Eine Präsentation von Doris, Helena, Martina, Daniel, Simon und Andreas.

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 Präsentation transkript:

Eine Präsentation von Doris, Helena, Martina, Daniel, Simon und Andreas

Grundideen: Fördern und Fordern! Aufhebung von Doppelstrukturen! Leistungen künftig aus einer Hand! Zum Hintergrund: Arbeitsvermittlung soll reformiert und effektiv gestaltet werden. Das Konzept Hartz I-IV beruht auf 13 Modulen. Hartz I und II: sind am 1. Januar 2003 in Kraft getreten: -Ich-AGs, -Personal-Service-Agenturen (PSA), -Schnellvermittlung, -Mini-Jobs, -Kapital für Arbeit (Job Floater) Verfasst von Helena Hartz III: Ein Jahr später erfolgte mit Hartz III der Umbau der Arbeitsverwaltung. Der neue Name Bundesagentur für Arbeit signalisiert: Arbeitsvermittlung ist Service am Kunden und kein bürokratischer Akt. Vorrangig geht es nicht länger um die Verwaltung von Arbeitslosigkeit, sondern um vermehrte Vermittlung in Arbeit. Hartz IV: Künftig arbeiten die regionalen Agenturen für Arbeit mit den Kommunen zusammen. Das Hartz IV-Gesetz beendet das ineffiziente und teure Nebeneinander bundeseigener Arbeitsagenturen und kommunaler Sozialämter - zugunsten einer intensiveren Beratung der Arbeitsuchenden. Das Hartz IV- Gesetz verwirklicht daher den Leitsatz der Bundesregierung in der Arbeitsmarktpolitik: "Fördern und Fordern - unter einem Dach aus einer Hand".

Verfasst von Martina Wie ist es bisher?? ALG (bis zu 32 Monate vom Arbeitsamt) ALH (schleißt sich an LG an) WoGG (kann zusätzlich beantragt werden) Sozialhilfe ( kann ebenfalls zusätzlich beantragt werden) Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?? Pauschalsatz von 345 Angehörige bekommen Sozialgeld Jahre207 mtl Jahre276 mtl. ab 19 Jahren 311 mtl. ggf. Bedarf für: Schwangere Alleinerziehende Behinderte kostenintensive Ernährung Unterkunft und Heizung Welche Arbeit ist zumutbar?? Nicht zumutbar ist eine Arbeit, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Unfähigkeit besteht wenn eine Erschwernis durch die neue Arbeit eintreten würde die Kindeserziehung gefährdet die Pflege eines Angehörigen gefährdet wäre sonstige wichtige Gründe

Wer ist zukünftig zuständig? Ziel -> Gleichstellung zwischen Arbeits- und Sozialverwaltung. Dafür ist die Bundesagentur zuständig. Zu ihren Aufgaben : Arbeitsvermittlung, Weiterbildung, Eingliederungsmaßnamen, Ausbildung und Sozialversicherung. Zu Aufgaben der Sozialverwaltung gehören Unterkunft und Heizungskosten, Kinderbetreuungsleistungen und psychologische Betreuung. Landkreis Marburg - Biedenkopf nimmt dieses Optionsmodell wahr und gewährleisten diese Leistungen. Die Bundesagentur ist für die Leute zuständig die Arbeitslosengeld I beziehen. Arbeitslosengeld II ersetzt Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Damit soll das Nebeneinander von zwei verschiedenen Systemen mit unterschiedlich hohen Geldleistungen und unterschiedlichen Eingliederungsmaßnahmen beendet werden. Künftig erhalten Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, für die Sicherung ihres Lebensunterhalts Geldleistungen. Hinzu kommen die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung, die übernommen werden. Hilfebedürftig ist jemand, der nicht gemeinsam mit seiner Familie für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Verfasst von Andreas

Verfasst von Doris Wer ist erwerbsfähig? nicht erwerbsfähig ist, wer wegen Krankheit, Behinderung oder auf absehbare Zeit ( alle 6 Monate wird geprüft ) nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich ohne Pausen- und Anfahrtszeiten zu arbeiten. Er bekommt eine kommunale Bescheinigung in Landkreis Marburg – Biedenkopf. Alle anderen Personen sind erwerbsfähig. Wer ist hilfebedürftig? Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt für die lebende Personen in der Familien nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von Angehörigen und sonstigen Sozialleistungen erhält. Menschen in Schul- und Vorschulausbildung, Personen, die Stationär untergebracht sind, sind ausgeschlossen. Kinderzuschlag: Eine Familie mit geringem Arbeitseinkommen kann Kinderzuschlag in Höhe bis zu 140,- pro Kind zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden. Schwangere, Alleinerziehender und Behinderte bekommen zusätzliche Kosten für Ernährung, Unterkunft und Heizung. In den ersten 2 Jahren bekommen Arbeitslosengeld - II berechtigte Personen und Partnerinnen zeitlich befristete Zuschläge bis zu maximal 160,- monatlich, sowie bis zu maximal 60,- für jede Person.

Verfasst von Daniel Verlierer und Gewinner Nach einer Untersuchung des Stern steht fest das von den Personen, die März 2004 Arbeitlosen Geld beziehen: 27% keine Leistung mehr beziehen 48% geringer Leistung beziehen 09% gleiche Leistung beziehen 16% höhere Leistung beziehen Die Zeit berichtet am 8 Juli 2004 das der Druck zum Jahreswechsel 2004/2005 auf die Arbeitslosen steigt. Der Unmut gegen die Regierung ist groß, obwohl vorher die Parolen gegen die Drückeberger groß war, sind viele Deutsche empört. Denn das die Jobvermittlung durch das neue Gesetz erst auf lange sicht hin Effizienter werde kann hilft momentan nicht. Die Realität sieht anders aus. Tausende werden ihre Miete nicht mehr bezahlen können da sie mehrere 100 weniger beziehen. Viele werden ihren Unterhalt verlieren da der Partner ein gutes Einkommen oder Vermögen hat. Die folgen von Hartz IV sind schon jetzt (2004) zu spüren. Nicht nur weil die Betretung schlecht wird sondern auch da sich Sozialämter langsam aus der Betretung der Langzeitarbeitslosen zurück ziehen, den für diese sind sie Januar 2005 nicht mehr zuständig sind.