… höhere Löhne und Gehälter

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 Präsentation transkript:

… höhere Löhne und Gehälter in den Elektrizitätsversorgungsunternehmen

Themen Unsere wichtigsten Ziele Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Verhandlungsstand 2.2.2011 Weitere Vorgehensweise 2

Unsere wichtigsten Ziele Kräftige Lohn- und Gehaltserhöhungen Verbesserungen im Rahmenrecht 3

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Wirtschaftsprognose   2010 2011 2012 Wirtschaftswachstum 2,0 % 2,2 % Arbeitslosenquote 6,9 % 6,8 % Verbraucherpreise/Inflation 1,9 % 2,1 % 1,8 % Privater Konsum 1,1 % 0,9 % 4

Wirtschaftliche Lage in der EVU Die EVU´s wurden von der Krise verschont Die Metallindustrie hat die Krise am stärksten betroffen. Die durchschnittliche Inflationsrate lag bei 1,46 Prozent In den EVU´s beliefen sich die Dividendenausschüttung 2009 auf 289,98 Mio. Euro, das ist ein Plus von 5,8 Prozent 5

Bericht über den Verhandlungsstand nach zwei Runden 6

1. Verhandlungsrunde vom 14.01.2011 Lohn- und Gehaltserhöhungen Arbeitgeber-Angebot unzureichend Trotz wirtschaftlich besserer Situation der Branche bieten Arbeitgeber geringere Erhöhungen als in der Metallindustrie 7

1. Verhandlungsrunde vom 14.01.2011 Rahmenrecht: Kein Entgegenkommen der Arbeitgeber u.a. bei Sicherung des Geltungsbereiches gegen KV-Flucht Arbeitszeit im Schichtdienst Rechtsanspruch auf angemessene Entgeltentwicklung bei langjähriger Betriebszugehörigkeit 8

2. Verhandlungsrunde vom 2.2.2011 Lohn- und Gehaltserhöhungen Neue Idee der Arbeitgeber: Unterschiedliche Erhöhungen für IST- und KV-Löhne/Gehälter in den Verwendungsgruppenjahren (zwischen 2,5 % und 2,3 % im IST-Bereich) Rahmenrecht: Weiter kein Entgegenkommen bei Sicherung des Geltungsbereiches und allen anderen rahmenrechtlichen Forderungen 9

Die Gewerkschaften fordern nach wie vor: Kräftige Lohn- und Gehaltserhöhungen, die deutlich höher ausfallen müssen als von den Arbeitgebern angeboten Die von den Arbeitgebern angebotene Spaltung der ArbeitnehmerInnen durch unterschiedliche Erhöhungen für Jung und Alt wird auf das schärfste zurückgewiesen 10

Rahmenrecht Sicherung des Geltungsbereiches KV Flucht muss vermieden werden, eventuell in Form einer Töchterliste wie im Mineralöl-KV Rechtsanspruch auf angemessene Entgelterhöhung im Sinne §16(10) EVU KV für Angestellte und Arbeiter Nachdem die KV-Empfehlung für eine angemessene Entgeltentwicklung nach langjähriger Betriebszugehörigkeit nicht zur Anwendung gelangt, soll im Kollektivvertrag ein Rechtsanspruch auf eine angemessene Erhöhung geschaffen werden. In den Arbeiter-KV soll der gleiche Text aufgenommen werden. 11

Rahmenrecht Recht auf gesetzliche Altersteilzeit DienstnehmerInnen sollen ein einseitiges Recht auf Gewährung einer Altersteilzeitvereinbarung erhalten. Arbeitszeitverkürzung im Schichtbetrieb Zumindest im vollkontinuierlichen Schichtdienst soll die wöchentliche Arbeitszeit verkürzt werden. 12

Rahmenrecht Neudefinition des Kinderbegriffes für entsprechende Regelungen im EVU KV Manche Leistungen aus dem KV sind an die Gewährung der staatlichen Familienbeihilfe geknüpft. Zum Beispiel die Kinderzulage Abschn. XVIII Zi 12 oder Abfertigung im Todesfall § 10 (6 a) KV Nachdem die staatliche Familienbeihilfe künftig nicht mehr bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres bei Ausbildung usw. gewährt wird, soll der Kinderbegriff für die Gewährung von Leistungen aus dem KV an etwaige Ausbildungen geknüpft werden. 13

Rahmenrecht Anpassung des Kilometergeldes Unbefristete Geltung des ab 1.7.2008 gebührenden Kilometergeldsatzes von € 0,42 Beteiligung der Lehrlinge an den erhaltenen Förderungen bei gutem Ausbildungserfolg zur Lehrzeitmitte und bei der Lehrabschlussprüfung Fahrtkostenersatz für Berufsschule (Internat) 14

Rahmenrecht Entfall der Wartezeit für JungfacharbeiterInnen Sofortige Einstufung der JungfacharbeiterInnen in die Dienstgruppe II Wartung und Aktualisierung der KV-Texte unter Berücksichtigung der gendergerechten Formulierung sowie des Eingetragenen – Partnerschafts – Gesetzes Geltungstermin: 1. Februar 2011 15

Weitere Vorgehensweise von 4. bis 11. Februar 2011 Abhaltung Betriebsversammlungen in ganz Österreich; Beschluss einer Resolution und Vorsprachen bei den GF; für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen am 14. Februar 2011 ist eine österreichweite Betriebsversammlung aller EVU-Beschäftigten für den 16. Februar 2011 in Wien vorgesehen, in der über die weitere Vorgangsweise beraten wird 16

selbstbewusst kämpferisch solidarisch Wir, die Beschäftigten in den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und unsere Gewerkschaften sind selbstbewusst kämpferisch solidarisch 17

Glück auf! 18