Arten von Bilanzen I Handelsbilanz (Bilan commercial)

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 Präsentation transkript:

Arten von Bilanzen I Handelsbilanz (Bilan commercial) Auch kaufmännische Bilanz genannt, gemäss OR 959 AG und OR 660 GmbH Steuerbilanz (Bilan fiscal) Besondere Bewertungsvorschriften des Steuerrechts: Abweichung von der kaufmännischen Bilanz möglich, kann aber auch identisch sein. Grössere Abwei- chungen im Anhang publizieren. Spezialrechtliche Bilanzen (bilans particuliers) Lex spezialis = spezielle Vorschriften wie Bsp. Bankengesetz, Versicherungen FER 14 ©Dr. Hess

Arten von Bilanzen II Nach der Stellung des Bilanzempfängers Interne Bilanzen (Bilans internes) Für das Management (Führung) bestimmt. Dient der Beurteilung der Unternehmungsplanung und der Entscheidungen. Externe Bilanzen (Bilans externes) Information vom Gesetz vorgeschrieben. Ist für die Aktionäre, Gläubiger, Mitarbeiterverbände, VR GL bestimmt. Ein Ermessensspielraum bleibt immer erhalten = Bilanzpolitik ©Dr. Hess

Arten von Bilanzen III Nach der Rechnungsperiode Jahresbilanz (Bilan annuel) OR 958 Eröffnungsbilanz (zu Beginn des Ge-schäftsjahres). Schlussbilanzen vor/nach Ergebnis-verwendung (am Ende des Geschäftsjahres). Die Eröffnungsbilanz stimmt mit der Schlussbilanz überein. Zwischenbilanzen (Bilan intermédiaire) Monats-, Quartals-, Semesterbilanzen. Sie brauchen nicht auf ein Inventar zu beruhen. Keine gesetzliche Vorschriften. Bilanzen > 100 Mio. werden bei Banken halbjährlich erstellt BankV 23 b. ©Dr. Hess

Arten von Bilanzen IV Zahl und Art der einbezogenen Unternehmungen Einzelbilanz (Bilan individuel) Eine Organisation Sammelbilanz (Bilan cumulé) Kumulation mehrerer Einzelbilanzen im gleichen Wirtschaftszweig. Bsp. Genossenschaften, Bankengruppen (Doppelzählungen der Beziehungen zwischen den Organisationen!) Konsolidierte Bilanz (Bilan consolidé) Wirtschaftliche Einheit = Mehrere selbständige Unternehmungen werden unter einer Leitung (Konzern) zusammengefasst ( vgl. Konsolidierung) ©Dr. Hess

Arten von Bilanzen V Nach dem Bilanzzweck Fortführungsbilanz (Bilan aux valeurs de continuité) Going Concern = Annahme der Fortführung der Unternehmungstätigkeit. Veräusserungsbilanz (Bilan aux valeurs de liquidation) Berchnung der mutmasslichen Nettoverkaufserlöse der Aktiven = Liquidationswert. ©Dr. Hess

Arten von Bilanzen VI Nach der Bewertungsgrundlage Bilanzen zu Anschaffungswerten (Bilan sur la base du coût d‘acquisition) Grundvoraussetzung ist der Nominalismus. Grundlage = Anschaffungswert oder Herstellungskosten. Allfällige Wertverminderungen sind einzubeziehen. Bilanzen zu Tageswerten (Bilan sur la base de la valeur du jour) Auch Wiederbeschaffungswerte genannt = Substanzerhaltung der Unternehmung. ©Dr. Hess

Arten von Bilanzen VII Nach dem Bilanzierungsanlass Ordentliche Bilanzen (Bilans ordinaires) Regelmässig erstellte Bilanzen, wie die zwingend vorgeschriebenen Jahres- und Zwischenbilanzen. Sie dienen der periodischen regelmässigen Ermittlung der Vermögenslage der Unternehmung. Ausserordentliche Bilanzen; Sonderbilanzen (Bilans particuliers) Sie dienen der Unternehmungsfortführung oder der Unternehmungsauflösung ©Dr. Hess

Arten von Bilanzen VIII Unternehmungsfortführung Gründungsbilanz (Bilan de fondation) Nach OR 958 I ist der Buchführungspflichtige verpflichtet, bei der Eröffnung des Geschäftes eine Gründungsbilanz aufzustellen. Umsatz > 100‘000 Franken gemäss HR Verordnung Art. 54. Umwandlungsbilanz (Bilan de transformation) Eine Umwandlungsbilanz liegt vor, wenn eine Unternehmung ihre bisherige Rechtsform ändert, z.B. durch Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Einzelfirma. ©Dr. Hess

Arten von Bilanzen IX Unternehmungsfortführung Fusionsbilanz (Bilan de fusion) Die Fusionsbilanz wird bei einer Annexion (OR 748) durch die untergehende Aktiengesellschaft auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Fusionsvertrages erstellt. Sanierungsbilanz (Bilan d‘assainissement) Sanierungsbilanzen werden von Aktiengesellschaften in einer finanziellen Notlage erstellt. Sie erfordern die Bereinigung der Bilanzstruktur durch besondere Massnahmen. ©Dr. Hess

Arten von Bilanzen X Unternehmungsauflösung Liquidationsbilanz (Bilan de liquidation) Die Erstellung der Liquidationsbilanz wird vorge-schrieben für den Beginn der Liquidation von Per-sonengesellschaften (OR 587, 619) und von sonstigen Handelsgesellschaften und Genossenschaften (OR 742, 743, 770, 823, 903, 913). Sie wird auf der Grundlage von Veräusserungswerten aufgestellt. Konkursbilanz (Bilan de faillite) Als Konkursbilanz wird das vom SchKG 221 geforderte und vom Konkursamt zu errichtende Inventar, hin und wieder auch der Abschluss der Geschäftsbücher des Konkursiten auf den Tag der Konkurseröffnung bezeichnet. ©Dr. Hess

Arten von Bilanzen XI Nach der Deckung des Aktienkapitals Unechte Unterbilanz (Bilan déficitaire) Wenn der Bilanzverlust vorgetragen wird spricht man von einer unechten Unterbilanz. Der Verlust ist durch die offenen Reserven gedeckt (S. 279 Boemle) Echte Unterbilanz (Bilan de déficitaire réel) ohne gesetzlichen Folgen (unter Wert OR 725 I) Ein Kapitalverlust ohne gesetzlichen Folgen nach Aktienrecht liegt vor, wenn der Bilanzverlust weniger als 50 % des Grundkapitals und der gesetzlichen Reserven aufgezehrt hat (S. 280 Boemle). ©Dr. Hess

Arten von Bilanzen XII Echte Unterbilanz (Bilan déficitaire réel) mit gesetzlichen Folgen (über Wert OR 725 I) Ein Kapitalverlust mit gesetzlichen Folgen nach Aktienrecht liegt vor, wenn der Bilanzverlust mehr als 50 % des Grundkapitals und der gesetzlichen Reserven aufgezehrt hat (S. 281 Boemle). Überschuldungsbilanz (Bilan de surendettement) OR 725 II und OR 725 a: Der VR bestellt den Revisor und benachrichtigt den Richter, falls eine begründete Besorgnis einer Überverschuldung besteht. (S. 282/3 Boemle) ©Dr. Hess