Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät

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 Präsentation transkript:

Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Übergangsregelungen für das Modul „Wirtschaft“ im Lehramtsfach Sozialwissenschaften (Bachelor/Master) zum Sommersemester 2017 bzw. Wintersemester 2017/18 Für Studierende, die nach der Bachelorprüfungsordnung für das Lehramt vom 05. Dezember 2011 oder 16. März 2016 weiter studieren gilt: Wer noch keine Lehrveranstaltung des Moduls Wirtschaft besucht bzw. keine Prüfung bestanden oder Fehlversuche hat besucht im Sommersemester 2017 die Lehrveranstaltungen „Grundzüge der VWL: Einführung in die Makroökonomik“ (Vorlesung und Übung); Fehlversuche werden weiter gezählt; und besucht im Wintersemester 2017/18 die Hälfte der Lehrveranstaltungen zum Modul „Grundzüge der Volkswirtschafts-lehre“ (Vorlesung i.d.R. montags á 2 SWS - inhaltlich Mikro-ökonomik plus Übung); Fehlversuche aus „Grundzüge der VWL: Einführung in die Mikroökonomie“ werden nicht übertragen. entweder oder Sofern die Lehramtsprüfungsordnungen angepasst werden: besucht ab WiSe 2017/18 die Lehrveranstaltungen zum Modul „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (Vorlesung und Übung) und die Lehrveran-staltungen zum Modul „Makroökonomik A“ (Vorlesung und Übung); Fehlversuche werden nicht übertragen entweder Wer die Prüfung „Grundzüge der VWL: Einführung in die Mikro-ökonomik“ bestanden hat kann im Sommersemester 2017 die Lehrveranstaltungen zum Modul „Grundzüge der VWL: Einführung in die Makroökonomik“ – wie regulär vorgesehen – besuchen (Vorlesung und Übung). Achtung: die Lehrveranstaltung wird dann zum letzten Mal in dieser Form angeboten. oder kann ab Wintersemester 2017/18 – jedes Semester – die Hälfte der Lehrveranstaltungen zum Modul „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (Vorlesung i.d.R. montags á 2 SWS – inhaltlich Makroökonomik plus Übung) besuchen.. Wer die Prüfung „Grundzüge der VWL: Einführung in die Makro-ökonomik“ bestanden hat besucht ab Sommersemester 2017 die Hälfte der Lehrveranstal-tungen zum Modul „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (Vorlesung i.d.R. mittwochs 2 SWS – inhaltlich Mikroökonomik plus Übung). Stand: 06.03.2017

Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Übergangsregelungen für das Modul „Wirtschaft“ im Lehramtsfach Sozialwissenschaften (Bachelor/Master) zum Sommersemester 2017 bzw. Wintersemester 2017/18 Für Studierende, die von der Bachelorprüfungsordnung für das Lehramt vom 05. Dezember 2011 oder vom 16. März 2016 in die voraussichtlich ab Wintersemester 2017/18 geltende neue Lehramts-Prüfungsordnung wechseln bzw. neu eingeschrieben werden: hat das Modul „Wirtschaft“ auch nach der neuen Prüfungsordnung bestanden. Wer das Modul „Wirtschaft“ bereits bestanden hat Wer noch keine Lehrveranstaltung des Moduls Wirtschaft besucht bzw. keine Prüfung bestanden hat besucht die Lehrveranstaltungen zum Modul „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (Vorlesung plus Übung ) und zum Modul „Makroökonomik B“ (Vorlesung plus Übung). Fehlversuche werden nicht angerechnet. Wer nur die Prüfung „Grundzüge der VWL: Einführung in die Mikroökonomik“ a) bestanden hat b) Wer in der Prüfung Fehlversuche hat besucht ab Wintersemester 2017/18 die Lehrveranstaltungen zu den Modulen „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (Vorlesung und Übung) und „Makroökonomik B“ (Vorlesung und Übung). Die bereits erbrachte Teilleistung verfällt Fehlversuche entfallen Wer nur die Prüfung „Grundzüge der VWL: Einführung in die Makroökonomik“ a) bestanden hat b) Wer in der Prüfung Fehlversuche hat besucht ab Wintersemester 2017/18 die Lehrveranstaltungen zu den Modulen „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (Vorlesung und Übung) und „Makroökonomik B“ (Vorlesung und Übung). Die bereits erbrachte Teilleistung verfällt Fehlversuche entfallen Stand: 06.03.2017