Annahmekriterien für Abfälle auf Abfalldeponien1 Annahmekriterien Beschluss der Landesregierung Nr.1104 vom 2. April 2007 Ein Überblick in 10 Folien ©

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Annahmekriterien für Abfälle auf Abfalldeponien1 Annahmekriterien Beschluss der Landesregierung Nr.1104 vom 2. April 2007 Ein Überblick in 10 Folien © Amt für Abfallwirtschaft Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Originaltext des Beschlusses, Auskünfte erteilt Ihr Berufsverband oder das Amt für Abfallwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen (Tel )

Annahmekriterien für Abfälle auf Abfalldeponien2 Ausarbeitung und Umsetzung der Annahmekriterien ist in enger Zusammenarbeit mit den Deponiebetreibern und dem Gemeindenverband erfolgt, wobei besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Deponiebetreiber und den reellen Bedingungen auf Südtirols Deponien gelegt worden ist.

Annahmekriterien für Abfälle auf Abfalldeponien3 Annahmekriterien in Südtirol gültig ab 01. Jänner 2008

Annahmekriterien für Abfälle auf Abfalldeponien4 Annahmekriterien? Warum? Einheitliches Regelwerk (ersetzt Italienweite Vorschrift aus 1984) zur korrekten Abwicklung der Endlagerung von Abfällen auf Deponien. Einheitliches Regelwerk (ersetzt Italienweite Vorschrift aus 1984) zur korrekten Abwicklung der Endlagerung von Abfällen auf Deponien. Nicht nur für den Abfallerzeuger, sondern gleichermaßen auch für den Deponiebetreiber. Nicht nur für den Abfallerzeuger, sondern gleichermaßen auch für den Deponiebetreiber.

Annahmekriterien für Abfälle auf Abfalldeponien5 Beschluss der Landesregierung Nr.1104 vom 2. April 2007 Festlegung der Kriterien für die Annahme von Abfällen in Deponien Regelt und definiert die Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen in Deponien Die Abfälle werden nur dann in der Deponie angenommen, wenn sie die Annahmekriterien für die entsprechende Deponieklasse gemäß der Vorgaben des Beschlusses erfüllen

Annahmekriterien für Abfälle auf Abfalldeponien6 Annahmekriterien Schwerpunkt Die grundlegende Charakterisierung des Abfalles durch den Abfallerzeuger VOR (!) deren Anlieferung zur Deponiestelle!

Annahmekriterien für Abfälle auf Abfalldeponien7 Art.2, Grundlegende Charakterisierung der Abfälle Wesentlicher Bestandteil der Annahmekriterien ist die Vorschrift für den Abfallerzeuger zur grundlegenden Charakterisierung der Abfälle GCA die über Deponie entsorgt werden sollen/müssen (siehe Anhang 1, Punkt 2). Die GCA muss VOR der Anlieferung in die Deponie vorgenommen werden. Ausnahmen zur GCA für Abfälle finden sich im positiven Verzeichnis im Anhang 6 der Annahmekriterien.

Annahmekriterien für Abfälle auf Abfalldeponien8 Art.2, Grundlegende Charakterisierung der Abfälle Abfall DEPONIE Analytische Charakterisierung JA NEIN NEIN Grundlegende Charakterisierung JA

Annahmekriterien für Abfälle auf Abfalldeponien9 Art.2, Abs.4 Grundlegende Charakterisierung der Abfälle GCA erforderlich bei: der Erstanlieferung des Abfalles an die Deponiestelle und der Erstanlieferung des Abfalles an die Deponiestelle und bei jeder bedeutenden Veränderung des Herstellungsverfahrens des Abfalles und zumindest einmal jährlich zu wiederholen bei jeder bedeutenden Veränderung des Herstellungsverfahrens des Abfalles und zumindest einmal jährlich zu wiederholen

Annahmekriterien für Abfälle auf Abfalldeponien10 Art.2, Abs.4 Analytische Charakterisierung der Abfälle Die analytische Charakterisierung (chemische Analyse) kann für die Einholung der Informationen für die GCA erforderlich sein: Wenn keine Vereinfachung (positives Verzeichnis oder Formblatt) vorgesehen ist, Wenn keine Vereinfachung (positives Verzeichnis oder Formblatt) vorgesehen ist, Zur Festlegung der Abfalleigenschaften, Zusammensetzung, Parameter (Tab.1, 3, 4) … Zur Festlegung der Abfalleigenschaften, Zusammensetzung, Parameter (Tab.1, 3, 4) …