Bedeutung und Anwendung von Richterrecht Methodenlehre Bedeutung und Anwendung von Richterrecht
Präjudizienrecht = Suche nach einer gerichtlich gebildeten Fallnorm Überprüfung der „Einschlägigkeit“ Anwendung auf den zu entscheidenden Fall praktisch häufigste Rechtsfindungsmethode aber: Beachtung der Methodologie! = Vorentscheidungen als Rechtserkenntnisquelle 07.01.2014
Präjudizienrecht Problematik: offensichtlich fehlsame Judikatur (Bsp. EuGH v. 22.05.2008, C-439/06) jurist. Meinungsstreite Auf dem Grundstück des A sieht ein gemeindlicher Bebauungsplan eine öffentliche Verkehrsfläche vor, die an einer Grundstücksseite etwa 20% der Gesamtfläche ausmacht. Bauliche Anlagen befinden sich nicht auf der entsprechenden Fläche. Als A an B verkauft, übt die Gemeinde G daran ein Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aus. A meint, die Ausübung eines Vorkaufsrechts lediglich für die Teilfläche komme nicht in Betracht und beruft sich auf OLG Celle, U v. 16.03.2011, 4 U 146/10. G dagegen meint, alles richtig gemacht zu haben und verweist auf BGH NJW 1991, 293 ff. 07.01.2014
Normative Bedeutung? Richterrecht … 1. …an sich nichts Rechtserhebliches 2. …gleichrangige Rechtsquelle neben Gesetzen 3. …einzige Rechtsquelle anstelle von Gesetzen Richterrecht Gewohnheitsrecht 07.01.2014
Bindungskraft von Richterrecht MStreit: Keine Bindungskraft Präsumtive Geltung Lehre von subsidiären Bindungskraft (F. Bydlinski) Praktisch bedeutsame Anwendungsfälle von Richterrecht: Generalklauseln unbestimmte Rechtsbegriffe obiter dicta (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 24.08.2010, Az. EnVR 17/09) 07.01.2014
Vielen Dank! Vorlesungsmaterialien unter: http://www.csc-recht.de („download“) Fragen, Anregungen, Kritik: j.kloos@csc-recht.de 07.01.2014