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Veröffentlicht von:Karla Laser Geändert vor über 10 Jahren
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Informationsveranstaltung zur Gymnasialen Oberstufe GOST
Rouanet-Gymnasium Beeskow Informationsveranstaltung zur Gymnasialen Oberstufe GOST Herr F. Priebus (Oberstufenkoordinator) GOST-V vom 01.März 2002
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Rouanet-Gymnasium Beeskow
Übersicht Allgemeines: (Aufnahme, Gliederung der GOST, Schulbesuch im Ausland) Struktur der Unterrichtsorganisation (Aufgabenfelder und Fächer) Einführungsphase (Pflicht- und Wahlpflichtfächer, Bewertung, Versetzung) Qualifikationsphase (Vorschau) Abiturprüfungsfächer Fragen ??? GOST-V vom 01.März 2002
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Allgemeines Aufnahmevoraussetzungen (§ 3 GOSTV)
Rouanet-Gymnasium Beeskow Allgemeines Aufnahmevoraussetzungen (§ 3 GOSTV) Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe gemäß SEK I -Verordnung alle Fächer mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) maximal ein Fach schlechter als ausreichend (Note 5 oder 6) wenn Ausfall (Note 5) in Ma, De, 1. oder 2. Fremdsprache sind mindestens befriedigende Leistungen in einem Anderen dieser Fächer nötig GOST-V vom 01.März 2002
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Allgemeines Gliederung der Gymnasialen Oberstufe (§ 1 GOSTV)
Rouanet-Gymnasium Beeskow Allgemeines Gliederung der Gymnasialen Oberstufe (§ 1 GOSTV) Einführungsphase Jahrgang 11 im 1. Schulhalbjahr alle Fächer als Grundkurse mit 3 Wochenstunden, evtl. 1 bis 2- stündige Förderkurse im 2. Schulhalbjahr 2 Leistungskursfächer mit 5 Wochenstunden, alle anderen als Grundkurse mit 3 Wochenstunden Qualifikationsphase Jahrgänge 12 und 13 alle Schulhalbjahre (Semester): 2 Leistungskursfächer mit 5 Wochenstunden, alle anderen als Grundkurse mit 3 Wochenstunden GOST-V vom 01.März 2002
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Allgemeines Schulbesuch im Ausland (§ 4 GOSTV)
Rouanet-Gymnasium Beeskow Allgemeines Schulbesuch im Ausland (§ 4 GOSTV) Schülerinnen und Schüler können in der Einführungsphase und in den ersten beiden Halbjahren der Qualifikationsphase für einen längstens einjährigen Schulbesuch im Ausland beurlaubt werden. (Antragsformular vom Klassenleiter) nach Rückkehr wird die Schullaufbahn in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde. Auf Antrag kann die Schullaufbahn in der nächsthöheren Jahrgangsstufe fortgesetzt werden, wenn im Rahmen der Möglichkeiten die Pflichtfächer belegt wurden oder die nachgewiesenen Leistungen vor und während des Auslandsaufenthaltes eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lassen. Antrag kann also erst nach Wiederkehr gestellt werden und wird auch erst dann durch Schulleiter entschieden. GOST-V vom 01.März 2002
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Struktur der Unterrichtsorganisation (§ 6 GOSTV)
Rouanet-Gymnasium Beeskow Struktur der Unterrichtsorganisation (§ 6 GOSTV) Schülerinnen und Schüler wählen aus dem Angebot der Schule entsprechend dieser Verordnung Grund- und Leistungskurse. Grundkurse sind dreistündig, Leistungskurse sind fünfstündig Grundkurse führen in grundlegende Sachverhalte, Problemstellungen und Strukturen eines Faches ein. Leistungskurse repräsentieren das Lernniveau unter dem Aspekt einer auf wissenschaftliches Arbeiten vorbereitenden Ausbildung GOST-V vom 01.März 2002
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Aufgabenfelder und Fächer (§ 7 GOSTV)
Rouanet-Gymnasium Beeskow Aufgabenfelder und Fächer (§ 7 GOSTV) die Unterrichtsfächer werden 3 Aufgabenfeldern zugeordnet, aus denen jeweils Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer zu belegen sind. Aufgabenfeld I (sprachlich-literarisch-künstlerisches AF): Deutsch, alle Fremdsprachen, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel Aufgabenfeld II (gesellschaftswissenschaftliches AF): Geschichte, Politische Bildung, Geografie, Pädagogik Aufgabenfeld III (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches AF): Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik Sport wird keinem der Aufgabenfelder zugeordnet GOST-V vom 01.März 2002
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Einführungsphase Fachbelegungen 1. Halbjahr (§ 8 GOSTV)
Rouanet-Gymnasium Beeskow Einführungsphase Fachbelegungen 1. Halbjahr (§ 8 GOSTV) Als Grundkursfächer sind zu belegen: Aufgabenfeld I (12 (13) Wochenstunden) Deutsch 2 Fremdsprachen (mindestens eine in SEK I begonnen, bei neubegonnener Fremdsprache Ru, eine Stunde mehr) Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel GOST-V vom 01.März 2002
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Einführungsphase Fachbelegungen 1. Halbjahr (§ 8 GOSTV)
Rouanet-Gymnasium Beeskow Einführungsphase Fachbelegungen 1. Halbjahr (§ 8 GOSTV) Als Grundkursfächer sind zu belegen: Aufgabenfeld II (6 Wochenstunden) Geschichte Politische Bildung oder Geografie GOST-V vom 01.März 2002
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Einführungsphase Fachbelegungen 1. Halbjahr (§ 8 GOSTV)
Rouanet-Gymnasium Beeskow Einführungsphase Fachbelegungen 1. Halbjahr (§ 8 GOSTV) Als Grundkursfächer sind zu belegen: Aufgabenfeld III (9 Wochenstunden) Mathematik eine Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie) drittes Fach (zweite Naturwissenschaft oder Informatik) Sport (3 Wochenstunden) GOST-V vom 01.März 2002
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Einführungsphase Fachbelegungen 1. Halbjahr (§ 8 GOSTV)
Rouanet-Gymnasium Beeskow Einführungsphase Fachbelegungen 1. Halbjahr (§ 8 GOSTV) Zusammenfassung: 30(31) Wochenstunden Pflichtbelegung zusätzlich möglich: ein weiteres Fach als Wahlgrundkurs 33(34) Wochenstunden evtl. Förderkurs +2Stunden GOST-V vom 01.März 2002
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Einführungsphase Änderungen zum 2. Halbjahr (§ 8 GOSTV)
Rouanet-Gymnasium Beeskow Einführungsphase Änderungen zum 2. Halbjahr (§ 8 GOSTV) von den im 1. Halbjahr belegten Grundkursen müssen zwei Leistungskursfächer (5 Wochenstunden) gewählt werden. Das erste LK-Fach muss De, eine aus der SEK I fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik sein. Das zweite LK-Fach kann aus dem Angebot der Schule gewählt werden. (De, En, Ku, Ge, Ma, Ph, Ch, Bi) Mindeststundenzahl: 8 GK: 24 Stunden 2 LK: 10 Stunden GOST-V vom 01.März 2002
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Einführungsphase Leistungsbewertung (§§ 12,13 GOSTV)
Rouanet-Gymnasium Beeskow Einführungsphase Leistungsbewertung (§§ 12,13 GOSTV) Bewertung erfolgt nach Punkteskala Punkte Im ersten Halbjahr wird in jedem Fach eine Klausur geschrieben. Im zweiten Kurshalbjahr werden in den Leistungskursen sowie in den Grundkursfächern Deutsch, zwei Fremdsprachen, einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach, Mathematik, einer Naturwissenschaft sowie evtl.weiteren Fächern je eine Klausur geschrieben. Die Klausur geht jeweils zu einem Viertel in die Kursabschlussnote ein. GOST-V vom 01.März 2002
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Einführungsphase Versetzung in die Qualifikationsphase (§ 9 GOSTV)
Rouanet-Gymnasium Beeskow Einführungsphase Versetzung in die Qualifikationsphase (§ 9 GOSTV) Die Versetzung erfolgt, wenn bei mindestens 5 Punkten in allen belegten Fächern höchstens eine Note schlechter ist. Werden in einem Leistungskurs die erforderlichen 5 Punkte nicht erreicht, kann eine Versetzung erfolgen, wenn auf Antrag ein anderes Fach als LK vorhanden ist und gewählt wird, bei dem im GK mindestens 8 Punkte erreicht wurden. Grundlage für die Versetzung bildet nur die Bewertung des zweiten Kurshalbjahres! GOST-V vom 01.März 2002
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Qualifikationsphase (§ 10 GOSTV)
Rouanet-Gymnasium Beeskow Qualifikationsphase (§ 10 GOSTV) In der Qualifikationsphase werden grundsätzlich die Fächer aus der Einführungsphase fortgeführt. Zusätzlich gewählte Fächer müssen nicht fortgeführt werden. Das künstlerische Fach, das zweite Fach aus dem Aufgabenfeld II oder das dritte Fach aus dem Aufgabenfeld III dürfen nach der 12. Klasse abgewählt werden. GOST-V vom 01.März 2002
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Abiturprüfung (§§ 11 und 16ff GOSTV)
Rouanet-Gymnasium Beeskow Abiturprüfung (§§ 11 und 16ff GOSTV) Die Abiturprüfung umfasst mindestens vier, höchstens 5 Komponenten. Verpflichtend sind drei schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die fünfte Komponente ist eine Besondere Lernleistung oder eine freiwillige mündliche Prüfung. Bedingungen für die vier Pflichtkomponenten: Alle drei Aufgabenfelder müssen vertreten sein Unter den drei schriftlichen Prüfungsfächern müssen zwei der Fächer De, Fremdsprache oder Ma sein. Abiturprüfungsfächer müssen mindestens als Grundkurs seit der Einführungsphase belegt sein. Die beiden LK sind erstes und zweites schriftliches Prüfungsfach. GOST-V vom 01.März 2002
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