Individuelle Lernzeit am Gymnasium

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 Präsentation transkript:

Individuelle Lernzeit am Gymnasium 1. Individuelle Förderung am GCE Frühwarnsystem Englisch/Latein durch StRin Weigert Mathematik/Lern-techniken durch LAssín Kempf 2. Flexibilisierungsjahr bietet zusätzliche individuelle Lernzeit Variante I: Freiwillige Wiederholung von Jgst. 8,9,10 In Jgst. 8, 9 Reduzierung der Wochen-stunden um bis zu 6 Stunden in Nicht-kernfächern In Jgst. 10 bis zu 8 Wochenstunden. Weglassen von Kernfächern, die in der Qualifikationsphase nicht belegt werden Kein Zeugnis, sondern Information über Leistungen Variante II: Absolvieren von Jgst. 8,9 in zwei Schuljahren (Teildurchgängen) Reduzierung der Wochenstunden in Nichtkernfächern um bis zu 6 Stunden Jedes Pflichtfach muss in wenigstens einem Schuljahr belegt werden Vorrückungsentscheidung und Zeugnis erst nach dem zweiten Teildurchgang

Allgemeine Regelungen Das Flexijahr ist nur nach Bestehen der vorausgegangenen Jahrgangsstufe möglich. Es kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Keine Befreiung von der Belegung von Kernfächern. Das Flexijahr wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer (10 Jahre) angerechnet, außer in Jahrgangsstufe 10 (vier Jahre in der Qualifikationsphase). Antrag für ein Flexijahr in der Regel am Schuljahresende. Auch noch bis zum Halbjahr möglich. Dem Antrag auf ein Flexijahr muss eine eingehende Beratung der Eltern vorausgehen. Es besteht kein Anspruch auf die Nichtbelegung bestimmter Fächer oder auf das Angebot bestimmter Förderstunden.