Informationsabend vom 15 Informationsabend vom 15. November 2016 Sanierungsprojekt Ortbachstrasse 1. Erläuterung Ausgangslage 2. Termine 3. Fragen 4. Massnahmen Wasserversorgung 5. Kostenübersicht 6. Weiteres Vorgehen 7. Fragen
1. Ausgangslage
Ziele Neues Bild
Sanierungsplan Aktueller Plan
Kostenübersicht Sanierungsprojekt Ortbachstrasse. 320’000 Kostenübersicht Sanierungsprojekt Ortbachstrasse 320’000.00 • Sanierung Strasse 111’000.00 • Sanierung Wasserversorgung 86’000.00 • Kanalisation und Entwässerung 42’000.00 • Honorare 36’000.00 • Mehrwertsteuer 22’000.00 • Diverses und Unvorhergesehenes 23’000.00
2. Termine 15. 11. 2016. Informationsabend. Mai 2017 2. Termine 15.11.2016 Informationsabend Mai 2017 Bauausführung Sanierung Hauptleitung inkl. Hausanschlüsse Juni 2017 Übrige Werke (Kabelfernsehen) und ev. private Hausplätze (z. L. Eigentümer) Mai/Juni 2017 Strassensanierung (Abschluss) 20. Kunstausstellung Trubschachen: 1. bis 23. Juli 2017
3. Fragen www.trubschachen.ch BAUPROJEKTE Sanierung Ortbachstrasse
4. Massnahmen Wasserversorgung
Hausanschlüsse
5. Kostenübersicht Sanierungsprojekt Wasserversorgung. 124’500 5. Kostenübersicht Sanierungsprojekt Wasserversorgung 124’500.00 • Gemeindeleitung inkl. Projekt + Bauleitung 106’000.00 • Parz. 281, Beyeler Ernst, Ortbachstr. 1 4’300.00 • Parz. 350, Küenzi Jakob, Ortbachstr. 3 4’600.00 • Parz. 363, Küenzi Erben, Ortbachstr. 5 4’600.00 • Parz. 400, Streit Alfred, Ortbachstr. 4 5’000.00 CHF m. MWST
6. Weiteres Vorgehen 15. 11. 2016. Informationsabend 15. 12. 2016 6. Weiteres Vorgehen 15.11.2016 Informationsabend 15.12.2016 Mitteilung der Grundeigentümer an Gemeindeverwaltung betr. Auftrag/Ausführung (s. Formular) Mai 2017 Bauausführung Hausanschlüsse Juni 2017 Abrechnung
7. Fragen www.trubschachen.ch BAUPROJEKTE Sanierung Ortbachstrasse
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Wasserversorgungsreglement vom 25. 10. 2011 (Auszug) Art Wasserversorgungsreglement vom 25.10.2011 (Auszug) Art. 19 1 Die Hausanschlussleitungen verbinden die öffentliche Leitung ab dem Absperrschieber auf der öffentlichen Leitung. Die Wasserversorgung bestimmt die Lage des Absperrschiebers. Art. 29 1 Die Wasserbezüger und Wasserbezügerinnen tragen die Kosten für die Erstellung, den Unterhalt und die Erneuerung von privaten Anlagen (Hausanschlussleitungen und Hausinstalla-tionen). Dasselbe gilt für Anpassungen an privaten Anlagen bei veränderten Verhältnissen. Art. 35 2 Jede Hausanschlussleitung ist auf Kosten der Wasserbezüger und Wasserbezügerinnen gegen die öffentliche Leitung mit einem Absperrschieber zu versehen, der in das Eigentum der Wasserversorgung übergeht und nur von dieser bedient werden darf. 3 Die Leitungen müssen nach den Richtlinien der SVGW gebaut werden. Es sind entsprechende Materialien zu verwenden. Die Wasserleitungen dürfen nicht für die Erdung von elektrischen Anlagen benützt werden.
Abwasserentsorgungsreglement vom 25. 10. 2011 (Auszug) Art Abwasserentsorgungsreglement vom 25.10.2011 (Auszug) Art. 7 4 Die Kosten für die Erstellung der Hausanschlussleitungen sind von den Grundeigen-tümerinnen und Grundeigentümern zu tragen. Dasselbe gilt für die Anpassung von bestehenden Hausanschlussleitungen, wenn die bisherige öffentliche Leitung aufgehoben, an einen anderen Ort verlegt oder das Entwässerungssystem geändert wird.
Werterhalt GWP Trubschachen 2016 (Auszug). Anlageteil. Nutzungsdauer Werterhalt GWP Trubschachen 2016 (Auszug) Anlageteil Nutzungsdauer Erneuerungsrate in Jahren pro Jahr in % Leitungen und Hydranten 80 1.25 Reservoir 66 1.5 Pumpwerke, Druckreduzier- und Messschächte 50 2 Wasserfassungen, Brunnstuben 50 2 Aufbereitungsanlagen 33 3 Mess-, Steuerungs-, Regelungsanlagen 20 5