Ackerbaustellenleiter-Tagung 8. April – 11. April 2014
Ökologischer Leistungsnachweis Ackerbaustellenleiter-Tagung 8. – 11. April 2014 Änderungen im ÖLN AP14-17 Lukas Grete, Abteilung Landwirtschaft
ÖLN: Änderungen ab 01.09.2014 Ökologischer Leistungsnachweis Der Nachweis zur Erfüllung des ÖLN richtet sich im Jahr 2014 nach den bisherigen Bestimmungen (7. Dez. 1998) der Direktzahlungsverordnung Änderungen im ÖLN erst ab 1. September 2014 Abteilung Landwirtschaft
Bodenbedeckung Ökologischer Leistungsnachweis Kulturen, die vor dem 31. August im Tal geerntet werden: Saat einer Winterkultur oder einer Zwischenkultur / Gründüngung vor dem 1. September. Die Bodenbedeckung der betreffenden Parzelle muss bis mindestens am 15. November erhalten bleiben Abteilung Landwirtschaft
Ausnahme: Ansaat bis 30. September Ökologischer Leistungsnachweis Ausnahme: Ansaat bis 30. September Bei später Ernte (kurz vor dem 31.08) oder Unkrautbehandlung: Die Bodenbedeckung der betreffenden Parzelle oder einer mindestens gleich grossen anderen Fläche muss bis am 15. Februar des Folgejahres erhalten bleiben Kulturen, die vor dem 31. August in der Hügel- und Bergzone I geerntet werden gilt die gleiche Bodenbedeckungs-Regelung wie im Tal, nur der erste Saattermin einer Zwischenkultur oder Gründüngung verschiebt sich vom 01. auf den 15. September. Abteilung Landwirtschaft
Änderungen ab 01.01.2015 im Pflanzenschutz Ökologischer Leistungsnachweis Änderungen ab 01.01.2015 im Pflanzenschutz Grundsätzlich wird im ÖLN am Prinzip der Schadschwellen und Sonderbewilligungen festgehalten. Kartoffelbau: Die Bekämpfung von Blattläusen mit den Wirkstoffen Pymetrozine (Produkt Plenum) und Flonicamid (Produkt Teppeki) ist neu ohne Sonderbewilligung möglich, ausserdem gegen Kartoffelkäfer Produkte mit dem Wirkstoffextrakt aus den Kernen des tropischen Neem-Baumes Audienz (Wirkstoff Spinosad) darf hingegen nicht mehr ohne Sonderbewilligung eingesetzt werden Abteilung Landwirtschaft
Nähstoffbilanz Ökologischer Leistungsnachweis Bei der Kontrolle ab 2015 ist die abgeschlossene Nährstoffbilanz des Vorjahres massgebend (Bilanzperiode 1.1.- bis 31.12.2014). Hof und Recyclingdünger Zu- und Wegfuhren werden anhand der Einträge in HODUFLU der gleichen Zeitperiode kontrolliert. Abteilung Landwirtschaft
Quellen: Ökologischer Leistungsnachweis www.landwirtschaft.zh.ch > Direktzahlungen > Beitragsberechtigung > Ökologischer Leistungsnachweis www.blw.admin.ch www.inforama.vol.be.ch/inforama Abteilung Landwirtschaft
Erosion Erosion Ackerbaustellenleiter-Tagung 8. – 11. April 2014 Lukas Grete, Abteilung Landwirtschaft
Ab wann ist die neue Regelung zum Bodenschutz zu beachten? Ab der ÖLN-Kampagne 2014/15, d.h. ab 1. September 2014. Abteilung Landwirtschaft
Relevanter Bodenabtrag Die Erosionsereignisse mit einem Abtrag von weniger als 2 Tonnen pro ha werden als nicht relevant eingestuft. Zur Beurteilung der Relevanz eines Bodenabtrages ist das Agridea-Merkblatt «Wieviel Erde geht verloren» (2007) anzuwenden. Abteilung Landwirtschaft
„Angepasste Massnahmen“ Bei Auftreten von relevanten bewirtschaftungsbedingten Bodenabträgen hat der Bewirtschafter zu belegen, dass er präventiv angepasste Massnahmen auf der betroffenen Parzelle getroffen hat. Die Beurteilung, ob angepasste Massnahmen getroffen wurden, erfolgt gemäss der in der Tabelle 2 der BLW/BAFU-Vollzugshilfe Boden (BLW/BAFU-Vollzugshilfe 2013) erwähnten Massnahmen. Dabei muss eine Mindestpunktzahl von 4 Punkten pro betroffene Parzelle erreicht werden. Abteilung Landwirtschaft
Abteilung Landwirtschaft Extremereignis Meteorologische Extremereignisse sind Dauerregen oder heftige Gewitter ab einer gewissen Intensität Stufe 4 MeteoSchweiz (ca. alle 6-8 Jahre) Dauerregen: 75 mm/24h, 110 mm/48 h, 130 mm/72h Gewitter: 50 mm/h Regen, 4 cm Hagel (Stufe 3: Wettererscheinungen, die am Rande des für die Jahreszeit üblichen Intensitätsbereichs liegen) Abteilung Landwirtschaft
Abteilung Landwirtschaft Quellen: www.bafu.admin.ch/publikationen > Publikationen suche: Bodenschutz in der Landwirtschaft Auf www.map.geo.admin.ch steht eine Erosionsrisikokarte zur Verfügung Abteilung Landwirtschaft
Pflanzenschutzmittel-Anlysen 2013 PSM-Analyse Pflanzenschutzmittel-Anlysen 2013 Ackerbaustellenleiter-Tagung 8. – 11. April 2014 Pflanzenschutzmittel-Rückstandsanalyse Lukas Grete, Abteilung Landwirtschaft
PSM-Rückstandsanalyse PSM-Analyse PSM-Rückstandsanalyse PSM-Rückstandsanalyse wird 2014, wie in den vergangenen 4 Jahren wieder durchgeführt (im Auftrag des BLW) Es handelt sich um eine ÖLN-Zusatzkontrolle mittels Laboranalysen Kontrolle soll die Verwendung von Insektiziden in Ackerkulturen prüfen Abteilung Landwirtschaft
Abteilung Landwirtschaft PSM-Analyse Resultate 2013 2012 wurden im Kanton Zürich Weizen und Kartoffeln getestet Alle Proben negativ Abteilung Landwirtschaft
Vorgehen: PSM-Analysen 2014 Welche Kulturen getestet werden ist noch offen. Auswahl der Betriebe erfolgt per Zufall Betriebsleiter werden vorher kontaktiert und ein Termin vereinbart neu 2014: Im Kanton Zürich werden zusätzlich auch „Extenso“ Kulturen getestet. Abteilung Landwirtschaft
Abteilung Landwirtschaft PSM-Analyse Quellen www.landwirtschaft.zh.ch www.blw.admin.ch → Themen → Pflanzenschutz www.strickhof.ch → Fachwissen → Pflanzenschutz → Pflanzenschutzmittel Broschüre Pflanzenschutzmittel im Feldbau 2013 (Strickhof/Arenenberg) Abteilung Landwirtschaft