VSW-Seminar der betrieblichen Praxis

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 Präsentation transkript:

VSW-Seminar der betrieblichen Praxis Fördermöglichkeiten bei Einstellung oder Beschäftigung von Schwerbehinderten und den Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen VSW-Seminar der betrieblichen Praxis 18.02.2014, 16:00-18:00 Uhr Schloss Reinbek

Vorstellung Julia Pieper - Fachberaterin Aktionsbündnis SH Personalentwicklungsinstitut der Unternehmensverbände Nord Unternehmen in Schleswig-Holstein und Hamburg sind unsere Kunden Seit 1986 in Schleswig-Holstein am Markt und arbeiten mit: den Unternehmen den Ministerien der Arbeitsagentur den Verbänden und verschiedenen Schwesterorganisationen zusammen Wir bieten: Neue Mitarbeiter Outplacement Personalentwicklung durch Schulung und Coaching Ich bin Ihr Ansprechpartner in der Region für alle Fragen zum Thema Personal!

Wann sind Förderungen möglich? 1.) Grundvoraussetzungen 2.) Hilfen bei der Einstellung (Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse) 3.) Arbeitsplatzausstattung 4.) Hilfen bei der Ausbildung 5.) Hilfen im Arbeitsleben Extra: Aktuelle Prämien bei der Einstellung oder Ausbildung

1. Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden? (zukünftige) Mitarbeiter: Grad der Behinderung (GdB) von 30/40 mit Gleichstellung oder mind. GdB von 50 Förderfähige Beschäftigungsverhältnisse: Mind. 15 Std./Wo. (sozialversicherungspflichtig) Ab 18 Std./Wo. Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe

2. Hilfen bei der Einstellung Schwerbehinderter Schwerbehinderten Bewerber ohne Verpflichtungen kennenlernen Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG): Dauer max. 6 Wochen (in der Zeit weiter ALG I/II) Arbeitsuchender stellt Antrag bei der AfA AG versichert Teilnehmer bei der BG Bei Nichteinstellung kurzer Bericht des AG an AfA

2. Hilfen bei der Einstellung Schwerbehinderter Schwerbehinderten Bewerber ohne Verpflichtungen kennenlernen Probebeschäftigung: 1 - 3 Monate AG stellt Antrag vor Einstellung bei der AfA Bewerber erhält Lohn/Gehalt (SVB) gesamten Kosten werden erstattet (Arbeitgeberbrutto) wenn Arbeitsverhältnis endet Info an örtliche Fürsorgestelle

2. Hilfen bei der Einstellung Schwerbehinderter Zuschuss zum Arbeitsentgelt bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen Eingliederungszuschuss (EGZ): AG verhandelt mit AfA, Jobcenter oder Rehaträger Bis zu 70% des Arbeitsentgeltes möglich (inkl. des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) Förderdauer u. –höhe wird nach Einzelfall entschieden

3. Ausstattung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen Investitionshilfen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Behinderungsunabhängige Investitionskosten (Integrationsamt) Zuschüsse zu den Kosten, die generell bei der Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes entstehen(z.B. Maschinen, Büroausstattung) AG stellt Antrag mit Kostenvoranschlägen bei der örtlichen Fürsorgestelle/Integrationsamt Arbeitsvertrag muss bereits geschlossen sein

3. Ausstattung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen Investitionshilfen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Behinderungsbedingte Investitionskosten (Rehaträger) Technische Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung Schwerbehinderter Mitarbeiter stellt Antrag auf Teilhaben am Arbeitsleben (Reha-Antrag) mit Kostenvoranschlag Technische Beratung vor Ort möglich

3. Ausstattung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes Fördermöglichkeiten zur behinderungsgerechten Ausstattung bereits bestehender Arbeitsplätze Behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung Technische Hilfsmittel oder Schulungen im Gebrauch neuer Techniken AG stellt formlosen Antrag beim Reha-Träger oder Integrationsamt Wenn Förderung I-Amt: Bindungsfrist Wenn Förderung AfA: Arbeitshilfe wird dem SB direkt gewährt, Mitnahme bei Beendigung des Arbeitsverhältnis möglich

4. Hilfen bei der Ausbildung Schwerbehinderter Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei schwerbehinderten und gleichgestellten Jugendlichen Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung: Bis zu 80% der Ausbildungsvergütung möglich (inkl. des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) Für die Dauer der betrieblichen Aus- oder Weiterbildung

4. Hilfen bei der Ausbildung Schwerbehinderter Zuschuss zur Ausbildung bei schwerbehinderten und gleichgestellten Jugendlichen Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung: Abschluss- bzw. Eintragungsgebühren Prüfungsgebühren für das Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfung Förderhöhe u. –dauer richten sich nach den Umständen des Einzelfalls Bedingung: weniger als 20 MA beschäftigt, Azubi jünger als 27 J.

5. Hilfen im Arbeitsleben Förderung bei außergewöhnlichen Belastungen für den AG Ausgleich für finanziellen Aufwand durch besondere Betreuung oder verminderte Leistungsfähigkeit Minderleistungsausgleich: Trotz optimaler Arbeitsplatzausstattung verminderte Arbeitsleistung (max. 50%) Finanzielle Zuschüsse zum Arbeitnehmerbrutto I-Amt prüft

5. Hilfen im Arbeitsleben Förderung bei außergewöhnlichen Belastungen für den AG Ausgleich für finanziellen Aufwand durch besondere Betreuung oder verminderte Leistungsfähigkeit Betreuungsaufwand: Finanzieller Ausgleich für die entfallene Arbeitsleistung des Mitarbeiters, der den Schwerbehinderten „betreut“. I-Amt prüft

Prämien bei der Einstellung Schwerbehinderter Förderprogramm „Initiative Inklusion“ Prämie bei der Schaffung neuer Ausbildungsplätze für SB: Max. 10.000€, gestaffelt über den Ausbildungsverlauf + Übernahme Bedingung: Ausbildungsplatz speziell für schwerbehinderten Jugendlichen (zusätzlich) geschaffen oder Betrieb hat bisher nicht ausgebildet oder Ausbildungsplatz seit 3 Jahren nicht mit Schwerbehinderten besetzt Beantragung bis 31.12.2015 (Ausbildungsbeginn) möglich

Prämien bei der Einstellung Schwerbehinderter Förderprogramm „Initiative Inklusion“ Prämie bei Einstellung von SB über 50 J.: Max. 10.000€, gestaffelt über die Beschäftigungsdauer Bedingung: Arbeitsplatz wird erstmals mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzt, der das 50. Lebensjahr erreicht hat Beantragung bis 31.03.2015 (Einstellungsdatum) möglich

BEM Prämie 2014 Prämie für die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Bewerbung bis 01. März 2014 Einmalige Prämie von 15.000 € möglich Beratenden Ausschuss des Integrationsamtes entscheidet 5 Betriebe wurden letztes Jahr ausgezeichnet Kontaktdaten: www.aktionsbuendnis-sh.de  Kriterien, Antragsformular, Kurzcheck

Aktionsbündnis SH gemeinsam mit Unternehmen werden mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen und diese passgenau besetzt Arbeitgeberorientierter Beratungsansatz gefördert aus Mittel der Ausgleichsabgabe

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Julia Pieper (Fachberaterin) Tel.: 04331 – 13 19 15 Fax: 04331 – 13 19 25 E-Mail: j.pieper@gefas-uv.de www.gefas-uv.de www.aktionsbuendnis-sh.de