Breitbandförderung in Niedersachsen

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 Präsentation transkript:

Breitbandförderung in Niedersachsen Dr. Miriam Bader-Gassner Hannover, 19.01.2017

NBank – informieren, beraten, begleiten, fördern NBank ist zentraler Ansprechpartner für alle Breitband-Förderprogramme in Niedersachsen Bewilligungsstelle für Landeszu- schüsse Vertragspartner für landeseigenes Darlehensprogramm Bei der Breitbandförderung ist die NBank zentraler Ansprechpartner in Niedersachsen für alle Förderprogramme. Die Technische Beratung erfolgt durch das bzn. Wir unterstützen Sie bei der Projektgestaltung, begleiten die Projekte und beraten zu Zuschüssen und Finanzierung. NBank als Beratungseinrichtung: Projektgestaltung Programm-Informationen und Programm-Auswahl begleitende Finanzierungsberatung Prüfung der Projekte auf wirtschaftliche Tragfähigkeit

Fördermodelle Wirtschaftlichkeitslücke Förderung soll Wirtschaftlichkeitslücke beim Aufbau und / oder Betrieb von Breitband- infrastrukturen eines privaten Anbieters schließen. Wirtschaftlichkeitslücke stellt Differenz zwischen Kosten und Erlösen des Netzaufbaus und -betriebs dar. Betreibermodell Förderung von Investitionen der Kommunen zur Errichtung von passiver Breitbandinfra- struktur zur Nutzung öffentlicher Tele- kommunikationsnetze durch private Betreiber. Kommune ist Bauherrin der zu errichtenden passiven Infrastruktur oder allein verfügungsberechtigt über Nutzung einer bestehenden passiven Infrastruktur. Foto: b|z|n

Förderspektrum

Beratungsangebot der NBank BMVI-Zuschuss Breitbandausbau Niedersachsen - Zuschuss EFRE-Zuschuss ELER-GAK-Zuschuss NBank-Darlehen Kommunalinvestitions- förderungsgesetz (KIP)

Finanzmittel Breitband Niedersachsen Land Niedersachsen ELER / EFRE / Landesmittel ca. 120 Mio. € Bund (geschätzter Anteil NDS) ca. 340 Mio. € NBank (Breitband-kredit) Regionale Kreditinstitute Zuschüsse Zuschüsse Darlehen Darlehen

Wirtschaftlichkeitslücke (WL) Programm-Übersicht Betreibermodell (BM) Wirtschaftlichkeitslücke (WL) Bundesförderung (BMVI) Breitbandausbau Nds. (DD II) NBank-Darlehen Breitbandausbau Bundesförderung (BMVI) ELER / GAK EFRE BM Bund: max. 15 Mio. DD II: max. 5 Mio. Darlehen: 50 % der Investitionssumme WL: ELER: max. 2 Mio. GAK: max. 0,5 Mio. EFRE: max. 200.000 => bereits im Vortrag von Fr. Leonhardt erläutert Kombination GAK und Bund nicht möglich. GAK-Gebiete müssen aus dem Gebiet für den Bundesantrag herausgenommen werden. Im ELER werden keine Gewerbegebiete gefördert, aber das Projektgebiet muss bei ELER und Bund identisch sein. KIP

Zuschüsse

Bundesförderung Rechtsgrundlage: NGA-Rahmenregelung Ziel: flächendeckende Versorgung mit mind. 50 Mbit/s bis 31.12.2018 Antragsteller: Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, kommunale Gesellschaften Wirtschaftlichkeitslücke, Betreibermodell, Beratungsleistungen max. 15 Mio. €, Bagatellgrenze: 100.000 € 100 % Erschließung im Ausbaugebiet, mind. 85 % (Kürzung !) Fördersatz 50-70 % der förderfähigen Kosten Förderung in weißen Flecken nächster Antragsstichtag: 28. Februar 2017 Ziel der Bundesförderung ist die flächendeckende Versorgung mit mind. 50 Mbit/s bis 31.12.2018. Diese politische Vorgabe ist auch Teil der Richtlinie / des Scorings. Antragsteller: Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, kommunale Gesellschaften Beratungsleistungen werden bis zu 100% gefördert, maximal 50.000 Euro Die Förderhöhe bei BM und WL beträgt max. 15 Mio. €, die Bagatellgrenze liegt bei 100.000 € Der Basisfördersatz beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. (Erhöhung in Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft) Eigenmittelanteil beträgt 10% nächster Antragsstichtag: 28. Februar 2017 Rolle der NBank: Begleitung der Antragstellung => schon im vorab regelmäßige Gespräche. 2 Wochen vor Antragstichtag wird Antragsentwurf an NBank und bzn versendet Verfassen der Stellungnahmen, die mit Antragstellung an den Projektträger versandt werden müssen. Der Basisfördersatz beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Dieser Basisfördersatz wird erhöht, wenn es sich beim Projektgebiet um ein Gebiet mit geringer Wirtschaftskraft handelt. Basis ist hier die Abweichung der Realsteurekraft von der Standartabweichung des Bundesdurchschnitts. Beratungsleistungen: Planungsleistungen: Aufnahme IST-Situation, Datensammlung für Scoring, Kalkulation verschiedener Ausbauszenarien, Technologie-Abwägung, Kostenschätzung, …….. Vorbereitung von Teilmaßnahmen Begleitung der Bauausführung Bewertung aller Anträge anhand gewichteter Kriterien. Obergruppen sind: Förderbedarf, Projekterfolg, effizienter Mitteleinsatz, Nachhaltigkeit

Breitbandausbau Niedersachsen Zuschuss an Gebietskörperschaften 75 % der Haushalte mind. 50 Mbit/s + 95 % der Haushalte 30 Mbit/s nur Betreibermodelle: Betreiber muss bei Projektbeginn feststehen Fördersatz 25 %, max. 5 Mio. €, mind. 500.000 € keine Antragsstichtage Eigenanteil: mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Förderfähige Kosten Leerrohre mit unbeschaltetem Glasfaserkabel Tiefbauleistungen Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitigen Erdarbeiten Finanzierungsaufwand (Zinsen) – beim Bund nicht förderfähig VN-Basis: Investitionsausgaben mit Originalbelegen an Bundesförderung angelehnt (Aufgreifschwellen und Eigenanteil) Nur BM Max. 5 Mio. (25 %) => Finanzierungsaufwand (Zinsen) sind auch förderfähig (beim Bund nicht!) Keine Stichtage Eigenanteil mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Ausnahmen nach Zustimmung der Kommunalaufsicht: Haushaltssicherungskonzept Zins- und Tilgungshilfe nach §§ 13 ff. NFAG Prekäre Haushaltssituation durch Maßnahmen zur Unterbringung von Asylbewerbern / Flüchtlingen Verfahren: MEV, IBV, Betreiberauswahl nur Landesmittel: Antragsprüfung, Scoring, Zuwendungsbescheid zusätzlich Bundesförderung: Vorabprüfung der Anträge von Bund durch NBank und bzn (Stellungnahme) Antragstellung Landesförderung Bescheid NBank unter Vorbehalt Bundesförderung endgültiger Bescheid (Vorbehalt entfällt)

ELER-GAK-Förderung nur Wirtschaftlichkeitslücke, Zweckbindung: 7 Jahre Aufgreifschwellen ELER = 30 Mbit/s symmetrisch GAK = mind. 16 Mbit/s Fördersatz ELER = 53 % in SER-Gebieten, 63 % in ÜR-Regionen GAK = 70 % (15 % über Durchschnitt Steuereinnahmekraft), 80 % (Durchschnitt), 90 % (15 % unter Durchschnitt) Förderbetrag ELER = max. 2 Mio. € je Landkreis GAK = max. 500.000 € Antragsstichtage ELER = 15.04. und 15.10. GAK = 15.10. Gemeinsame Richtlinie 16.12.2015 ELER: Aufgreifschwelle: 30 Mbit Förderfähige Kosten: Machbarkeitsuntersuchungen, aktive und passive Netzinfrastruktur Fördersatz: 53-63 % Förderbetrag: max. 2 Mio. GAK: Aufgreifschwelle: Der Bund hat im Dezember im GAK-Rahmenplan eine Erhöhung der Aufgreifschwelle von 6 Mbit/s auf 16 Mbit/s vorgenommen. Förderfähige Kosten Informationsveranstaltungen, Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsarbeiten passive Netzinfrastruktur Verlegung von Leerrohren Fördersatz: 70-90 % Förderbetrag: max. 500.000 Verfahren ELER: MEV, IBV, Betreiberauswahl Antrag mit Berechnung WL bei der Bewilligungsstelle ArL oder NBank: nur Landesmittel: Antragsprüfung, Stellungnahme NBank, Scoring, Zuwendungsbescheid zusätzlich Bundesförderung: identisches Projektgebiet erforderlich Vorabprüfung des Antrages zur grundsätzlichen Förderfähigkeit Stellungnahme NBank an Bund: Übereinstimmung mit der Landesstrategie, technische Plausibilität, wirtschaftliche Tragfähigkeit Antragsprüfung ArL Scoring Zustimmung ML Zuwendungsbescheid ArL unter Vorbehalt Bundesförderung endgültiger Bescheid (Vorbehalt entfällt)

KIP-Förderung Rechtliche Grundlage: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KIP) und Nds. Kommunal-investitionsförderungsgesetz (NKomInvFöG) 50 Mbit/s Kommune trifft selbständige Entscheidung über den Mitteleinsatz – keine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht oder das MI erforderlich bei Mitteleinsatz im Breitbandausbau ist vorherige Vorstellung im Einplanungsausschuss erforderlich Fertigstellung und Mittelabruf bis 31.12.2018 Fördersatz 85-95 % + max. Fördersumme je Kommune aus der Anlage zum NKomInvFöG Voraussetzung: finanzschwache Kommune (= alle LK + Region H) + ländlicher Raum (= alle LK + Region H ohne LHH) MEV, IBV, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Doppelförderungsverbot (verschiedene Maßnahmen abgrenzbar) Kommune trifft selbständige Entscheidung über den Mitteleinsatz – keine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht oder das MI erforderlich Fertigstellung und Mittelabruf bis 31.12.2018 => wie Bund Fördersatz 85-95 % Doppelförderungsverbot (verschiedene Maßnahmen abgrenzbar) => KIP-Gebiete dürfen nicht Teil der anderen Zuschuss-Anträge sein!!!

Darlehen

Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen Förderdarlehen an Kommunen, die die Breitbandinfrastruktur im Eigenausbau realisieren Fördersatz max. 50 % Laufzeiten: bis 25 Jahre, Zinsbindung für gesamte Laufzeit keine bankübliche Besicherung Kombination mit anderen Finanzierungshilfen uneingeschränkt möglich Auszahlung Abrufverfahren haushaltsjahr- und vorhabenbezogen Tilgung bis zu 7 Tilgungsfreijahre flexible Tilgungsstruktur: Rückzahlung ratierlich, in Annuitäten oder endfällig Förderdarlehen für kommunale Betreibermodelle Finanzierung von max. 50 % der Investitionskosten => die anderen 50% gerne durch lokale Kreditinstitute Laufzeit bis 25 Jahre, Zinsbindung für gesamte Laufzeit => zur Zeit bei rund 1,5 % Unterschied zu anderen Kreditinstiuten: keine bankübliche Besicherung Vorteil: Kombination mit den vorher beschriebenen Zuschüssen uneingeschränkt möglich Auszahlung Erfolgt haushaltsjahr- und vorhabenbezogen im Abrufverfahren Tilgung bis zu 7 Tilgungsfreijahre sind möglich flexible Tilgungsstruktur: Rückzahlung ratierlich, in Annuitäten oder endfällig

Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen Voraussetzungen allgemein mit dem Bau wurde noch nicht begonnen Infrastruktur in kommunalem Besitz Investition im Rahmen des Vermögenshaushalts bzw. Vermögensplans des aktuellen Haushaltsjahres (Kommunalaufsicht) Voraussetzungen Netze 30 Mbit/s oder mehr kein marktgetriebener Ausbau in den nächsten 3 Jahren (MEV) Betreiber stellen Anschlüsse für Privat- und Geschäftskunden zur Verfügung diskriminierungsfreier, technologieneutraler Zugang FTTC oder FTTB privater Betreiber Voraussetzungen allgemein Wie bei den Zuschussprogrammen darf der Baubeginn noch nicht erfolgt sein (Stufe 7 HOAI) Infrastruktur bleibt in kommunalem Besitz Abbildung im Haushalt und Genehmigung der Kommunalaufsicht Voraussetzungen Netze Ähnlich wie bei Zuschussprogrammen 30 Mbit/s oder mehr kein marktgetriebener Ausbau in den nächsten 3 Jahren (MEV) Betreiber stellen Anschlüsse für Privat- und Geschäftskunden zur Verfügung

Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen: Unterlagen Formelle Finanzierungsanfrage Businessplan: Text und Zahlen Haushalt und Kreditermächtigung (Kommunalaufsicht) technische Bewertung des Vorhabens durch das b|z|n abgeschlossene Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Bestätigung, dass diese nicht erforderlich ist Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt Einzureichende Unterlagen Formelle Finanzierungsanfrage (Formular auf Homepage) Businessplan: Text und Zahlen Haushalt und Kreditermächtigung (Kommunalaufsicht) technische Bewertung des Vorhabens durch das b|z|n abgeschlossene Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Bestätigung, dass diese nicht erforderlich ist Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt

Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen: Verfahren Gespräche mit MI (Kreditermächtigung), Abbildung des Projekts im Haushalt zuerst Beantragung der Zuschüsse, dann Darlehensantrag Finanzierungsanfrage / Beratung Prüfung und Zuteilung Kreditantrag und Kreditzusage Kreditabruf und Auszahlung Auszahlung Rückführung Verfahren Während der Projektplanungen bereits Gespräche mit MI (Kreditermächtigung) und Abbildung des Projekts im Haushalt zuerst Beantragung der Zuschüsse, dann Darlehensantrag Finanzierungsanfrage / Beratung Prüfung und Zuteilung Kreditantrag und Kreditzusage Kreditabruf und Auszahlung Auszahlung Rückführung

Empfehlungen enge Kommunikation mit beratenden Stellen (bzn, NBank) Bausteine des Erfolgs: technische Fachplanung, rechtliche Gestaltung, tragfähige Finanzierung und politische Unterstützung Scoring hat bei allen Programmen eine besondere Bedeutung Bestimmungen der Bewilligungsbescheide (inkl. Darlehensverträge) sind während der gesamten Projektlaufzeit einzuhalten (Rückforderungen!) Vollständige und nachvollziehbar strukturierte Antragsunterlagen minimieren Nachfragen und Nachforderungen Am wichtigsten: enge Kommunikation – Beratungsangebot nutzen Technische und rechtliche Gestaltung wichtig, auf tragfähige Finanzierung achten Politische Unterstützung! Wichtig für Akzeptanz in der Bevölkerung Bei Antragstellung Scoringmodelle als Grundlage verwenden! Bei der Realisierung: Bestimmungen der Bewilligungsbescheide beachten sonst drohen Rückforderungen Hohe Qualität der Antragsunterlagen Besser im Vorfeld fragen! Wir stehen gerne zur Verfügung (telefonisch, mail, Termin). Möglichkeit zum Austausch nach der Mittagspause. Nächste Folie: Newsletter

NBlick – Der Newsletter der NBank Immer auf dem Laufenden: Wünschen Sie aktuelle Informationen zu Förderthemen, Richtlinien- änderungen, Sonderschwerpunkten und Fördermöglichkeiten? Abonnieren Sie Ihren persönlichen NBank-Newsletter unter www.nbank.de Sie entscheiden, was Sie wirklich interessiert! Wählen Sie einfach die für Sie relevanten Themen im Newsletter- Abo aus.

Mehr Informationen zur NBank finden Sie unter www.nbank.de Rufen Sie mich gerne an: Dr. Miriam Bader-Gassner Beratung & Dienstleistungen Regionalteam BS-H-LG Telefon: 0511 30031-511 E-Mail: miriam.bader-gassner@nbank.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! weiter