Vorsorge-Info Renzo Priore Generalagent Mark Keller Hauptagent
Themenübersicht Aufbau der Vorsorge in der Schweiz Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungen Grenzbeträge Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen Gestaltung der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung (WEF) Ihre persönliche Vorsorgeanalyse
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Aufbau der Vorsorge in der Schweiz Bedarfsgerechte Vorsorge Drei-Säulen-Konzept Existenzsicherung Ergänzungs- leistungen (EL) Staatliche Vorsorge AHV/IV Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung Über- obligatorische Vorsorge Berufliche Vorsorge Obligatorisch BVG/UVG Individuelle Ergänzung Freie Vorsorge (Säule 3b) Private Vorsorge Gebundene Vorsorge* (Säule 3a) 1. Säule 2. Säule 3. Säule * mit zusätzlicher Steuervergünstigung
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Finanzierung AHV / IV Umlageverfahren Beiträge von Arbeitnehmer + Beiträge von Arbeitgeber finanzieren laufende Alters- leistungen Invaliden- leistungen Hinterlassenen- leistungen
Finanzierung BVG Kapitaldeckungsverfahren Kapital und Zinsen Beiträge von Arbeitnehmer + Beiträge von Arbeitgeber Kapital und Zinsen finanzieren künftige, eigene Alters- leistungen Invaliden- leistungen Hinterlassenen- leistungen
Demographische Entwicklung Erwerbstätige Rentner 1950 6,2 : 1 1990 4,4 : 1 2040 1,8 : 1
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Grenzbeträge 2011 AHV/IV – BVG – UVG
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Leistungsübersicht Beispiel für Vorsorgelücke im Alter
Ursachen für Invaliditätsfälle In der Schweiz wohnhafte Bezüger von Invalidenversicherungsrenten (2009) Quelle: IV-Statistik Dezember 2009 Psychische Erkrankungen 40,9% Erkrankungen von Knochen oder Bewegungsorganen 19,1% Unfälle 9,1% Geburtsgebrechen 1 1,7% andere Erkrankungen 12,1% Erkrankungen des Nervensystems 7,0%
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Versicherte Personen gemäss BVG Beginn Beitragszahlung Invaliden- und Hinterlassenenversicherung (Risikoprämien) Beginn Beitragszahlung Altersversicherung (Sparprozess) 1. Januar 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. Altersjahre Grundsatz: Dem BVG-Obligatorium unterstehen Arbeitnehmer, die bei der AHV versichert sind, das 17. Altersjahr vollendet haben, über einen massgebenden AHV-Jahreslohn von mehr als CHF 20 880.– (Eintrittsschwelle) verfügen, das 65. Altersjahr (Männer) bzw. 64. Altersjahr (Frauen) noch nicht erreicht haben.
Welcher Lohn ist versichert? Lohnanteile über dem BVG-Maximum sind in der 1. und der obligatorischen 2. Säule nicht versichert. AHV-Lohn 20 880.– 20 881.– 27 840.– 52 200.– 83 520.– 100 000.– koordinierter Lohn = BVG-Lohn = versicherter Lohn CHF 83 520.– 3 480.–* 20 880.– 24 360.– 27 840.– 59 160.– 16 480.– CHF 24 360.– * Der minimal versicherte BVG-Lohn beträgt im Lohnbereich zwischen der Eintrittsschwelle 20 880.– und 27 840.– konstant 3 480.–
Im BVG nicht versichert Koordinierter Lohn 2011 Übersteigender Lohn* Im BVG nicht versichert Über- obligatorium Im BVG-Obligatorium nicht versichert BVG-Lohnmaximum CHF 83 520.– Koordinierter Lohn gem. BVG, max. CHF 59 160.– (versicherter Lohn) AHV-Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug von CHF 24 360.– BVG Maximale AHV-Rente CHF 27 840.– Koordinierter Lohn stets CHF 3 480.– entspricht minimal versichertem Lohn BVG-Koordinationsabzug CHF 24 360.– Eintrittsschwelle CHF 20 880.– * bis insgesamt max. CHF 835 200.– versicherbar (entspricht dem 10-fachen BVG-Lohnmaximum)
Altersleistungen im Alter 65/64 Altersgutschriften (in % des versicherten Lohnes) Total Altersgutschriften + Zins (Verordnung Bundesrat per 1.1.2009: 2%) = Altersguthaben x Umwandlungssatz = Höhe jährliche Altersrente (Kapitalauszahlung des Alters- guthabens möglich, sofern im Reglement vorgesehen) Männer 25 35 45 55 65 Frauen 25 35 45 55 65 7% 15% 10% 18%
AXA Sammelstiftungen Umwandlungssatz Übersicht jahrgangsspezifische BVG-Umwandlungssätze (UWS) Jahr Jahrgang Männer Pensions- alter Männer UWS Männer (in %) Jahrgang Frauen Pensions- alter Frauen UWS Frauen (in %) 2005 1940 65 7,15 1942 64 7,20 2006 1941 7,10 2007 1943 2008 7,05 1944 2009 1945 7,00 2010 1946 6,95 2011 1947 6,90 2012 1948 6,85 2013 1949 6,80 ab 2014 1950
Veränderung der Altersrente bei Vorbezug bzw. Aufschub Vorbezug = gekürzte Leistung, längere Rentendauer, weniger Beiträge, weniger Zins Aufschub = erhöhte Leistung, kürzere Rentendauer, mehr Beiträge, mehr Zins Altersrente* 0% 50% 100% 150% 175% 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 Alter 165,0% 148,4% 134,0% 121,5% 110,1% 100,0% 89,0% 79,3% 70,6% 62,9% 56,0% Normalleistung Alter 65 * In % der Altersrente im Alter 65. Die Prozentangaben sind anhand eines Beispiels gerechnet. Der im Einzelfall gültige Prozentsatz muss jeweils neu ermittelt werden.
Steuerliche Behandlung Alters- guthaben reduzierte Besteuerung als Einkommen + Besteuerung als Vermögen AHV-pflichtiger Lohn Beitrag BVG Beitrag AHV / IV / EO keine Besteuerung Besteuerung als Einkommen AHV BVG Besteuerung als Einkommen Renten
Gleitende Pensionierung Beispielschema Aufschub Teilpensionierung 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 Reduktion auf 70% 1. Schritt (Rente/Kapital) Reduktion auf 50% 2. Schritt (Rente/Kapital) Pensionierung 4. Schritt (Rente/Kapital) Reduktion auf 30% 3. Schritt (Rente/Kapital) Ordentliches Pensionierungsalter
Einkauf von Beitragsjahren Kapital in CHF 400 000 350 000 300 000 250 000 200 000 150 000 100 000 50 000 Summe der regl. Alters- gutschriften (ohne Zinsen) auf Basis des versicherten Lohnes im Zeitpunkt des Einkaufs maximal mögliches Altersguthaben separate Freizügigkeitsguthaben vorhandenes Altersguthaben maximale Einkaufssumme tatsächliche Situation per Berechnungsdatum
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Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Vorbezug und Verpfändung sind für folgende Zwecke im In- und Ausland zulässig: Erwerb und Erstellung von Wohneigentum Ausbau oder Umbau von Wohneigentum Rückzahlung von Hypothekardarlehen Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften
Steuerbelastung bei Vorbezug Der Versicherte hat den Vorbezug im Zeitpunkt des Bezuges als Kapitalleistung aus der Vorsorge zu besteuern. Der Steuerbetrag kann nicht mit dem Vorbezug verrechnet werden.
Rückerstattung des Steuerbetrages Bei der Rückzahlung des Vorbezuges kann der Versicherte die Rückerstattung des Steuerbetrages (ohne Zins) verlangen, der auf dem Vorbezug erhoben wurde.
Die Auswirkung des Vorbezugs Besteuerung bei Vorbezug Überweisung von Vorsorgegeldern Eigenkapital Leistungskürzung Zusatzversicherung
Vorbezug von Pensionskassengeldern BVG Altersguthaben Überobligatorische berufliche Vorsorge Minimalbetrag: CHF 20 000.– 25 35 45 50 55 65 Vorbezug bis Alter 50: maximal zur Höhe der Freizügigkeitsleistung Vorbezug ab Alter 50: Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung oder Freizügigkeitsleistung im Alter 50
Die Auswirkung der Verpfändung keine Besteuerung bei Verpfändung Fremdkapital keine Leistungskürzung Vorsorgegeld bleibt bis zur Pfand- verwertung in der Vorsorgeeinrichtung höheres Hypothekardarlehen Verzicht/Aufschub der Amortisation Zinsvergünstigung auf nachrangiger Hypothek
Der Versicherungsausweis (1) Jede versicherte Person erhält jährlich einen Versicherungsausweis, welcher über die Leistungen und Beiträge informiert.
Der Versicherungsausweis (2)
Der Versicherungsausweis (3)
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Haben Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation? Wie bin ich versichert? Ruhestandsplanung? Eigenheimfinanzierung? Nutzung von Steuererleichterungen? Finanzielle Absicherung meiner Angehörigen? Wähle ich eine Rente oder Kapital aus der 2. Säule? Individuelle Analyse Wir begleiten Sie gerne in allen Vorsorge- und Finanzfragen!!!
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