Kanton Bern Was Medien wollen und was Behörden können 9. Herzberg-Tagung – 7. November 2007 - Basel.

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 Präsentation transkript:

Kanton Bern Was Medien wollen und was Behörden können 9. Herzberg-Tagung – 7. November Basel

Kanton Bern Referat Ueli Scheidegger Rückblick Erwartungen der Bevölkerung Erwartungen der Medien Die Absichten der Behörden Das Informationsgesetz 1995 Die Konsequenzen Aktuelle Erwartungen der Medien Ausblick 9. Herzberg-Tagung – 7. November Basel

Kanton Bern Rückblick Information der Behörden im Jurakonflikt Erfahrungen mit der Information während Finanzaffäre Bernische Behörden informieren bereits aktiv Instrumentalisierung der Medien Noch wenig Personalisierung Indiskretionen sind gang und gäbe Anstoss zu Regelung der Informationstätigkeit der Behörden durch aktiven Journalisten 9. Herzberg-Tagung – 7. November Basel

Kanton Bern Erwartungen der Bevölkerung Behörden sollen richtig informieren - Information muss wahr sein - Information muss alles Wichtige umfassen - Information muss rasch erfolgen Freie Meinungsbildung gewährleisten und nicht beeinflussen Information soll staatliches Handeln transparent machen 9. Herzberg-Tagung – 7. November Basel

Kanton Bern Erwartungen der Medien Grundsätzlich gleiche Erwartungen wie Bevölkerung (rasche, offene, wahre und vollständige Information) Transparenz von Prozessen und Entscheiden Gleichbehandlung aller Medien Bereitschaft für Information auf Anfrage (Auskünfte, Akteneinsicht) Verfügbarkeit der Information zum Zeitpunkt X 9. Herzberg-Tagung – 7. November Basel

Kanton Bern Die Absichten der Behörden Paradigmawechsel (nach Jurakonflikt, Finanzaffäre und Abspaltung des Laufentals) Vom Geheimhaltungs- zum Dienstleistungsstaat Neue Kantonsverfassung: Öffentlichkeitsprinzip - Pflicht zur Information für Behörden Recht auf Information - Recht auf Akteneinsicht 9. Herzberg-Tagung – 7. November Basel

Kanton Bern Das Informationsgesetz 1995 Aktive Information der Behörden (verfassungsmässiges Recht) Die Regelung der behördlichen Information (rasch, umfassend, sachgerecht und klar) Hauptkriterium: allgemeines Interesse Gleichbehandlung der Medien Recht auf Akteneinsicht = passive Information (Geheimnisvorbehalt bei überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen) 9. Herzberg-Tagung – 7. November Basel

Kanton Bern Die Konsequenzen Regeln für Informationstätigkeit der Behörden Systematische Information der Behörden Auf- und Ausbau Informationsstellen Umfang der Information nimmt stetig zu Jährlich bis zu 130 Medienkonferenzen Jährlich über 600 Medienmitteilungen Informationsflut für die Medien Verwesentlichung der Informationen (ab 2000) 9. Herzberg-Tagung – 7. November Basel

Kanton Bern Aktuelle Erwartungen der Medien Rasche, offene, wahre und vollständige Information Professionelle Aufbereitung der Informationen Transparenz von Prozessen und Entscheiden Gleichbehandlung aller Medien Bereitschaft für Information auf Anfrage in allen Situationen (Auskünfte, Akteneinsicht) Hohe Verfügbarkeit (inkl. Personalisierung) Kritikfähigkeit der Behördenmitglieder 9. Herzberg-Tagung – 7. November Basel

Kanton Bern Ausblick Bedeutung der Kommunikation nimmt zu Kommunikation noch systematischer und profes- sioneller (Kommunikation via Event od. Person) Kantonale Politik wird in Medien unbedeutender Medienschaffende noch besser unterstützen Kommunikation zunehmend über andere Kanäle (Internet, eigene Publikationen, Direct Mailing?) Kommunikation noch stärker auf Dialoggruppen fokussiert 9. Herzberg-Tagung – 7. November Basel

Kanton Bern Kommunikation Herzberg-Tagung – 7. November Basel