Aktive Arbeitsmarktpolitik

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Aktive Arbeitsmarktpolitik 1. Modelle zur Lohn- und Einkommenssubventionierung (Kombilohn) Literatur:  Primär: - Franz (1999): Arbeitsmarktökonomik, Kapitel 2 - Schneider et. al. (2002a): „Beschäftigungspotentiale einer dualen Förderstrategie im Niedriglohnbereich,“ IZA Research Report No. 5, Kapitel 4+5.  Sekundär: - Bonin, Kempe, Schneider (2002): Kombilohn oder Workfare? Zur Wirksamkeit zweier arbeitsmarktpolitischer Strategien, IZA DP No. 587. - Schneider et al. (2002b): Anreizwirkungen der Sozialhilfe auf das Arbeitsangebot im Niedriglohnbereich, Kapitel 6.

Aktive Arbeitsmarktpolitik 1. Kombilohn Hohe Arbeitslosigkeit Geringqualifizierter. Lösungsvorschlag: Kombinierung niedriger Erwerbseinkommen mit Modellen der Lohn- und Einkommenssubventionierung (Kombilöhne). Ausgehend von Vorschlägen der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Anrechnungsregelungen in der Sozialhilfe hat sich die Diskussion um diese Modelle beschleunigt. Inzwischen liegt eine grosse Anzahl verschiedener Modelle vor. Grundlegende Annahme: Arbeitslosigkeit ist zu einem wesentlichen Teil angebotsbedingt. Die am Arbeitsmarkt erzielbaren Löhne sind für viele Geringqualifizierte so niedrig, dass ihr Reservationslohn, der u.a. vom Niveau der Sozialtransfers bestimmt wird, darüber liegt („freiwillige“ Arbeitslosigkeit). Lösung: Lohnzuschläge bei Erwerbstätigkeit, um den Lohnsatz implizit so weit zu erhöhen, dass er über dem Reservationslohn liegt.

Aktive Arbeitsmarktpolitik Kombilohn 1.1. Lohnabstand gegenüber der Sozialhilfe und Zuverdienstregelungen bei Transferleistungen Bei einer zu geringen Differenz zwischen den Löhnen der untersten Tarifgruppen und den staatlichen Unterstützungsleistungen besteht nur ein geringer finanzieller Anreiz zur Aufnahme eines Beschäftigungverhältnisses (Lohnabstandsgebot). Weitere Fehlanreize entstehen im Rahmen der Zuverdienstregelungen in der Sozial- und Arbeitslosenhilfe. (Erzielung von Erwerbseinkommen finanziell kaum attraktiv, da es bis auf geringe Freibeträge zu prohibitiv hohen Transferentzugsraten kommt.)

Aktive Arbeitsmarktpolitik Verfügbares Haushaltseinkommen bei durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt und Abstand zur Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) in Ostdeutschland 1998 Produzierendes Gewerbe Einzelhandel Hotel- und Gaststätten Alleinlebende Ehepaar mit 2 Kindern Bruttoentgelt 3.065 2.324 1.906 Nettoentgelt 1.970 2.366 1.636 1.830 1.423 1.501 Kindergeld 440 Wohngeld 237 308 57 406 verfügbares HH-einkommen 3.043 2.578 1.480 2.347 Bedarf an Sozialhilfe 978 2.591 Abstand des verfügbaren HH-einkommens zum Sozialhilfebedarf in DM/Monat 992 452 658 -13 502 -244 in % 50,4 14,8 40,2 -0,5 33,9 -10,4 Quelle: Berechnungen des IWH.

Anrechnungsregeln in der Arbeitslosen- und Sozialhilfe, 1998 Aktive Arbeitsmarktpolitik Anrechnungsregeln in der Arbeitslosen- und Sozialhilfe, 1998 Arbeitslosenhilfe Nettoeinkommen/Monat (in DM) marginale Anrechnungsquote in % bis 260 bis 520 100 ab 521 Transferleistung entfällt Sozialhilfe Nettoeinkommen/Monat (in DM) marginale Anrechnungsquote in % Alleinstehende Ehepaare mit 2 Kindern bis 130 bis 997 85 bis 1.238 bis 2.851 100 ab 1.239 ab 2.852 Transferleistung entfällt

Aktive Arbeitsmarktpolitik Effektive Grenzbelastung des Bruttoeinkommens für Transferempfänger Explizite Besteuerung: Steuern/Sozial- beiträge Implizite Besteuerung: Verringerung oder Wegfall von Transferleistungen Quelle: IWH

Aktive Arbeitsmarktpolitik Quelle: IWH

Aktive Arbeitsmarktpolitik Kombilohn 1.2. Statisches Arbeitsangebotsmodell Annahmen: Nutzenmaximierende Individuen Insgesamt vorgegebene Zeit T soll zwischen Freizeit F und Arbeitsstunden H aufgeteilt werden. Lohnsatz W Nicht-Arbeitseinkommen V Konsumausgaben Px mit x = Konsumgüterbündel Budgetrestriktion: Individuelle Nutzenfunktion: (quasi-konkav und stetig differenzierbar) (2)

Aktive Arbeitsmarktpolitik Kombilohn 1.2. Statisches Arbeitsangebotsmodell Maximierung: (3) unter der Bedingung, daß Bedingungen für ein Maximum: Wegen x > 0 und gilt: (4) (5) (6) (7) (8) (9a) (9b)

Aktive Arbeitsmarktpolitik Kombilohn 1.2. Statisches Arbeitsangebotsmodell Optimum: Es gilt: (10) (aus Gleichung (7)) (11) Daraus lassen sich folgende Optimalbedingungen ableiten: (12) Vergleich des Grenznutzenverhältnis aus Freizeit und dem Konsumgüterbündel und dem Reallohn.

Aktive Arbeitsmarktpolitik Konsumgut „Freizeit“

Aktive Arbeitsmarktpolitik Kombilohn 1.2. Statisches Arbeitsangebotsmodell Erhöhung des Reallohnes: Einkommens- und Substitutionseffekt: Slutsky-Gleichung (13) Substitutionseffekt: Eindeutig positiv, da Erhöhung von W  Konsum von Freizeit wird im Vergleich zur Verwendung als Arbeitszeit teurer  Freizeit wird durch Arbeitszeit substituiert. Einkommenseffekt: negativ, wenn Freizeit kein inferiores Gut, da Erhöhung von W  mehr Güter werden nachgefragt (auch Freizeit)  Arbeitszeit wird durch Freizeit substituiert.

Einkommens- und Substitutionseffekt einer Lohnersatzerhöhung Aktive Arbeitsmarktpolitik Einkommens- und Substitutionseffekt einer Lohnersatzerhöhung Konsumgut W: AB dreht sich zu A‘B Neuer Optimalpunkt: D‘ mit Freizeit OC‘ und Arbeit C‘T Substitutionseffekt: C nach C‘‘ Einkommenseffekt: C‘‘ nach C‘ Fazit: Lohnerhöhung führt zu Mehrarbeit i.H.v. C‘C. Allgemein: Effekt einer Lohnsatzerhöhung auf H nicht eindeutig determiniert. Gesamteffekt hängt davon ab, ob Einkommens- oder Substitutionseffekt dominiert. Erhöhung von V: H nimmt c.p. eindeutig ab. „Freizeit“

Aktive Arbeitsmarktpolitik 1.2. Statisches Arbeitsangebotsmodell Effekte der Besteuerung/Transferzahlungen: Budgetrestriktion bei unterschiedlicher Besteuerung Konsumgut Bruttolohn Konstanter Steuersatz „stückweise“ progressiver Steuersatz durchgehend progressiver Steuersatz „Freizeit“

Aktive Arbeitsmarktpolitik 1.2. Statisches Arbeitsangebotsmodell Wirkungen des EITC im statischen Arbeitsangebotsmodell Für Personen, deren Nutzenoptimum im Bereich HT läge, wenn es kein Ersatzeinkommen (BT) gäbe, wird es durch den Anrechnungssatz nutzenoptimal, nicht zu arbeiten. Kombilohnmodelle: Veränderung der Budgetgerade BCA (bspw. zu BC‘A). Konsumgut A C‘ B C H T „Freizeit“

Aktive Arbeitsmarktpolitik 1.3. Niedrigeinkommensprogramme in den USA und UK USA: Earned Income Tax Credit (EITC) UK: Family Credit (FC) Förderung von erwerbstätigen Personen als Ergänzung zu dem jeweils bestehenden Grundsicherungssystem. Lohn- bzw. Einkommenssubventionen, die von der Höhe des Arbeitsentgeltes abhängig sind. Negative Einkommenssteuer, die auf Bezieher geringer Erwerbseinkommen begrenzt ist. Zuschüsse werden mit der Einkommenssteuerschuld verrechnet oder (falls Subvention > Steuerschuld) direkt ausbezahlt.

Aktive Arbeitsmarktpolitik 1.3. Niedrigeinkommensprogramme in den USA und UK Marginale Quote: 70% 40% Marginale Quote: 21%

Nachfragebezogene Subventionen Angebotsbezogene Subventionen Aktive Arbeitsmarktpolitik 1.3. Niedrigeinkommensprogramme in Deutschland Nachfragebezogene Subventionen Angebotsbezogene Subventionen Anknüpfungspunkt Lohnkosten oder Sozialversicherungsbeiträge Sozialversicherungsbeiträge oder Bedarf oder Kinder Empfänger Unternehmen Beschäftigte Zielrichtung Reduzierung Arbeitskosten Erhöhung Arbeitsanreize Varianten in der praktischen Erprobung SGI-Modell Elmshorner Modell Nutzung bestehender Lohnkostenzuschüsse für gering Qualifizierte (NRW) Mainzer Modell Einstiegsgeld §18 Absatz 5 BSHG PLUSLohn Quelle: Weinkopf (2002), Übersicht 2.

Arbeitnehmerseitige Förderung Arbeitgeberseitige Förderung Aktive Arbeitsmarktpolitik Bundesland Konzept Zielgruppe Förderung Förderzeitraum (Monate) Arbeitnehmerseitige Förderung BW Einstiegsgeld langzeitarbeitslose Sozialhilfebeziehende (SB) Teile des Arbeitsentgelts werden nicht auf Sozialhilfe angerechnet 12 Bremen Kombilohn Hessen „Hessischer Kombilohn“ Brandenburg Mainzer Modell gering Verdienende (gV) Einkommensbeihilfe 36 R-P NRW §18 Abs. 5 BSHG SB AA Duisburg PLUSLohn Arbeitslose (AL) Arbeitgeberseitige Förderung SGB III- bzw. BSHG-Zuschüsse Gering qualifizierte AL, SB Zuschüsse an Unternehmen 12-48 Saarland SGI-Modell gV Sachsen S-H Elmshorner Modell Gering qualifizierte AL Beratung u. Zuschüsse an Unternehmen Quelle: Weinkopf (2002), Übersicht 3.

Aktive Arbeitsmarktpolitik 1.3. Niedrigeinkommensprogramme in Deutschland Einstiegsgeld für Arbeitslose (Spermann) Zielgruppe: langzeitarbeitslose Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebezieher (AL-dauer > 12 Monate) Förderung: 1. Stufe: Zielgruppe kann 50% des Erwerbseinkommens behalten, das einen Steuerfreibetrag (1.200 Euro/ Jahr) übersteigt. Damit sinkt die implizite Belastung zusätzlichen Erwerbseinkommens deutlich ab. Einstiegsgeld läuft für einen Alleinlebenden bei einem Bruttoeinkommen von ca. 21.500 Euro/Jahr aus. Laufzeit: 12 Monate. 2. Stufe: Der 50%-Zuschuss kann als Darlehen weitergezahlt werden. Laufzeit: unbefristet. (Wann soll Darlehen zurückgezahlt werden?) Grössere Anreize als andere Modelle (BDA, BMG); abgegrenzte Zielgruppe; Ersparnisse, wenn Transferempfänger eine Arbeit aufnehmen. Wird in verschiedenen Varianten in in acht Städten/Kreisen von BW, in Hessen und in Bremen erprobt.

Aktive Arbeitsmarktpolitik 1.3. Niedrigeinkommensprogramme in Deutschland B) § 18 Absatz 5 BSHG Zielgruppe: Sozialhilfebezieher Förderung: Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit kann ein Zuschuss bis zur Höhe des Regelsatzes für einen Haushaltsvorstand und bis zur Dauer von 12 Monaten gewährt werden. Schafft Arbeitsanreize durch eine Ausweitung der geltenden Freibeträge. Wird in insbesondere in Köln und Rhein-Sieg-Kreis erprobt.

Aktive Arbeitsmarktpolitik 1.3. Niedrigeinkommensprogramme in Deutschland C) Mainzer Modell (Gerster/Deubel) Zielgruppe: gering Verdienende Förderung: - degressive Subventionierung der Sozialversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen: bis 630 DM versicherungsfrei; Verdienste von DM 630-1.550 (Euro 790-1.580) werden degressiv bezuschusst; doppelte Grenzen für Ehepaare + Kummulation der Freibeträge in Analogie zum Steuerrecht. - Zuschlag zum regulärem Kindergeld: 150 DM/Kind; sinkt mit steigendem HH-einkommen; Mindesteinkommen von 7.650/15.120 DM/Jahr notwendig (Mitnahmeeffekte). Wurde zunächst in R-P (Koblenz, Mayen, Montabaur, Neuwied) und Brandenburg (Eberswalde, Neuruppin) erprobt. Seit 1. März 2002 bundesweit. Modifikationen: feste Förderbeträge für Einkommensstufen; Einkommensbereiche: Euro 325-897 (bzw. 1.707 bei Paaren/Alleinerziehenden); befristet auf 36 Monate; Förderung wird nicht auf Sozialhilfeleistungen angerechnet.

Aktive Arbeitsmarktpolitik 1.3. Simulation der Beschäftigungseffekte einer angebotsseitigen Förderung (Schneider et al. 2002a) Annahme: Flächendeckende Einführung verschiedener Kombilohnmodelle Zielgruppe: Sozialhilfeempfänger + AL; insg. knapp 2 Mio. Personen (730.000 Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt; 1,7 Mio. Arbeitslose). Methodik: Schätzung einer Nutzenfunktion im Haushaltskontext (Berücksichtigung des Partners). Simulation verschiedener Fördermodelle (Tabellen und Graphiken werden in der Vorlesung verteilt)

Aktive Arbeitsmarktpolitik Neuregelung der Mini-Jobs Angebotsseite Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze Steuerfreiheit von Nebenverdiensten unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze Gleitender Einstieg der Sozialversicherungsbeiträge für Nebenverdiener Nachfrageseite Steuerliche Förderung von Haushaltsdienstleistungen Höhere Pauschalabgaben unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze für Unternehmen

Nur für Personen ohne Hauptbeschäftigung! Aktive Arbeitsmarktpolitik Voller Arbeitgeberanteil (20.85%) Gleitzone (400.01 – 800 €) Nur für Personen ohne Hauptbeschäftigung! Voller Arbeit-nehmeranteil (20.85%) Reduzierte Pauschalabgabe (12%)

Massive Mitnahmeeffekte Aktive Arbeitsmarktpolitik Massive Mitnahmeeffekte Zuvor Beschäftigte mit Einkommen unter 800€ IZA-Simulation: 1,35 Mio. Personen Reduktion der Beschäftigung von Beschäftigten oberhalb der Fördergrenzen IZA-Simulation: 39,000 Personen Durch Steuerbefreiung deutlicher Wiederanstieg der Zahl der geringfügig Nebenbeschäftigten Umkehrung der Entwicklung nach 1998

Kein Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Aktive Arbeitsmarktpolitik Kein Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Simulation der Effekte der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze Gleitzone mit IZA-Arbeitsangebotsmodell ergibt: Rückkehr in Beschäftigung: Frauen 18.000 Männer 6.700 Gesamt 24.700 Gesamtkosten: 0,98 Mrd. Euro Kosten je neu Beschäftigtem: 39.900 Euro

Angebotseinbruch nach Neuregelung von 1998: Aktive Arbeitsmarktpolitik Angebotseinbruch nach Neuregelung von 1998: 380.000 Personen Ohne mithelfende Familienangehörige. GSOEP.

Aktive Arbeitsmarktpolitik 1.4 Fazit Modellrechnungen und Simulationen zeigen, dass die zu erwartenden zusätzlichen Beschäftigungseffekte bei der flächendeckenden Umsetzung der unterschiedlichen Modelle eher niedrig sein werden. im günstigsten Fall: Anstieg des Arbeitsangebots um 100.000 Personen, aufgrund vermehrter Teilzeitarbeit nimmt jedoch Gesamtarbeitsvolumen ab. In Abhängigkeit der Definition der Zielgruppe, sind die fiskalische Kosten potentiell extrem hoch. IZA: pro zusätzlichen Arbeitsplatz und Jahr bis zu 45.900 Euro. Lösung: Zielgruppeneinschränkung, aber dann geringere Arbeitsangebotseffekte. Problem: ein nicht unerheblicher Teil der heute bereits Beschäftigten müsste ebenfalls gefördert werden und es kommt zu Änderung des Arbeitsangebots.

Aktive Arbeitsmarktpolitik 1.5 Workfare Idee: Neugestaltung der Rahmenbedingungen des sozialen Sicherungssystems ohne Absenkung des sozialen Mindesteinkommens Eingriffe in das Zeitbudget: die Arbeitsanreize der Transferempfänger soll verbessert werden, indem die Transferzahlungen nur als Gegenleistung für Beschäftigung gewährt wird, sofern der Betroffene erwerbsfähig ist. Ausgestaltung: Jedem transferberechtigten Erwerbslosen wird eine sozial nützliche, öffentliche Beschäftigung angeboten, für die er einen von der Familienzusammensetzung abhängigen Sozialhilfelohn erhält. Bei gleichem Zeiteinsatz konkurriert „Sozialhilfelohn“ mit Marktlohn  drastische Verringerung der Anspruchslöhne. Marktlohn > Sozialhilfelohn: Geringverdiener werden auf Sozialhilfe verzichten, sobald sich reguläre Beschäftigungsmöglichkeit bietet.

Aktive Arbeitsmarktpolitik 1.5 Workfare Zielgruppe: erwerbsfähige Transferempfänger (ca. 376.400 Personen) Simulation: Schätzung des Marktlohnes der Zielgruppe. Wenn größer Euro 3,50 + Werbungskostenpauschale, dann Aufnahme regulärer Beschäftigung. Ergebnis: Arbeitsangebotseffekte: ca. 369.000 Personen (98% der Zielgruppe) würden reguläre Beschäftigung vorziehen. fiskalische Effekte: Einsparungspotential von 8,3 Mrd. Euro. Probleme: gesellschaftliche Widerstände: nicht nur Transferempfänger werden schlechter gestellt, auch Gewerkschaften und bereits Beschäftigte, da durch die Entstehung eines Niedriglohnsektors tendenziell die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer sinkt. Arbeitsplätze für Geringqualifizierte werden erst mittelfristig in ausreichender Zahl entstehen.