarer Anwartschaft ? Kein Bilanzausweis ? Kapitalwahlmöglichkeit (Einmalauszahlung oder lebenslange Rente) Vorteile der Unterstützungskasse

BAV-Präsentation Beispiel: Unterstützungskasse als Entgeltumwandlung

BAV-Präsentation Vom Brutto werden 400,- gespart Brutto=Netto Steuereinsparung von 204,14 Ersparnis Sozialversicherung von 0 Effektiver Nettoaufwand von 195,86 Beispiel: Unterstützungskasse als Entgeltumwandlung Stand 2002 / ohne Gewähr

BAV-Präsentation Steuervorteil und Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. ohne U-Kasse - Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. mit U-Kasse 2.199, ,61 Steuervorteil 204,14 Sozialversicherung ohne U-Kasse - Sozialversicherung mit U-Kasse Effektiver Aufwand für den Arbeitnehmer Ersparnis Sozialversicherung 195, , ,76 842,63 Auszahlung ohne U-Kasse - Auszahlung mit U-Kasse Diese Versicherung kostet also anstatt 400,- nur 195,86 Beispiel: Unterstützungskasse als Entgeltumwandlung Stand 2001 / ohne Gewähr

BAV-Präsentation Leistungen der Unterstützungskasse Muster AG im Überblick * Endalter 65 Jahre / Rentengarantiezeit 10 Jahre ** Prämie p.a. / Bruttojahresgehalt / Sozialversicherungsfreiheit begrenzt bis

BAV-Präsentation Direktzusage Unter- stützungs- kasse Direktver- sicherung Pensions- kasse Pensions- fonds *soweit nicht bereits durch steuerfreien Arbeitgeberbeitrag ausgeschöpft Besteuerung der Beiträge Keine Besteuerung der Beiträge; keine Obergrenze Beitrag bis zu 4% der BBG steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG* pauschale Lohnsteuer nach § 40b EStG Beiträge für nach § 10a geförderte Entgeltumwandlung werden individuell lohnversteuert; Förderung durch Zulagen/ Sonderausgabenabzug

BAV-Präsentation Direktzusage Unter- stützungs- kasse Direktver- sicherung Pensions- kasse Pensions- fonds Pauschal besteuerte Entgeltumwandlung bis 2008 beitragsfrei möglich, sofern aus zusätzlichem Lohn/Gehalt Arbeitgeberbeiträge sind beitragsfrei im Rahmen des § 40b EStG Nach § 10a geförderteBeiträge sind immer sozialversicherungspflichtig Beitragspflicht zur Sozialversicherung Bis 2008 ist der Beitrag aus Entgeltumwandlung bis zu 4% der BBG beitragsfrei, Arbeitgeberbeiträge bis 4 % der BBG beitragsfrei bis 2008 ist der Beitrag aus Entgeltumwandlung bis zu 4% der BBG beitragsfrei Arbeitgeberbeiträge sind generell beitragsfrei

BAV-Präsentation Direktzusage Unter- stützungs- kasse Direktver- sicherung Pensions- kasse Pensions- fonds Besteuerung der Leistungen Lohnsteuerpflichtig (§ 19 EStG); aber diverse Freibeträge bei Kapitalauszahlung fiktive Fünftelung nach § 34 EStG möglich alternativ Verteilung des Kapitals auf 5 Jahre möglich, bei U-Kasse nur, wenn ein entsprechender Auszah- lungsplan mit dem Rück- deckungsversicherer vereinbart ist (beim HUV nicht möglich) Soweit der Aufwand steuerfrei (nach § 3 Nr.63 EStG) : volle Versteuerung der Leistungen nach § 22 [5] EStG Pauschalbesteuerung der Beiträge Renten: mit dem Ertragsanteil Kapital: i.d.R. steuerfrei Nach § 10a geförderte Entgeltumwandlung: volle Versteuerung der Leistungen nach § 22[5] EStG

BAV-Präsentation Förderkonzepte im Überblick ( §10a + §§79-99 EStG ) 2002/2003 Förderfähig*: fester Betrag 525 Mindesteigenbeitrag 1% der im Vorjahr erzielten RV- beitragspflichtigen Einnahmen, mind. 45/38/30 bei 0/1/2 oder mehr Kindern Grundzulage: 38 Kinderzulage: /2005 Förderfähig*: fester Betrag Mindesteigenbeitrag 2% der im Vorjahr erzielten RV- beitragspflichtigen Einnahmen, mind. 45/38/30 bei 0/1/2 oder mehr Kindern (bis 2004) Grundzulage: 76 Kinderzulage: /2006 Förderfähig*: fester Betrag Mindesteigenbeitrag 3% der im Vorjahr erzielten RV- beitragspflichtigen Einnahmen, mind. 90/75/60 bei 0/1/2 oder mehr Kindern (ab 2005) Grundzulage: 114 Kinderzulage: 138 Ab 2008 Förderfähig*: fester Betrag Mindesteigenbeitrag 4% der im Vorjahr erzielten RV- beitragspflichtigen Einnahmen, mind. 90/75/60 bei 0/1/2 oder mehr Kindern Grundzulage: 154 Kinderzulage: 185 *maximal als Sonderausgaben abzugsfähig

BAV-Präsentation Zielgruppen der Durchführungswege ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?

BAV-Präsentation Die Durchführungswege aus Arbeitgebersicht:

BAV-Präsentation Über die Rotstift-Consult stehen Ihnen alle Formen der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung ! Jederzeit: Direktversicherungen Seit 2001: Optimierte Unterstützungskasse Seit 2002: Pensionskasse und Pensionsfonds jederzeit:Individuelle Pensions-/Direktzusagen

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