Die “Bildungsprämie”: Ziele und Anforderungen in der Beratung

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 Präsentation transkript:

Die “Bildungsprämie”: Ziele und Anforderungen in der Beratung Informationsveranstaltung Berlin, DIHK, 21. Okt. 2008 Eckart Lilienthal, Ref. 321: Lebenslanges Lernen

„Bildungsprämie“ – Das Modell Inhalt Inhalt „Bildungsprämie“ – Das Modell 2. Die Prämienberatung – Bedeutung im Modell 3. Beratungspraxis, Antragstellung 26.09.2008

„Bildungsprämie“ – Das Modell Inhalt „Bildungsprämie“ – Das Modell 2. Die Prämienberatung – Bedeutung im Modell 3. Antragstellung, Beratungspraxis 26.09.2008

„Bildungsprämie“ – Das Modell Grundlagen Notwendigkeit zur Ausweitung Lebenslangen Lernens: Globalisierung, technologischer und demografischer Wandel International: D unterdurchschnittliche Beteiligung, dabei insb. KMU Ältere (zu früh zu starker Rückgang) Geringqualifizierte Finanzierung: für 28% Nicht-Teilnehmer relevant Mangel an Finanzierungsinstrumenten für individuelle berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern keine Förderung der öffentlichen Hand (außer EStG) keine Angebote privater Finanz-Dienstleister 26.09.2008

„Bildungsprämie“ – Das Modell Zielsetzungen für die Bildungsprämie Mobilisierung: Mentalitätswechsel: Bildung als Investition  KEIN Instrument für Eingliederung, Nachholen von Abschlüssen, Grundbildung ERGÄNZUNG von Bildungsfinanzierung der Unternehmen und der BA (SGB), nicht Ersatz Mobilisierung von Arbeitnehmer/innen! „Von der theoretischen Zustimmung zur realen Aktivität!“ / „Anschub“ Expertengutachten Juni 2006 – Januar 2007 Statt Ansparanreiz dreigliedriger Modellentwurf 26.09.2008

Komponente A: Entnahme aus VermBG Komponente B: Prämiengutschein „Bildungsprämie“ – Das Modell Komponente A: Entnahme aus VermBG vorzeitige Entnahme für Weiterbildungszwecke, ohne das Zulage gestrichen wird Komponente B: Prämiengutschein Niedrige Einkommensgruppen (wie VermBG) erhalten max. 154€ als 50% Zuschuss für Teilnahmenentgelte NEU: Keine Bagatellgrenze von 30€ Akkumulierter Betrag von 308€ Finanzierung aus ESF-Mitteln Komponente C: Weiterbildungsdarlehen analog KfW-Studienkrediten, ohne individuelle Bonitätsprüfung, ohne Einkommensobergrenze, auch für kostenintensivere Maßnahmen und indirekte Kosten 26.09.2008

„Bildungsprämie“ – Das Modell Zusammenfassung: Das Finanzierungsmodell „vorher“ 26.09.2008

„Bildungsprämie“ – Das Modell Zusammenfassung: Das Finanzierungsmodell „nachher“ Kostenteilung 26.09.2008

„Bildungsprämie“ – Das Modell Kostenteilung im Weiterbildungssparen: Nutzerseitige Verwendung Prämie max. 154 € 50% der Gebühren Eigenbeteiligung in gleicher Höhe weitere Eigenbeteiligung für Entgelte >308 € Entnahme VermBG, Darlehen Weiterbildungskosten 308€ 26.09.2008

2. Die Prämienberatung – Bedeutung im Modell Inhalt „Bildungsprämie“ – Das Modell 2. Die Prämienberatung – Bedeutung im Modell 3. Antragstellung, Beratungspraxis 26.09.2008

„Bildungsprämie“ – Die Beratung 2. Obligatorische Beratung zur Bildungsprämie: „Prämienberatung“ Funktionen im Modell „Bildungsprämie“: a) Beratungsstelle vor Ort flächendeckende Ausgabe und (Teil-) Abwicklung Information über Bildungsangebote / Transparenz des Bildungsmarktes, Bestätigung der Relevanz des Bildungszieles für Beschäftigungsfähigkeit, Klärung der Angebotsqualität und anderer Angebotsmerkmale, Orientierung über die Finanzierungsoptionen. Standardverfahren, Kontrollen und Sanktionen sichern neutrale Beratung b) Bundesweite Hotline (0800 – BMBF 000) bundesweit einheitlicher Zugang Vorklärung: Bedingungen, notwendige Unterlagen Lotsenfunktion: Führt zur nächsten Beratungsstelle 26.09.2008

„Bildungsprämie“ – Die Beratung Beratungsstelle: Schlüssel für Modellerfolg! Beratung sorgt für sinnvollen Einsatz der öffentlichen und privaten Mittel, regelkonform UND unbürokratisch ABER: Stark fokussierter Beratungsauftrag!  „Prämienberatung“ < LLL-Beratung Erfahrungen NRW: 30 min. reichen aus Voraussetzung: Etablierte Beratungsstellen mit kompetenten BeraterInnen Zusätzlich: Spezifische Kenntnisse über Modell, Beratungsablauf, IT-System 26.09.2008

3. Beratungspraxis, Antragstellung Inhalt „Bildungsprämie“ – Das Modell 2. Die Prämienberatung – Bedeutung im Modell 3. Beratungspraxis, Antragstellung 26.09.2008

„Bildungsprämie“ – Die Beratung 2. Prämienberatung im Verfahrensüberblick Anruf Hotline: Klärt grundsätzliche Voraussetzungen, notwendige Unterlagen und nächste Beratungsstelle Beratungsstelle: Bestätigt persönliche Voraussetzungen (Einkommen) und Weiterbildungsziel (Beschäftigungsfähigkeit) auf Grundlage der Selbsterklärung. Nennt mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter Hinweise auf andere Finanzierung möglich (Gutscheine der BA, AFBG, Arbeitgeber …). Ergebnisse der Beratung werden über IT-System erfasst; keine Akte. LernerIn bucht bei Weiterbildungsanbieter Kurs oder Prüfung: Anbieter akzeptiert Prämiengutschein  Klärung des Gutscheinwertes. LernerIn zahlt Eigenanteil Anbieter beantragt gebündelt Zuwendung für Gutscheine Beratungsstelle beantragt stark gebündelt 20€ pro Beratung 26.09.2008

Bildungsprämie - Beratungspraxis Zur Beratungspraxis Arbeit wird über IT-System gestützt und verwaltet Grundlage: Selbsterklärung der Begünstigten ggf. unter Vorlage von Dokumenten (ID, ZVE) Haftungsausschluss im gesetzlich zulässigen Rahmen  Expertise für Entscheidung der Lerner Nennung von mind. drei Anbietern (neutral) Recherche mit vorhandenen DB; evtl. Service-Liste Qualitätssicherung muss Anbieter bestätigen Merkblatt für Anbieter wird erstellt Beratungszuschuss auch ohne Gutscheinvergabe negative Prüfung oder günstigere Finanzierungsoption 26.09.2008

Zeitplanung Prämieneinführung Bekanntmachung Richtlinie am 2.9.08 „Bildungsprämie“ - Zeitablauf Zeitplanung Prämieneinführung Bekanntmachung Richtlinie am 2.9.08 Antragsstellung bei PT-DLR ab sofort ohne Fristen Formale Prüfung BMBF Einvernehmen (Qualität, regionale Verteilung) durch Land (Länderkontingente gem. Einwohner / Fläche) ab 01.10.08: Förderentscheidungen mind. 2 Monate: Bewilligung, Schulung, Datenschutz, Softwareausstattung ab 01.12.2008 Markteinführung Prämiengutscheine 26.09.2008

Beratungsstellen Länderkontingente back 26.09.2008

„Bildungsprämie“ - Antragstellung Auswahl der Beratungsstellen  Einvernehmen Land! juristische Personen: Beratungsstelle oder Träger bereits Beratungspraxis (Erfahrung, Ausstattung) Erreichbarkeit (ÖPNV), regionale Verteilung Auswahl: 1. Bestehende Landesförderung 2. a) trägerneutrale Einrichtung; b) öffentlich-rechtliche Grundlage ; c) sonstige geeignete Einrichtungen. Anforderungen an Beraterqualifikation (sichert ZE): Hochschulabschluss + 1 Jahr Erfahrung in der Beratung ODER Einschlägige Weiterbildung (>120 h) + 2 Jahre Beratung ODER drei Jahre Beratung SOWIE Schulungsteilnahme 26.09.2008

„Bildungsprämie“ - Antragstellung Schulung der BeraterInnen Schulung der BeraterInnen ist Mindestanforderung für Qualitätssicherung und gegen Missbrauch Zielsetzung: Selbständige Entscheidung in neuartigem und extrem heterogenem Umfeld KEINE Schulung von „Grundlagen der Beratung“ Ablauf: Faktenübermittlung im Vorfeld Präsenzveranstaltung von 6h (1 Tag mit An- und Abreise): Anwendung der Vorgaben und Regeln auf die jeweilige Beratungspraxis Kontaktpflege zum Erfahrungsaustausch und zur Übermittlung von Neuerungen Konzeption und Umsetzung durch RQZ (Mainz, Leipzig und Hagen) 26.09.2008

Beratung - Antragstellung Antragstellung im vereinfachten Verfahren Info und Zugang über www.bildungspraemie.info Elektronische Antragstellung über www.pt-it.de/ptoutline/bp1/ Kalkulation der Beratungsgespräche gem. Länderkontingente: Planungshilfe, wird im Ablauf überprüft und angepasst Bewilligung dotiert auf Laufzeit*Kontingent*20€, z.B. 36 Mon*24 (BW)*20€ = 864 Ber.*20€ = 17.280 € Bewilligung enthält Änderungs-Vorbehalt: Überprüfung mit Abschlagszahlung (erstmals 30.9.09) gemäß realem Abruf Gesamtzahl überprüft Anfang 2010 26.09.2008

Screenshot 1 back 26.09.2008

Screen shot 2 back 26.09.2008

back 26.09.2008

Bildungsprämie - Antragstellung Datenschutz: Ermitteln und Nachhalten personenbezogener Daten Gewährleistung durch „Auftragsdatenverarbeitung“ BMBF / PT-DLR dokumentieren Datenumgang ausgewählte Beratungsstelle schaltet eigenen Datenschutzbeauftragten ein Beratungsstelle beauftragt BMBF/PT-DLR mit der Verarbeitung der Beratungs-Ergebnisse NutzerIn und BeraterIn müssen einwilligen Datenschutz muss an allen Orten und von allen BeraterInnen gewährleistet sein 26.09.2008

Neues Förderinstrument mit guten Aussichten (NRW u.a.) Chancen: Abschluss Zusammenfassung: Neues Förderinstrument mit guten Aussichten (NRW u.a.) Chancen: Weiterbildung aufwerten, Beteiligung erhöhen Beratung und Beratungsstellen sichtbarer und wichtiger machen umfassendere Beratungsangebote anreichern und kofinanzieren Beratungspraxis entscheidend für Erfolg Nachsteuerung wenn notwendig (Förderung, Verfahren) Erfahrungen aus der Beratung entscheidend Kontakt über 0800 BMBF 000 26.09.2008

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Eckart Lilienthal Bundesministerium für Bildung und Forschung Referat 321: Lebenslanges Lernen 53170 Bonn Homepage: www.bmbf.de 26.09.2008