TOP 2: Allgemeine Informationen aus der Flussgebietseinheit

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 Präsentation transkript:

TOP 2: Allgemeine Informationen aus der Flussgebietseinheit 1. Umfrage Leitfaden Maßnahmenplanung Teil D 2. Maßnahmenbericht 2012 inkl. Kartendienst 3. AGRUM+ und AGRUM Niedersachsen 4. Maßnahmen Grundwasserschutz EGF-WRRL 5. Bau-und Finanzierungsprogramm 2012

Rahmenbedingungen und Leitsätze UMFRAGE

1. Umfrage Leitfaden Maßnahmenplanung Teil D Rahmenbedingungen und Leitsätze. Fragebogen – Rücklauf bis 15.02.2012 Leitfaden Teil D: Thema waren die Rahmenbedingungen und Leitsätze. Was ist zielführend? Was ist wichtig? Was ist realistisch? Guter Rücklauf 103 Rückmeldungen,

GK W-E 1.1 staatlicher Druck wichtig 1.2 Maßnahmen freiwillig + Gewässerunterhaltung anpassen Bei der Frage der Wichtigkeit (1.2) der verschiedenen Rahmenbedingungen wurden die Gewässerunterhaltung und die Ausnutzung des Umsetzungszeitraumes besonders häufig genannt.

GK W-E unrealistisch 1.3 Bewirtschaftungsziele erreichen + Umsetzung bis 2027 + Maßnahmenumsetzung freiwillig

Agieren statt reagieren, Als Land Vorbild sein, GK W-E nicht zielführende Leitsätze 2.1 Qualitätssicherung + Maßnahmenempfehlungen erarbeiten + Ansätze optimieren 2.2 einheitlich+transparent vorgehen + agieren + Land Vorbild + Qualität sichern Bei der Frage der Wichtigkeit (2.2) der verschiedenen Leitsätze wurden die Leitsätze: Agieren statt reagieren, Als Land Vorbild sein, Maßnahmen an fachlichen Grundsätzen ausrichten an erster Stelle genannt.

GK W-E unrealistisch Einheitlich+transparent + Land Vorbild + flächendeckend vorgehen

GK W-E: wichtig Ganzheitlicher Ansatz Ökologie+Chemie Maßnahmenwirkung an Qualitätselementen ausrichten Planungsraum abgrenzen Gesamtes Gewässernetz berücksichtigen Maßnahmenkombination Mehrfachnutzen von Maßnahmen

Wichtig: Wechselwirkungen GW-OW + Maßnahmenkombinationen

Wichtig: Mehrfachnutzen+ Entwicklungsabschnitte+ hydromorphologische Maßnahmen

Kein Papierbericht für NI 2. Maßnahmenbericht 2012: Kein Papierbericht für NI Meldung von Maßnahmen, die über Landesmittel gefördert werden: Förderprogramme Fließgewässerentwicklung, Naturschutz, Abwasser. Es werden nur wenige Angaben von der EU-KOM abgefragt: Art der Maßnahme, Lage, Status. Hinweis: Keine Öffentlichkeitsbeteiligung, unbedingt auf den betrachteten Zeitraum hinweisen!

Vorgängerprojekt: AGRUM Gesamtkoordination: FGG Weser 4. AGRUM+ und AGRUM Niedersachsen Vorgängerprojekt: AGRUM Gesamtkoordination: FGG Weser In der FGE Weser Zielsetzungen: Nährstoffeinträge Nährstofffrachten Nährstoffkonzentrationen Handlungsbedarf und -optionen Modellverbund RAUMIS GROWA/WEKU MONERIS - aktuelle Projekte bauen auf dem „AGRUM“-Projekt der FGG Weser auf (2007 – 2009). Ziel : Nährstoffeinträge in Oberflächengewässer inkl. Küstengewässer im Einzugsgebiet der Weser zu quantifizieren, Optionen zur Verringerung Einsatz numerischer Modelle: RAUMIS vom vTI (Braunschweig), GROWA/WEKU vom Forschungszentrum Jülich und MONERIS vom IGB (Inst. für Gewässerökologie und Binnenfischerei, Berlin) Endbericht www.fgg-weser.de

AGRUM+ (Gesamtkoordination: FGG Weser): Aktualisierte Datenbasis Verbesserte/erweiterte Modellansätze „Ist-Zustand“ für 2007 Baseline-Szenario für 2015 „Fern-“ Prognosen für 2021 und 2027 Entwicklung eines einfachen Maßnahmentools AGRUM Niedersachsen: Ausweitung der Methodik auf den „restlichen“ Teil Niedersachsens (FGEn Rhein, Ems, Elbe) Inhaltlich und organisatorisch eng an AGRUM+ angelehnt Gesamtkoordination: NLWKN, Betriebsstelle Hannover-Hildesheim Folgeprojekt „AGRUM plus“ Verbesserung Datenbasis und Modellanpassung Wesentliche Ziele: Aussagen zur Belastungssituation für das Jahr 2007: Herkunft der Belastungen (Landwirtschaft, Kläranlagen, atmosphärische Deposition) und deren Eintragspfade in die Gewässer (Grundwasserzustrom, Dränagewasser, Kanalisation in Siedlungsbereichen,…). Prognosen für die künftige Belastung: „Baseline-Szenario 2015“= Einträge von Nährstoffen aus der Landwirtschaft im Jahr 2015 ohne weitergehende Maßnahmen Entwicklung eines einfaches Maßnahmentool zur Abschätzung der Maßnahmenwirkung in Teilbereichen der FGE Weser für die Projektpartner (Ländervertreter, kommunale Vertreter etc.) auch ohne Interpretation durch die Modellierer ersichtlich wird. Die Organisation und Koordination des „AGRUM Niedersachsen“ liegt beim NLWKN

Übersicht Zeitplan (beide Projekte): Laufzeit: 2 Jahre  bis Ende 09/2013 Bis Anfang 2012: Datenbeschaffung und –übergabe Bis 03/2013: Erstellen / Aktualisieren eines „Baseline-Szenarios“, Darstellung des Handlungsbedarfs Bis 09/2013: Ableitung Handlungsoptionen, Entwicklung des Maßnahmentools Übersicht Zeitplan (beide Projekte): Aktueller Bearbeitungsstand (Mai 2012): Datenlieferungen abgeschlossen Modellierungen einzelner Modelle bereits begonnen

4. Maßnahmen zum Grundwasserschutz WRRL Kurze Zusammenfassung der „Ergänzenden Maßnahmen“ Die Zielkulisse „Nitratreduktion“ 9 Beratungsgebiete , 4 Ingenieurbüros Flankierend dazu werden im Niedersächsischen und Bremischen Agrar-Umweltprogramm NAU/BAU Wasserschutzmaßnahmen (W-Waßnahmen) angeboten: W2:  Anbau von winterharten Zwischenfrüchten oder Untersaaten auf Ackerflächen (Fördersatz 110 €/ha)  W3:  Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Mais bei nachfolgendem Anbau einer Sommerung (Fördersatz 30 €/ha)  W4:  Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Raps (Fördersatz 50 €/ha)  W5:  Anbau von Winterrübsen vor Wintergetreide (Fördersatz 70 €/ha)   Neben diesen „ergänzenden“ Maßnahmen setzt das Landwirtschaftsministerium die „grundlegenden“ Maßnahmen des landwirtschaftlichen Ordnungsrechts um.

Rückblick auf die letzten zwei Jahre Die Berater haben die nötige Infrastruktur eingerichtet: Ein Netzwerk von Modellbetrieben wurde aufgebaut. Mit diesen Modellbetrieben soll langfristig zusammen gearbeitet werden Die GrundWasserKreise mit Beratern, Landwirten und weiteren Multiplikatoren tagen regelmäßig Die Wasserschutz-maßnahmen im NAU/BAU können weiter abgeschlossen werden 2010/11 haben die Beratungsträger die Infrastruktur aufgebaut und erreichen mit ihren Beratungsangeboten große Teile der Landwirte in den Zielgebieten. Die intensiv beratenen Modellbetriebe (insg. 160 Stk) sind zu 95% gefunden. Der NLWKN hat die Auswahl der Modellbetriebe begleitet, so dass sicher gestellt ist, dass diese Betriebe repräsentativ für die Landwirtschaft in den jeweiligen Beratungsgebieten sind und dass aufgrund der erfassten Modelldaten grundsätzliche Rückschlüsse auf die Wechselwirkung Land- und Wasserwirtschaft in den Gebieten tatsächlich möglich sind . Dazu erfolgt die Datenerhebung und –auswertung in den Modellbetrieben aufgrund des schon aus den Trinkwassergewinnungs-Gebieten bekannten DIWA-Datenbanksystems. In den GrundWasserKreisen tagen Modellbetriebslandwirte, Berater, NLWKN und weitere Multiplikatoren (Bauernverband, Landwirtschaftskammer, Maschinenringe, …) Die Protokolle werden auch den Unteren Wasserbehörden zur Verfügung gestellt. Die 4 Wasserschutz- oder W-Maßnahmen können von Landwirten abgeschlossen werden, die 25% ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder 10 ha in der Zielkulisse bewirtschaften. Anträge können bis 15.5.2012 über das Niedersächsische Agrar-Umweltprogramm gestellt werden. Die Modellbetriebe spannen ein dichtes Netz

N90 – Ein Modell- und Pilotprojekt zum Grundwasserschutz Vorgehensweise: Basis Stickstoffbedarf eines Betriebes anhand der Sollwert-Düngung minus 10% (N90) minus Stickstoffmenge aus der Tierhaltung minus Stickstoffmenge weiterer org. Düngemittel (z.B. Gärreste) = maximaler mineralischer N-Zukauf des Betriebes Die N90-Maßnahme läuft als vom Umweltministerium gefördertes Modell- und Pilotprojekt. Die Förderung beantragt haben die Stadtwerke Hannover AG. Projektbearbeiter sind die fünf Beratungsträger in der WRRL-Zielkulisse. Zielgruppe sind die Modellbetriebe in den WRRL-Beratungsgebieten sowie ausgewählte Betriebe in Wasserschutzgebieten Als Reaktion auf die geringe Akzeptanz bei den Maßnahmenabschlüssen im letzten Jahr haben wir mit der N90-Maßnahme eine zeitgemäße Agrar-Umweltmaßnahme geschaffen. N90 zählt zu den so genannten Erfolgsorientierten oder „E“-Maßnahmen, deren erfolgreiche Einhaltung anhand einer vorgegebenen Zielgröße bemessen wird. Dabei kann der Weg zur Zielerreichung weitestgehend vom Landwirt selbst und unter Berücksichtigung seiner betrieblichen Abläufe bestimmt werden. Ziel ist es, die Stickstoffausbringung um mindesten 10 % auf 90% der Sollwert-Düngung zu senken. Für eventuell entstehenden Mindererlöse werden die Landwirte entschädigt. Diese Maßnahme wird zur Zeit als Modell- und Pilotprojekt erprobt. Laufzeit ist bis Ende 2013. Das Fördervolumen liegt bei 680 000 €. Die möglichen Anträge wurden komplett ausgeschöpft, es besteht großes Interesse an der Maßnahme. In einer Variante dazu reduzieren einige Landwirte ihren N-Düngereinsatz sogar auf 80%. („N80“). Die Wasserschutzmaßnahmen werden konsequent weiterentwickelt.

Beratung zu Cross Compliance Die aus EU-, Bund- und Landesmitteln geförderte Beratung zu Cross Compliance wurde um die neuen Herausforderungen erweitert: u.a. Wasserwirtschaft, Biodiversität Förderung: 80 % öffentl. Mittel und 20 % Eigenanteil des Landwirts Beratungsträger können alle Landwirtschaftsberater sein, die an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben – also neben den Wasserschutzberatern im Trinkwasserschutz und in den WRRL-Gebieten auch Ringberater, private Berater, … Pflicht-Grundschulung der Berater „Einzelbetriebliche Management-System Beratung“ (EMS) durch LWK Beratung der Landwirte zu den „anderweitigen Verpflichtungen“ (Cross Compliance) mit Ziel Erhalt von Direktzahlungen Neu dazu seit 2012 „Neuen Herausforderungen an die Beratung“: Landwirte können sich auf besonderen Förderantrag hierzu beraten lassen (max. 1.500 € pro Landwirtschaftlichem Betrieb u. Jahr). Schulungen des NLWKN, gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer für über 280 Landwirtschaftsberater zu den Themen Wawi und Artenvielfalt als Grundlage diese Beratungsaufgabe übernehmen dürfen. Weitere Vertiefungsschulungen für die Landwirtschaftsberater erforderlich Neue Möglichkeiten in der Beratung werden erschlossen.

Ausblick I Intensivere Flächennutzung kann örtlich zum Anstieg der Stickstoffbelastungen für Boden und Gewässer führen. Beispiele: Wegfall der Flächenstilllegung, Grünlandumbrüche, der Anbau nachwachsender Rohstoffe (Bioenergie-Mais!), regionaler Anstieg der Viehhaltungsdichte. Ergänzende Maßnahmen gem. EG-WRRL, hier der Vertrags-Gewässerschutz, setzen daher die strikte Einhaltung der Regeln des Landwirtschaftlichen Fachrechts voraus (z. B. der DüV). Ohne die Einhaltung dieser „Baseline“ können die Ergänzenden Maßnahmen nicht effizient wirken. -Die Intensivierung der Flächennutzung : Wegfall der Flächenstilllegung, Grünlandumbrüche, der Anbau nachwachsender Rohstoffe, hier insbesondere beim Bioenergie-Mais und der regionale Anstieg der Viehhaltungsdichte -Wirksamkeit der Ergänzenden Maßnahmen gem. EG-WRRL, hier der Vertrags-Gewässerschutz, setzt Einhaltung der Regeln des Landwirtschaftlichen Fachrechts voraus (z.B. der DüV) voraus. -Ohne die Einhaltung dieser „baseline“ können die Ergänzenden Maßnahmen nicht effizient wirken. -Die konsequentere Umsetzung der DüV, u.a. durch zielgerichtete Zusammenarbeit kommunale Umwelt- und Bauverwaltung und LWK (sh. Nährstoffsymposium WVT 8.06,2012) - Beispiele für die wesentlichen Handlungsfelder sind die Überprüfung ausreichender Lagerkapazitäten und Ausbringflächen für alle Wirtschaftsdüngerarten mit strikter Einhaltung der Obergrenzen für N aus Wirtschaftsdünger (170 kg/ha einschl. N aus Gärresten) und der Grenzen für die Nährstoffüberschüsse. Die konsequentere Umsetzung der DüV muss zur vorrangigen Aufgabe werden.

Anzahl Fördermaßnahmen Bau und Finanzierungsprogramm 2012 Fließgewässerentwicklung Niedersachsen Anzahl der geplanten Maßnahmen in den niedersächsischen Flussgebietsanteilen Niedersachsen (n=79) Anzahl Fördermaßnahmen Elbe Weser Ems Vechte

Anzahl Fördermaßnahmen Bau und Finanzierungsprogramm 2012 Fließgewässerentwicklung Niedersachsen FGE-Programm 2012: Verteilung auf Gewässerprioritäten (Leitfaden Maßnahmenplanung) Anzahl Fördermaßnahmen 1 2 3 4 5 6 ohne

Anzahl Fördermaßnahmen Bau und Finanzierungsprogramm 2012 Fließgewässerentwicklung Niedersachsen Fördermaßnahmen: Verteilung auf unterschiedliche Maßnahmenkategorien (Belastungen) Anzahl Fördermaßnahmen Durchgängigkeit n = 23 Morphologie n = 47 Planungen / Studien n = 9

Bau und Finanzierungsprogramm 2012 Fließgewässerentwicklung Niedersachsen Verteilung der Fördermaßnahmen auf unterschiedliche Maßnahmenträger (Institutionen) Niedersachsen n = 79 Anzahl geplanter Maßnahmen 55 10 7 4 3 Landkreise Städte u. Gemeinden Unterhaltungsverbände NLWKN Sonstige