Hauptausschuss der Stadt Korschenbroich am 10.05.2012
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss Gemeinsame Einrichtung seit dem 01.01.2011 Agentur für Arbeit Mönchengladbach Rhein - Kreis Neuss
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss *Vorsitz hat vom 01.07.2011 – 31.12.2012 die AA MG inne, danach Wechsel im 2-Jahresrhytmus Geschäftsführung GF Wendeline Gilles, AA MG stellv. GF Ulrich Hartz, RKN Trägerversammlung 7 Mitglieder des Rhein-Kreis Neuss 7 Mitglieder der BA (Vorsitz*) Beratende Stimmen: Bürgermeister der 8 Mitgliedskommunen ; Kreistagsfraktionen, auf die kein stimmberechtigtes Mitglied entfällt Vorsitzender entscheidet bei Stimmengleichheit Das gilt nicht für Bestellung/Abberufung Geschäftsführer (Rück-)Übertragung operativer Aufgaben auf Träger oder Dritte Aufstellung Stellenplan und Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung Beirat Sozialdezernenten Kreis und Kommunen Je ein Vertreter der Kreistagsfraktionen 3 Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände Je ein Vertreter der AG & AN-Seite des Verwaltungsausschusses der AA MG Vertreter örtliche IHK & Handwerkskammer Vertreter Arbeitskreis Wirtschaftsförderung Vertreter Arbeitskreis Gleichstellungsbeauftragte
Aufgaben nach dem SGB II Übertragung auf die gemeinsame Einrichtung Kommunale Aufgaben Leistungen für Unterkunft und Heizung (LHU) Nicht von der Regelleistung umfasste einmalige Bedarfe (Erstausstattung Wohnung, Bekleidung und bei Schwangerschaft/Geburt) Bildungs- und Teilhabepaket (Mittagessen, Teilhabe, Klassenfahrten, Fahrkosten, Lernförderung) Bundesaufgaben Regelleistung für den Lebensunterhalt (LLU) Mehrbedarfe für den Lebensunterhalt Sozialversicherung Arbeitsmarktliche Eingliederungsleistungen (Beratung, Vermittlung, Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildung, Beschäftigungsförderung, etc.) Übertragung auf die gemeinsame Einrichtung Weitere kommunale Aufgaben Kinderbetreuungsleistungen Schuldnerberatung Suchtberatung Psychosoziale Betreuung Nicht übertragen
Personal des JC RKN Dienstherr MitarbeiterInnen 01.04.2011 BA 171 215 Gemeinde Jüchen 2 Gemeinde Rommerskirchen 3 Post 1 Rhein-Kreis Neuss 16 13 Stadt Dormagen 6 Stadt Grevenbroich 10 8 Stadt Kaarst Stadt Korschenbroich Stadt Meerbusch 9 Stadt Neuss 28 24 Telekom TZG 72 48 Gesamtergebnis 323 330
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss (13 Standorten in acht Städte und Gemeinden des Kreises) beschäftigt zurzeit insgesamt 330 Mitarbeiter Standorte Arbeitsvermittlung Standorte Leistungsgewährung/FM Jugendhaus / Visionen 50plus Standort Widerspruchsstelle seit Mai 2010 (FM ab Mai wegen Umbau)
Standort Korschenbroich (Stand 11/11, Quelle Jobcenter Report 02/12) Am Standort Korschenbroich werden 477 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 901 Personen von 5 Kolleginnen und Kollegen leistungsrechtlich betreut. Das sind 3,1% aller Empfänger von Leistungen nach dem SGB II im Rhein-Kreis Neuss (29.029) Die zuständige Arbeitsvermittlung befindet sich in Neuss am Standort Königstraße. Ebenfalls gibt es eine Vor-Ort-Präsenz des Fallmanagements. Jeweils mittwochs ist eine Fachkraft ganztägig auf der Friedrich-Ebert-Str. anzutreffen.
In Korschenbroich: (Stand 11/11, Quelle Jobcenter Report 02/12) leben 33.078 Einwohner, das sind 7,46 % der Einwohner des RKN (443.286) hat sich im Laufe des Jahres 2011 die Zahl der Bedarfsgemeinschaften von 491 (Jan. 2011) auf 477 (Nov. 2011) verringert gibt es 320 arbeitslose SGB II-Leistungsbezieher. Im RKN sind es dagegen 9.349. Anteilig im Verhältnis zu allen Leistungsempfängern in Korschenbroich sind dies 35,52% bzw. im RKN 32,21% erfolgten im Februar 2012 53 Zugänge und 39 Abgänge von Arbeitslosen lag der Anteil der Arbeitslosen im SGB II Bereich im Februar 2012 bei 1,9% und bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen bei 3,6% sind von 901 SGBII-Leistungsbeziehern 147 Ausländer wurden im Jahr 2011 142 Erstanträge auf Arbeitslosengeld II gestellt - im RKN waren es insgesamt 3669 Erstanträge.
In Korschenbroich: (Stand 11/11, Quelle Jobcenter Report 02/12) ist der Anteil der Personen unter 55, die im Leistungsbezug stehen, mit ca. 84% unter dem Schnitt im RKN (ca. 88%) liegt der Anteil der Leistungsbezieher mit 55 und älter mit 15,76% über vier Prozentpunkte über dem Kreisschnitt (11,61 %) sind 37,62% der arbeitslosen SGB II-Empfänger unter 25. Im RKN 42,11% ist mit ca. 10,9% (=99) der Anteil der Alleinerziehenden leicht höher als im Kreis mit 10,69% (=3104).
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Paket) I Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung des Bundestagsbeschlusses vom 25.02.2011 am 25.02.2011 zugestimmt. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II sind die kommunalen Träger für die Leistungen zur Bildung und Teilhabe fachlich zuständig. Daher hat der Rhein-Kreis Neuss hierzu am 04.04.2011 Richtlinien erlassen, die rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten sind. Für die Erbringung der Leistungen für Leistungsbezieher nach dem SGB II ist das Jobcenter RKN zuständig, für alle anderen Antragsteller der kommunale Träger (RKN), der dies auf die Kommunen delegiert hat.
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Paket) II Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder von Kinderzugschlag bzw. Wohngeld [§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)]. Im SGB II-Bereich sind dies Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. Laut Erhebung vom 01.04.2011 sind im RKN 16.066 Kinder und Jugendliche antragsberechtigt. Quelle: Bericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) im Rhein-Kreis Neuss - Stand (25.10.2011)
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Paket) III In der Zeit vom 1.1.2011 – 31.1.2012 wurden im RKN insgesamt 7.658 BuT-Anträge gestellt. Tatsächlich vollständig eingereicht wurden insgesamt 5.403 Anträge. In Korschenbroich wurden in der Zeit vom 1.1.2011 – 31.12.2011 229 Anträge gestellt, tatsächlich vollständig eingereicht wurden 225 Anträge. Davon wurden 3 zurückgezogen 30 abgelehnt 192 bewilligt - davon Teilhabe - §28 Abs.7 53 Lernförderung - §28 Abs.5 4 Schulfahrten - §28 Abs.2 39 Mittagsverpflegung - §28 Abs.6 96
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Paket) IV In der Zeit vom 1.1.2012 – 31.3.2012 sind in Korschenbroich bisher 72 Anträge gestellt worden - alle vollständig eingereicht und bewilligt Lernförderung - §28 Abs.5 1 Mittagsverpflegung - §28 Abs.6 36 Teilhabe - §28 Abs.7 19 Schulfahrten - §28 Abs.2 16 72
Servicecenter Am 27.07.2011 startete das Jobcenter mit seiner neuen zentralen Servicerufnummer 02131 – 12400 Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ist telefonisch unter der zentralen Servicenummer montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr zum Festnetztarif erreichbar Klärung von Fragen zur Leistungssachbearbeitung oder zur Arbeitsvermittlung sowie Terminvereinbarungen
Weitere Informationen und den Jobcenter-Report erhalten Sie auf unserer Homepage: www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de