Ausdifferenzierung von Berufsbildern in der Altenpflege ~Neue Assistenzberufe~ Fachforum 2 Constanze Bungs Diplom Pflegewirtin (FH) Berlin Brandenburger Pflegetag 2010 30.03.2017 Constanze Bungs
Übersicht Kurze Vorstellung DRK ABC Übersicht der Qualifizierungsangebote (Assistenzberufe) AZWV (SGB III) Ausbildungsqualität der einzelnen Angebote Zielgruppen Allgemeine Vor- und Nachteile Diskussionsfragen
DRK AusBildungsCentrum Berlin gGmbH ~ Rettungsassistentenschule~ Die Landes- und Rettungsassistentenschule existiert bereits seit 1953 beim Landesverband Berliner Rotes Kreuz e. V. 100% Tochtergesellschaft des LV Berlin Die AusBildungsCentrum Berlin gGmbH versteht sich als lernende Organisation. 30.03.2017
DRK AusBildungsCentrum Berlin gGmbH ~ Rettungsassistentenschule~ Das Leistungsspektrum erstreckt sich über die Bereiche: Rettungsdienstausbildung Katastrophenschutz- und Breitenausbildung Gesundheitsförderung für Senioren Gesundheitsförderung für Familien Basis - Qualifikationen im Bereich der Pflege Fort- und Weiterbildungen im Rettungsdienst, Katastrophenschutz sowie Pflege 30.03.2017
DRK AusBildungsCentrum Berlin gGmbH ~ Rettungsassistentenschule~ Das Verfahren für die Träger- und Maßnahmenzulassung hat die DRK AusBildungsCentrum gGmbH zum 07.12.2007 erfolgreich abgeschlossen. Seit 2008 sind sämtlich angebotenen Ausbildungen, Grundqualifizierungen sowie Fort- und Weiterbildungen zugelassene Maßnahmen gemäß AZWV. 30.03.2017
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Qualifizierungsangebote DRK ABC: Pflege Basisqualifikationen: 30.03.2017
Qualifizierungsangebote DRK ABC: Pflege Aufbaukurse: 30.03.2017
Qualifizierungsangebote DRK ABC: Pflege Fort- und Weiterbildung: Sowie weitere Fort- und Weiterbildungen auf Anfrage für Inhouse-Schulungen mit einem Umfang von: 4 UE 6 UE 8 UE 16 UE 20 UE 30.03.2017
Qualifizierungsangebote DRK ABC: Pflege Zugangsvoraussetzungen: Mindestalter: vollendetes 18. Lebensjahr Nachweis über Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis) tabellarischer Lebenslauf und Passbild ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung* polizeiliches Führungszeugnis Erste-Hilfe-Grundlehrgang - 8 Doppelstunden (nicht älter als 1 Jahr) Unterweisung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz * *(nicht älter als drei Monate vor Beginn der Ausbildung) 30.03.2017
Qualifizierungsangebote DRK ABC: Pflege Zugangsvoraussetzungen: Bei Belegung von Aufbaukursen mit Anrechnung der Basisqualifikation (mind. 240 h) sollte diese nicht älter als 2 Jahre sein: wenn älter als 2 Jahre durchgängige Berufstätigkeit im pflegerischen Bereich erforderlich. bei 1 Jähriger Grundqualifizierung (KPH) nicht älter als 3 Jahre ansonsten durchgehende Berufstätigkeit im pflegerischen Bereich erforderlich. 30.03.2017
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AZWV-Zertifizierung 30.03.2017
AZWV-Zertifizierung Am 01.07.2004 ist die Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung „Weiterbildung“ – AZWV) in Kraft getreten. 30.03.2017
AZWV-Zertifizierung Die Agenturen für Arbeit fördern die berufliche Weiterbildung über Bildungsgutschein (SGB III § 77) durch Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn eine fachkundige Stelle festgestellt hat, dass der Weiterbildungsträger und sein Bildungsangebot die gesetzlichen Forderungen nach den §§ 84 und 85 SGB III* erfüllen. *Sozialgesetzbuch (SGB III)/ Arbeitsförderung (Anforderung an Träger / Anforderung an Maßnahme) 30.03.2017
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Ausbildungsqualität Qualitätsgewährleistung Grundqualifizierungen & Aufbaukurse durch: Bewerbungsgespräche hinsichtlich Eignung zur Zulassung wöchentliche LEK mit Benotung Qualifizierungsnachweisheft mündliche, schriftliche, praktische Abschlussprüfung mit Benotung Lehrbuch für KPH (Basisqualifikation)/ Elsevier Lehrbuch Betreuung/ Elsevier Rahmenlehrpläne anhand von Lehrbüchern hoher Praxisbezug aufgrund von mehreren Praktika qualifizierte Dozenten: Diplom Pflegewirte, Diplom Pflegepädagogen, Dipl. Soz.Päd., RA. aktueller Pflegewissenschaftlicher Stand Endbenotung auf Qualifizierungsnachweis QM 30.03.2017
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Zielgruppen 2009 wurden im Pflegebereich über 300 TN qualifiziert. ca.75% über AA/JC mit BG ca.15 % Selbstzahler ca.10 % durch Arbeitgeber 30.03.2017
Zielgruppen ~TN und Grundqualifizierung~ Bereits seit mehreren Jahren erwerbstätige in der Pflege ohne Qualifikation durch AG Langzeit Erwerbslose (Schulabschluss - Berufsausbildung) über AA/JC oder Selbstzahler auf eigenen Wunsch Langzeit Erwerbslose (Schulabschluss – ohne Berufsausbildung) über AA/JC auf eigenen Wunsch Langzeit Erwerbslose (Schulabschluss /ohne Berufsausbildung/ mit Berufsausbildung) über AA/JC nicht auf eigenen Wunsch 30.03.2017
Zielgruppen ~TN und Grundqualifizierung~ Erwerbstätige branchenfremd berufsbegleitend auf eigenen Wunsch (Selbstzahler) Pflegende Angehörige (geringe Anzahl) Abzeichnender Trend: Immer mehr Akademiker schaffen sich mit einer Grundqualifikation in der Pflege ein 2. Standbein oder „Satteln um“. Pro Ausbildungskurs ca. 2 – 5 TN mit Studienabschluss. Tendenz steigend! 30.03.2017
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Allgemeine Vor- und Nachteile Vorteile: schnelle Qualifizierung für den 1. Arbeitsmarkt schneller Ausgleich mangelnder Arbeitskräfte Wiedereingliederung in das Berufsleben für Langzeitarbeitslose schnelle Nachqualifizierung für AN in der Pflege ohne Qualifikation „kostengünstige“ AN für AG 30.03.2017
Allgemeine Vor- und Nachteile 1) Geringe Löhne für sogenannte Niedrigqualifizierungen angedachter Mindestlohn Ost 7,50€/ West 8,50€ trotz angedachter Mindestlöhne gibt es AG die AN unter 7,50€ entlohnen lukrativer Markt für Zeitarbeitsfirmen Lohndumping Stellenabbau von Firmen wg. wirtschaftlicher Belange 30.03.2017
Allgemeine Vor- und Nachteile 2) geringe Qualifizierung/ Ausbildung keine einheitlich und bindend geregelten Qualifizierungsrichtlinien/ Qualifizierungsbezeichnungen langfristig forcierte Absenkung der Pflege- und Versorgungsqualität branchenfremde Anbieter bieten Pflegequalifizierungen an (lukrativer Markt) Einströmen von zunehmend „ungelernten“ Pflegekräften auf den Arbeitsmarkt. Es besteht zunehmend die Gefahr, dass Pflegefachkräfte immer mehr durch Niedrigqualifizierte in der Pflege ersetzt werden. Examiniertes Fachpersonal fehlt KPH gibt es nicht mehr 30.03.2017
Allgemeine Vor- und Nachteile 3) SGB III Arbeitssicherung nicht ganz freiwillige Eingliederung bei Abbruch oder Verweigerungen der Maßnahme/ von Maßnahmen folgen Sanktionen im Leistungsbereich Eingliederung von Migranten ohne ausreichende Deutschkenntnisse Gefahr des Abbruches oder des Ausscheidens aus der Maßnahme, auch hier folgen von Seiten AA/JC Sanktionen im Leistungsbereich Gefahr der Qualifizierung von nicht geeigneten Bewerbern , da jeder Bildungsgutschein für Bildungsanbieter eine Kostenübernahme bedeutet. 30.03.2017
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Diskussionsfragen Werden Pflegeberufe zunehmend unattraktiver und muss somit verstärkt auf Qualität geachtet und in einheitlich geregelte Qualifizierungen investiert werden? Sollten „abgeschaffte“ Qualifikationen wie zum Beispiel KPH Bundesweit wieder eingeführt werden? Muss eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen geschaffen werden um somit für die Zukunft eine qualitativ hochwertige Versorgung -für uns alle- sicherzustellen? Was kann getan werden um den Ausbildungsberuf attraktiver zu gestalten um somit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken? 30.03.2017
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Constanze Bungs Diplom Pflegewirtin constanzebungs@t-online.de