Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Berner Alpkäse AOC Orientierungsveranstaltung 25. April 2007, Inforama.

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Berner Alpkäse AOC Orientierungsveranstaltung 25. April 2007, Inforama Berner Oberland, Hondrich

2 Orientierungsveranstaltung Berner Alpkäse AOC, Hondrich, 25. April 2007 Jean-Marc Chappuis, Bundesamt für Landwirtschaft GUB - GGA Gesetzliche Grundlage: Art. 14 und 16 LwG GUB/GGA-Verordnung Ziele (Art. 14 LwG): Förderung von Qualität und Absatz (Produzenten) Glaubwürdigkeit der Kennzeichnungen (Konsumenten) Instrument der Agrarpolitik: Marktsegmentierung / Positionierung der Produkte im oberen Segment (Qualitätsprodukte) Öffentlicher Schutz vor Täuschung und Missbrauch

3 Orientierungsveranstaltung Berner Alpkäse AOC, Hondrich, 25. April 2007 Jean-Marc Chappuis, Bundesamt für Landwirtschaft Eintragungsverfahren Prüfung des Gesuchs durch das BLW nach den in der Verordnung definierten Kriterien Stellungnahme der Kommission GUB/GGA Stellungnahme der zuständigen kantonalen und eidgenössischen Behörden Entscheid BLW Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) Allfällige Einsprachen und Beschwerden Eintragung der Kennzeichnung ins Register GUB/GGA + Publikation im SHAB

4 Orientierungsveranstaltung Berner Alpkäse AOC, Hondrich, 25. April 2007 Jean-Marc Chappuis, Bundesamt für Landwirtschaft Hauptkriterien zur Beurteilung Repräsentativität der Gruppierung Keine Gattungsbezeichnung Geschichtliche Entwicklung und Tradition Abgrenzung des geographischen Gebiets Bindung an das « Terroir » (typische Eigenschaften des Produkts aus den besonderen geographisch bedingten natürlichen und menschlichen Faktoren) Beschreibung der lokalen, redlichen und gleich bleibende Verfahren Für Käse: - Verwendung von Rohmilch für Hart- und Halbhartkäse - Verarbeitung der Milch innerhalb von maximal 24 Stunden - Keine Fütterung von Silage - Reifungsdauer reicht aus, um die typischen organoleptischen Eigenschaften des Käses zum Ausdruck zu bringen

5 Orientierungsveranstaltung Berner Alpkäse AOC, Hondrich, 25. April 2007 Jean-Marc Chappuis, Bundesamt für Landwirtschaft Repräsentativität Die Eintragung ist ein freiwilliger und kollektiver Vorgang Die Beteiligten müssen die GUB/GGA-Regeln kennen Die Mehrheit der Beteiligten muss mit diesen Regeln einverstanden sein Eine Minderheit kann nicht die Mehrheit überstimmen Mindestens die Hälfte der Akteure der Filière muss Mitglied der Gruppierung sein Die Mitglieder der Gruppierung produzieren mindestens die Hälfte der Gesamtmenge des Produkts

6 Orientierungsveranstaltung Berner Alpkäse AOC, Hondrich, 25. April 2007 Jean-Marc Chappuis, Bundesamt für Landwirtschaft Änderungen des Pflichtenhefts Art. 14 der Verordnung sieht Änderungen des Pflichtenhefts vor Die Änderungen des Pflichtenhefts durchlaufen dieselbe Prozedur wie die Eintragung Die Änderungen müssen durch objektive Gründe motiviert sein Wirtschaftliche Argumente entsprechen nicht der Logik der GUB/GGA (« lokale, redliche und gleichbleibende Verfahren » / Tradition / Typische Eigenschaften des Produktes durch die natürlichen und menschlichen Faktoren)

7 Orientierungsveranstaltung Berner Alpkäse AOC, Hondrich, 25. April 2007 Jean-Marc Chappuis, Bundesamt für Landwirtschaft Fazit Ein öffentlicher Schutz durch die Eintragung der Kennzeichnung ins Register GUB/GGA verlangt ein öffentliches Verfahren Die Änderungen des Pflichtenhefts sind möglich, durchlaufen aber dieselbe Prozedur wie die Eintragung Eine Minderheit kann nicht für die Mehrheit entscheiden Die Repräsentativität spielt eine wichtige Rolle bei der Eintragung : Sie reduziert die Anzahl der Einsprachen und Beschwerden Die Repräsentativität spielt auch eine wichtig Rolle beim Vollzug : Sie reduziert die Anzahl nicht konformer Produkte/ Unternehmen nach der Eintragung