Arbeits- und Tarifrecht 2017

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 Präsentation transkript:

Arbeits- und Tarifrecht 2017 Bezirksversammlungen 2017 Arbeits- und Tarifrecht 2017 Harm Plesch Rechtsanwalt Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks

Übersicht Sozialkassensicherungsgesetz (SokaSiG) Informationspflichten über Streitschlichtung Mindestlohn (gesetzlich, tariflich) Auswärtsbeschäftigung (Tarif, LStR)

Sozialkassensicherungsgesetz (SokaSiG)

Tischvorlage „ZDB BAUSTEIN“

Informationspflichten über Streitschlichtung

Tischvorlage „Informationspflichten“ LIV A-Rundschreiben vom 25. 01

Gesetzlicher und tariflicher Mindestlohn

Gesetzlicher Mindestlohn Neuer gesetzlicher Mindestlohn ab 01. Januar 2017 in Höhe von EUR 8,84 für alle Arbeitsverhältnisse und Praktika ohne Tarifbindung Ausnahmen nur in engen Grenzen für: - Jugendliche < 18 ohne Berufsausbildung - Auszubildende - Praktika gem. Ausbildungsordnung - freiwilliges Orientierungspraktikum bis zu 3 Monaten - begleitendes Praktikum während Berufs- oder Hochschulausbildung bis zu 3 Monaten

Tariflicher Mindestlohn Neuer tariflicher Mindestlohn ab 1. Januar 2017 in Höhe von EUR 11,30 (LG 1) EUR 14,70 (LG 2) für alle Arbeitsverhältnisse mit Tarifbindung Ausnahmen für Schüler an allgemeinbildenden Schulen sowie Schulabgänger innerhalb von 12 Monaten bis zu Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen, gewerbliches Reinigungspersonal und „Bullyfahrer“ grundsätzlich nicht für echte Praktikumsverhältnisse

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