Die Einzelunternehmung Ein Referat von B. Neuber und S. Dörr
Die Einzelunternehmung ist die am häufigsten vertretene Unternehmensform in Deutschland Gründung erfolgt formlos beim Gewerbeamt Namensgebung seit 1998 freigestellt, jedoch Rechtsformenzusatz notwendig (wie z.B. „eingetragener Kaufmann“ etc.) Ein Gründer notwendig, aber kein Mindestkapital
Die Einzelunternehmung Gründer kann sich im Handelsregister eintragen lassen, dann kommen folgende Pflichten auf ihn zu: Handelsbücher führen Inventuren und Bilanzen aufstellen Namen (die Firma), Sitz und Registernummer des Unternehmens auf Geschäftsbriefe aufnehmen.
Die Einzelunternehmung Der Kleingewerbetreibende wird buchführungspflichtig sobald sein Jahresumsatz über 350000 € und sein Gewinn über 30000 € steigt. Unter og. Grenze nennt man den Inhaber Kleingewerbetreibender und über dieser Grenze Einzelunternehmer.
Die Einzelunternehmung Vorteile Nachteile Alleiniges Risiko der Haftung Begr. Möglichkeit der Kapitalbeschaffung Abhängigkeit von einer Person Probleme bei der Nachfolgersuche Entscheidungsfreiheit Alleinige Gewinnberechtigung Kein Mindestkapital Geringes Startkapital
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