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Elterninformation 9. Jahrgangsstufe.

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Präsentation zum Thema: "Elterninformation 9. Jahrgangsstufe."—  Präsentation transkript:

1 Elterninformation 9. Jahrgangsstufe

2 Inhalt Zielsetzungen Unterrichtsprogramm und Stundentafel
Abiturprüfung Bewertung und Qualifikationssystem Seminare: W-Seminar und P-Seminar Neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache Latinum Auslandsaufenthalt Nachteilsausgleich Weitere Schritte

3 Zielsetzungen Stärkung von Kernkompetenzen in den Grundlagenfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen Vermittlung von Basiswissen unter Vermeidung allzu früher Spezialisierung Vertiefung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz Studien- und Berufsorientierung

4 Was ist neu für die Schüler?
kein Klassenverband mehr, individueller Stundenplan Punkte statt Noten Ausbildungsabschnitte 11/1, 11/2, 12/1 und 12/2, d.h. jedes Halbjahr zählt !!!

5 Die Stundentafel (= Belegung)
A) Pflichtbereich Summe 30 WS 11 12-1/12-2 Deutsch 4 Mathematik Geschichte + Sozialkunde 2 + 1 Religionslehre (bzw. Ethik) 2 Sport B) Wahlpflichtbereich Summe 25/26 WS Fortgeführte Fremdsprache 1 Naturwissenschaft 1 3 Naturwissenschaft 2 (ggf. fortgeführte Informatik) oder Fremdsprache 2 3/4 Geographie oder Wirtschaft und Recht Kunst oder Musik C) Profilbereich (freie Fächerwahl) Summe 10/11 WS W-Seminar 2/0 P-Seminar Profilbelegung 5/4

6 nach Wahl des Schülers:
Abiturprüfung in fünf Fächern Abiturprüfungsfach Prüfungsart 1. Deutsch schriftlich 2. Mathematik 3. Fremdsprache nach Wahl des Schülers: 1 x schriftlich 2 x mündlich 4. und 5. Prüfungsfach: Gesellschaftswissenschaft oder Religionslehre freie Auswahl

7 Punktesystem: 0 – 15 Punkte
Bewertung und Qualifikationssystem Punktesystem: 0 – 15 Punkte Jahrgangsstufe 11/12 max. 600 Punkte 5 Abiturprüfungen max. 300 Punkte Gesamt max. 900 Punkte

8 Achtung: Neben den Leistungen, die in der
Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11 und Jahrgangsstufe 12) erreicht werden, erscheinen auch die Noten der in der Jahrgangsstufe 10 abgeschlossenen Pflichtfächer im Abiturzeugnis!

9 Achtung: Bei Wahl von Kunst (S), Musik (S) oder Sport
(C/S) als Abiturprüfungsfach: Im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10 müssen mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden. Musik: angemessene Fertigkeiten im Spiel eines Instruments (ggf. Gesang)  Belegungsverpflichtung der entsprechenden Addita und definitive Festlegung des Abitur- prüfungsfachs (ohne Option auf spätere Umwahl)!

10 Die Seminare W-Seminar P-Seminar Seminararbeit
Studien- und Berufsorientierung W-Seminar P-Seminar wissenschafts-orientiertes Arbeiten - Bezug zur beruflichen oder wissenschaftlichen Praxis - Kooperation mit externen Partnern Seminararbeit Projekt- arbeit Vertiefung der Fach- und Methodenkompetenz

11 Seminare sind nicht Bestandteil der Abiturprüfung
Seminare: Freiraum für die Schulen Seminare sind nicht Bestandteil der Abiturprüfung Achtung: Es besteht kein Anspruch auf die Einrichtung von Seminaren in bestimmten Fächern oder auf die Teilnahme an bestimmten Seminaren! (Einschränkungen: Angebot, Kursgröße, Budget)

12 Ablösung einer fortgeführten Fremdsprache durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 Auswirkungen auf das individuelle Kursprogramm in der neuen Oberstufe und weitere Konsequenzen Situation am Gymnasium Dingolfing

13 Belegungsverpflichtung
Auswirkungen auf das Kursprogramm Belegungsverpflichtung in Jahrgangsstufe 10: Wochenstunden in Jahrgangsstufe 11: Wochenstunden in Jahrgangsstufe 12: Wochenstunden Belegungsverpflichtung für 3 Jahre zusätzlich zur fortgeführten Fremdsprache weitreichende Profilbildung in den Jahrgangsstufen 11 und 12

14 Konsequenzen: Es muss nur eine Naturwissenschaft besucht werden, von dieser sind jedoch alle vier Halbjahresleistungen einzubringen! Zur individuellen Profilbildung bleiben wegen der Verpflichtung zur Fortsetzung der Belegung in Jahrgangsstufe 12 nur noch 2 Wochenstunden (bei 66 Wochenstunden) verfügbar, d. h. insgesamt sechs Wochenstunden in Jgst. 11 und 12 sind bereits festgelegt!

15 Abiturprüfung Einbringung
Die neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache kann als Abiturprüfungsfach gewählt werden. Es kann jedoch nur eine mündliche Abiturprüfung (Kolloquium) abgelegt werden. Einbringung Bei Belegung als Abiturprüfungsfach müssen alle vier Halbjahresleistungen eingebracht werden. Ansonsten müssen drei von vier Halbjahresleistungen eingebracht werden. Ausnahme „Optionsregel“

16 Situation am Gymnasium Dingolfing im Schuljahr 2013/15:
Für die nächstjährigen 10. Klassen soll die Möglichkeit angeboten werden, Spanisch als neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache zu belegen und damit entweder Französisch (2. FS) oder Latein (2. FS) als fortgeführte Fremdsprache zu ersetzen. Aber: Einrichtung von Spanisch als neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache: nur bei mindestens 20 verbindlichen Anmeldungen!

17 Fazit Empfehlung zur Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden
Fremdsprache nur für sehr sprach- begabte und –interessierte Schüler!

18 Latinum Erwerb der Vollstufe des Latinums im G8:
mindestens Note 4 im Jahreszeugnis der 10. Jahrgangsstufe in Latein als fortgeführte Fremdsprache Bei Ablegen von Latein nach der 9. Jahrgangsstufe (Ablösung durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache oder Auslandsaufenthalt): vorzeitiger Erwerb des Latinums nur durch Ablegung einer schulinternen Feststellungsprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 9 auf dem Niveau des Unterrichtsstoffes der 10. Klasse

19 Latinum Nichtablegen oder Nichtbestehen der Feststellungsprüfung:
Dem Schüler können lediglich Lateinkenntnisse auf der Stufe des sog. „Kleinen Latinums“ bescheinigt werden, sofern er im Jahreszeugnis der 9. Klasse mindestens ausreichende Leistungen erreicht. Latein als Prüfungsvoraussetzung

20 Auslandsaufenthalt a) Schulbesuch im Ausland in Jahrgangsstufe 10
Wiedereinstieg in der 11. Klasse Vorrücken auf Probe  bei Bestehen: gleichzeitig Erwerb des mittleren Schulabschlusses Zulassung zu den Addita: Note der Jahrgangsstufe 9! b) Schulbesuch im Ausland nach Jahrgangsstufe 10 Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 kein Eintritt während der Jahrgangsstufe 11 oder in Jahrgangsstufe 12 möglich  Informationen unter

21 Hinweis zum Nachteilsausgleich
Die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs in der Oberstufe (Jgst. 10 – 12) wird im Abiturzeugnis vermerkt (z. B. bei L-R-S oder bei anerkannten Legastheniker/innen). Wer dies vermeiden will, kann bis zum Ende der Jahrgangsstufe 9 den Antrag stellen, dass er die Regelungen zum Nachteilsausgleich ab der Jahr-gangsstufe 10 nicht mehr in Anspruch nehmen will.

22 Höchstausbildungsdauer – Jahrgangsstufen 10 - 12
§ 41 GSO: Die Höchstausbildungsdauer beim achtjährigen Gymnasium beträgt insgesamt zehn Schuljahre. Die Höchstausbildungsdauer für die Jahrgangsstufen 10 bis 12 beträgt vier Jahre.

23 für die Qualifikations-
Weitere Schritte: Zeitplan Information 10. Jahrgangsstufe; Festlegung der Kurse und Seminare für die Qualifikations- phase Information 9. Jahrgangsstufe Eintritt in die Qualifikations- phase Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15 Frühjahr 2016: 5-Fächer-Abitur am G8

24  Interaktiver Fächerplaner

25 Ihre Fragen ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?

26 Danke für die Aufmerksamkeit


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