Arnulf Weiler-Lorentz 31.03.2017
Edward Snowdon Mai bis August 2013 31.03.2017
31.03.2017
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Rechtliche Grundlagen der NSA-Überwachung 1955: Deutschlandvertrag → Deutschland volle Souveränität, geheime Zusatzvereinbarung: Westmächten behalten Kontrolle über Post- und Telefonverkehr 1963: Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut → USA und Deutschland verpflichten sich, Nachrichten zu sammeln und auszutauschen 1968: Grundgesetzänderung im Rahmen der Notstandsgesetze (CDU/SPD-Regierung): Artikel 10 erweitert und Artikel G 10-Gesetz: Möglichkeit der allgemeinen Überwachung → Sammlung von Nachrichten, um Gefahr eines bewaffneten Angriffes erkennen und begegnen; keine richterliche Anordnung; überwacht durch fünf MdBs → G10 Kommission: drei Mitglieder 31.03.2017 Foschepoth, Josef: Überwachtes Deutschland. Göttingen, Bristol/CT 2013
§ 100 StGB Friedensgefährdende Beziehungen/Landesverat [31. August 1951/1. September 1951-1. August 1968] § 100. (1) Wer ein Staatsgeheimnis verrät, wird wegen Landesverrats mit Zuchthaus bestraft. (2) Wer sich ein Staatsgeheimnis verschafft, um es zu verraten, wird wegen Ausspähung von Staatsgeheimnissen mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft. (3) Ein Abgeordneter des Bundestages, der nach gewissenhafter Prüfung der Sach- und Rechtslage und nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen sich für verpflichtet hält, einen Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder eines Landes im Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse zu rügen, und dadurch ein Staatsgeheimnis öffentlich bekanntmacht, handelt nicht rechtswidrig, wenn er mit der Rüge beabsichtigt, einen Bruch des Grundgesetzes oder der Verfassung eines Landes abzuwehren. 31.03.2017
Rechtliche Grundlagen der NSA-Überwachung 1990: Zwei-Plus-Vier-Vertrag: Wiedervereinigung und Befreiung Deutschlands/Berlins von besatzungsrechtlichen Beschränkungen, aber: geheimer Notenwechsel zwischen Bonn und Washington: USA kann weiterhin überwachen Bis heute: alle Zusatzvereinbarungen (zu NATO-Truppenstatut, Verwaltungsvereinbarungen und geheime Noten) weiterhin in Kraft → „NSA darf in Deutschland alles“ 31.03.2017 Foschepoth, Josef: Überwachtes Deutschland. Göttingen, Bristol/CT 2013
NSA ↔ klassischer Gemeindienst Neu ist nur das Ausmaß der gesammelten Daten Datenspeicher : 5 Mrd. Terrabyte = 1 Mrd. mal mehr als die Stasi-Akten (1 TB= 1 000 GB = 1 000 000 MB) Budget : 10,8 Mrd. Mitarbeiter: 60 000 offiziell, zahlreiche Hilfsorganisationen 31.03.2017
Josef Foschepoth: Forderungen an politischen Konsequenzen 1. Politisch-gesellschaftliche Debatte über die höchsten Werte der Verfassung, Grundrechte und Grundfreiheiten 2. Einrichtung einer Enquete Kommission zur Lage und zum Schutz der Grundrechte, der Freiheit und Sicherheit 3. Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Gesetze und Verträge, insbesondere auf Fortgeltung alliierten Rechts. 4. Revision der GG-Änderung und des G 10-Gesetzes von 1968 gemäß rechtsstaatlichen Prinzipien 5. Stärkung der Abgeordneten-Entscheidung nach Wissen und Gewissen, Wiederherstellung des alten StGB § 100, Abs.3 31.03.2017
Bundestagsausschuss zur NSA-Ausspähung 14.3.2014 Acht Mitgliedern und acht Stellvertretern (CDU 4, SPD 2, Linke 1, Grüne 1) Aufgabe: klären ob, in welcher Weise und in welchem Umfang durch Nachrichtendienste der USA, Großbritanniens, Kanadas, Australiens und Neuseelands eine Ausspähung, Auswertung und Weitergabe deutscher Daten stattgefunden hat. ob diplomatische Vertretungen und militärische Standorte genutzt wurden. 31.03.2017
Bisher bekannte Mitglieder Clemens Binninger (CDU), Patrick Sensburg (CDU), Christian Flisek (SPD), Hans-Ulrich Krüger (SPD), Martina Renner (Linke), Konstantin von Notz (Grüne) Stellvertreter: Susanne Mittag (SPD), Burkhard Lischka (SPD), Christian Ströbele (Grüne) Email: mail@bundestag.de Abgeordnete Wahlkreis HD: lothar.binding@bundestag.de, franziska.brantner@bundestag.de, karl-a.lamers@wk.bundestag.de 31.03.2017