Uneingeschränkte Teilhabe an Bildung Inklusive Schule (§ 4 NSchG)
Zielgleicher Unterricht Bei folgenden Förderschwerpunkten: emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen und Sprache. Bei folgenden Förderschwerpunkten: geistige Entwicklung Lernen Es gelten die Bestimmungen der Schulen des jeweiligen Förderschwerpunktes. Zieldifferenter Unterricht
Ermittlung des Entwicklungsstandes Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Entwicklung eines individuellen Förderplan Die notwendige Förderung erfolgt prozessorientiert! Vorgehen
Nachteils- ausgleich bei festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, bei erheblichen Beeinträchtigungen in der Sprache, in der Motorik, in der Sinnes-wahrnehmung bei umfänglichen physisch- psychischen und sozialen Belastungen
zusätzliche Bearbeitungszeit und zusätzliche Pausen, spezielle Arbeitsmittel oder technische Hilfsmittel, personelle Unterstützung, alternative Präsentation von Aufgaben und Ergebnissen, alternative Leistungsnachweise, unterrichtsorganisatorische Veränderungen, individuelle Leistungsfeststellung in Einzelsituationen. Nachteils- ausgleich