F w D V 7 Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu -

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 Präsentation transkript:

F w D V 7 Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Stand: 03/2003

Feuerwehr LKR DGF-LAN Allgemeines Atemschutz FwDV 7 - neu - September 2002 - Empfehlung zur Übernahme in den Bundesländern Erarbeitung durch Projektgruppe „Feuerwehr-Dienstvorschriften“ unter der Leitung der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg 07.03.2003 - Einführung der FwDV 7 in Bayern

Feuerwehr LKR DGF-LAN Rechtsgrundlagen UVV 0.1 UVV 7.13 FwDV 7 Atemschutz FwDV 7 - neu - Rechtsgrundlagen UVV 0.1 UVV 7.13 FwDV 7 (ZH 1/701) nur Gewerbe GUV 20.14 gilt immer, wenn keine anderen Vorgaben gelten! Bedienungs-anleitung UVV 0.1 - Allgemeine Vorschriften § 14 - Pflicht zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung UVV 7.13 - UVV Feuerwehren GUV 20.14 - Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten BGR 190 - Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten BGR 190 nur Gewerbe vfdb 0804 regelt die Wartung

Bedeutung des Atemschutzes Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Bedeutung des Atemschutzes Siehe Seite 6 FwDV 7 „Können Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheits- schädigender Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden, müssen entsprechend der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden.“ Diese Passage entspricht der „UVV Feuerwehren“ „Kenntnisse über die Verwendungsmöglichkeiten und Schutzwirkung der Geräte, über Auswahl, Pflege, Wartung und Prüfung der Geräte sowie über Ausbildung und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger sind Voraussetzung für die erfolg-reiche Verwendung von Atemschutzgeräten“ Ausdrücklicher Hinweis, dass Kenntnisse über die Verwendungs-möglichkeiten und die Schutzwirkung der AT-Geräte Voraussetzung für deren erfolgreiche Verwendung sind!

Anforderungen an AT-Geräteträger Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Anforderungen an AT-Geräteträger Siehe Seite 7 FwDV 7 „Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Ateman-schlüssen sind für das Tragen für die bei den Feuerwehren anerkannten Atemschutzgeräte nicht geeignet.Ebenso sind Einsatzgrundsätze für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atem-anschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann (z.B. Ohrschmuck, Piercing)“ Das Verbot des Tragens von Körperschmuck (Piercing) wurde zum Schutz der Feuerwehrangehörigen bewusst aufgenommen, um Verletzungen und Gefährdungen zu vermeiden. Das Verbot besteht dann, wenn der Dichtsitz oder die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet wird oder wenn Verletzungsgefahr beim An- u. Ablegen des Atemanschlusses besteht. Hieraus keine Ableitung auf generelles Trageverbot von Körper-schmuck im Feuerwehreinsatz

Eigenverantwortung des AT-Geräteträgers Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 8 FwDV 7 Eigenverantwortung des AT-Geräteträgers „Jeder Atemschutzgeräteträger muss (...) aus eigenem Interesse heraus dafür Sorge tragen, dass die regelmäßige Nachuntersuchung innerhalb der vom Arzt festgelegten Frist durchgeführt wird. Fühlt sich die Einsatzkraft zum Tragen von Atemschutz nicht in der Lage, muss sie dies der zuständigen Führungskraft mitteilen.“ Es wird hier deutlich auf die Eigenverantwortung des AT-Geräteträgers hingewiesen; dies ist die grundlegende Überlegung der FwDV 7 Im Vordergrund steht künftig die Stärkung des Bewusstseins, dass jeder Geräteträger selbst für alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen und Kontrollen verantwortlich ist! Selbstbeurteilung der körperlichen Fitness vor Einsatz Vermeidung der Meinung, dass durch die AT-Überwachung eine Eigenüberwachung nicht mehr nötig ist! „Überwachung erfolgt ja sowieso von außen - Um die eigene Sicherheit brauche ich mich nicht mehr zu kümmern“

Aufgabenverteilung – Verantwortliche Führungskraft - Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 9 FwDV 7 Aufgabenverteilung – Verantwortliche Führungskraft - - Neu - „Verantwortliche Führungskraft im Einsatz „ (in der Regel der Gruppen- oder Staffelführer) - Sicherstellung der Einhaltung der Einsatzgrundsätze im Atemschutz - Sicherstellung der Atemschutzüberwachung Voraussetzung: - Ausbildung als Gruppenführer - möglichst Ausbildung als AT-Geräteträger; - mindestens Kenntnisse über den Atemschutzeinsatz (Einsatzgrundsätze) Stellt den Mindestausbildungsstand dar und keine „Muss-Forderung“ Die Forderung ist sinnvoll und zweckmäßig Umsetzung ist jedoch Ländersache in den Brandschutzgesetzen

Aufgabenverteilung – Leiter Atemschutz - Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 9 FwDV 7 Aufgabenverteilung – Leiter Atemschutz -  Überwachung des Aufgabengebietes Atemschutz mit Aus- und Fortbildung Kontrolle der persönlichen Atemschutznachweise Geräteprüfungen (sinnvoll, dass Leiter und Atemschutz-Gerätewart eine Person ist) Beratung des Leiters der Feuerwehr im Aufgabengebiet Atemschutz Voraussetzung: Ausbildung Atemschutzgeräteträger und Gruppenführer

Aufgabenverteilung – AT-Ausbilder - Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 9 FwDV 7 Aufgabenverteilung – AT-Ausbilder - - Neu -   Durchführung der Aus- und Fortbildung im Atemschutz Voraussetzung: - Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger - Atemschutzgerätewart - Ausbilder für Atemschutzgeräteträger

Aufgabenverteilung – Gerätewart - Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 10 FwDV 7 Aufgabenverteilung – Gerätewart - - Neu - Überwachung, Lagerung und Verwaltung von Atemschutzgeräten Voraussetzung: Ausbildung als Gerätewart

Aufgabenverteilung – AT-Gerätewart - Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 10 FwDV 7 Aufgabenverteilung – AT-Gerätewart -   Wie Gerätewart zusätzlich:    Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Atemschutzgeräten    Mitwirkung bei der Ausbildung und Fortbildung im Atemschutz Voraussetzung: Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger und Atemschutzgerätewart

Einteilung der Atemschutzgeräte Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 11 FwDV 7 Einteilung der Atemschutzgeräte „Atemschutzgeräte werden entsprechend ihrer Schutzwirkung in - Filtergeräte und - Isoliergeräte eingeteilt. - Filtergeräte wirken durch Reinigen der Einatemluft - Isoliergeräte wirken durch Zufuhr von Atemluft aus dem Luftversorgungssystem“ Nur noch Unterscheidung nach Schutzwirkung Kein Unterteilung mehr der Isoliergeräte in - Atemluft aus Druckluftflaschen - Atemluft aus Regenerationsgeräten

Zuordnung des Atemanschlusses Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 11 FwDV 7 Zuordnung des Atemanschlusses „Für Einsatzkräfte, die das erforderliche Sehvermögen nur mit einer Brille erreichen, muss ein innen liegende Maskenbrille bereitgestellt und persönlich zugeteilt werden. Die Maskenbrille muss in den persönlich zugeteilten Atemanschluss eingesetzt sein und im Einsatz und bei Übungen getragen werden. Maskenbrillen, welche über die Dichtlinie des Atemanschlusses verlaufen, sind nicht zulässig.“ Es ist sinnvoll, dass Brillenträger aus Gründen des Zeitgewinnes bei Einsätzen einen persönlich zugeteilten Atemanschluss (Maske) haben. Bei Kontaktlinsen können Probleme durch Austrocknen oder Verrutschen im Einsatz auftreten. Gefährdung der Sicherheit durch dieses Problem möglich!

Feuerwehr LKR DGF-LAN Aus- und Fortbildung Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 12 FwDV 7 Aus- und Fortbildung Hier wird das Ausbildungsziel der FwDV 2 - Befähigen zum Einsatz unter Atemschutz - genauer beschrieben Neu ist die Eigensicherung und das Notfalltraining Neu ist auch die Vorschrift, dass jeder AT-Geräteträger jährlich drei fachbezogene Ausbildungen absolvieren muss: Eine Unterweisung über den Atemschutz Eine Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage Eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit

Feuerwehr LKR DGF-LAN Unterweisung Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 14 FwDV 7 Unterweisung Aufnahme in den allgemeinen Ausbildungsplan Durchführung mindestens einmal jährlich Inhalte der UVV, Einsatzgrundsätze usw. sollen vermittelt und aufgefrischt werden

Feuerwehr LKR DGF-LAN Ausbildungsinhalte Atemschutz FwDV 7 - neu - Handhabung der Atemschutzgeräte - Die Einsatzkurzprüfung wird wieder eingeführt!! - Gewöhnung Orientierung Körperliche Belastung Psychische Belastung Übung von Einsatztätigkeiten Eigensicherung - N E U - Notfalltraining - N E U -

Ausbildungsinhalte - N E U - Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 13 FwDV 7 Ausbildungsinhalte - N E U - Eigensicherung - Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung - Handhaben von kontaminiertem Gerät, Schutzkleidung und Körperoberflächen - Richtiges Verhalten bei Eigengefährdung auch unter psychischer Belastung - Beachten der Maßnahmen der Atemschutzüberwachung Notfalltraining - Suchen, Befreien und In-Sicherheit-bringen von in Not ge- ratenen Atemschutzgeräteträgern - Abgeben von Notfallmeldungen

Feuerwehr LKR DGF-LAN Belastungsübung Atemschutz FwDV 7 - neu - Muss in ATÜ unter fest definierten Belastungen durchgeführt werden Dient dazu, die körperliche Leistungsfähigkeit zu überprüfen Genauere Infos sind in einer Muster-Ausbildungsordnung enthalten! (siehe Anlage 4 der FwDV 7 neu)

Feuerwehr LKR DGF-LAN Einsatzübungen Atemschutz FwDV 7 - neu - Dient dazu, „Atemschutzerfahrung“ innerhalb eines praxisorientierten Einsatzablaufes zu vermitteln Kann entfallen, wenn innerhalb eines Jahres in entsprechender Art und in entsprechendem Umfang unter Atemschutz ein Einsatz absolviert wurde Wird erfüllt z.B. bei Brandcontainer oder Realeinsatz oder retten von Personen, Notfallübungen, vornehmen von Strahlrohren mit Schlauchleitungen unter Druck, absuchen von Räumen .... Genauere Infos sind in einer Muster-Ausbildungsordnung enthalten! (siehe Anlage 4 der FwDV 7 neu)

Aus- und Fortbildung - FAZIT - Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 14 FwDV 7 Aus- und Fortbildung - FAZIT - Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen!

Feuerwehr LKR DGF-LAN Einsatzgrundsätze Allgemein: Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 15 FwDV 7 Einsatzgrundsätze Allgemein: Jeder AT-Geräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich Zwischen zwei AT-Einsätzen ist eine Ruhepause einzulegen - Dauer der Pause ist abhängig von Belastung aus erstem Einsatz - - Als Einsatz gilt das „Leeratmen“ eines Gerätes - Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete Getränke auszugleichen. Hygiene bei Einnahme von Speisen ist zu beachten.

Tragen von Isoliergeräten: Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 15 FwDV 7 Einsatzgrundsätze Tragen von Isoliergeräten: Nur truppweises Vorgehen (Truppführer und mind. 1 Truppmann) Innerhalb eines Trupps Verwendung von gleichen AT-Geräte-Typen (nicht PA und Regenerationsgerät oder Langzeitatmer) An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp zum Einsatz bereitstehen (angeglichen an FwDV 8) Jeder AT-Trupp muss grundsätzlich mit einem Handsprechfunkgerät ausgestattet sein (Kanalumschaltung möglich?) Bricht Funkverbindung ab, muss Sicherheitstrupp soweit vorgehen, bis wieder eine Sprechfunkverbindung besteht oder er den AT-Trupp erreicht hat - Ein neuer Sicherheitstrupp ist bereitzustellen!!

Atemschutzüberwachung : Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 17 FwDV 7 Einsatzgrundsätze Atemschutzüberwachung : Bei jedem Atemschutzeinsatz mit Isoliergeräten muss grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden. Ist eine Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden Trupps bei der Kontrolle der Behälterdrücke. Der jeweilige Einheitsführer der taktischen Einheit ist für die Atemschutzüberwachung verantwortlich. (Delegierung möglich!) Entbindet den AT-Geräteträger nicht von seiner Eigenverantwortung! AT-Geräteträger muss Luftverbrauch selbst regelmäßig kontrollieren!

Feuerwehr LKR DGF-LAN Einsatzgrundsätze Notsignalgeber : Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 18 FwDV 7 Einsatzgrundsätze Notsignalgeber : Die Ausstattung jeder unter Atemschutz eingesetzten Einsatzkraft mit einem Notsignalgeber ist zu empfehlen! Notfallmeldung : Die Notfallmeldung wird mit dem Kennwort „mayday“ eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet. Dieses Wort muss bei allen Notfallsituationen verwendet werden.

Feuerwehr LKR DGF-LAN Instandhaltung Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 19 FwDV 7 Die „Instandhaltung der Atemschutzgeräte“ wurde kurz gefasst, da alle Prüfdaten in den Gebrauchsanweisungen der Hersteller enthalten sind, die wiederum mit den Angaben in der vfdb-Richtlinie 0804 abgestimmt sind. Zur Instandhaltung gehören: Reinigen Desinfizieren Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft nach dem Gebrauch Prüfung durch einen Atemschutzgerätewart mit Mess- u. Prüfgeräten AT-Geräte sind erst wieder einsatzbereit, nachdem sie geprüft und freigegeben sind.

Feuerwehr LKR DGF-LAN Dokumentation Atemschutz FwDV 7 - neu - Siehe Seite 20 FwDV 7 Dokumentation Die Dokumentation wurde neu aufgenommen. Sie kann zentral oder persönlich geführt werden! Ist für jeden AT-Geräteträger zu führen für Einsatz und Übung! Leiter der Feuerwehr oder beauftragte Person ist verantwortlich Folgende Angaben sind aufzunehmen: Datum und Einsatz- oder Übungsort Art des Gerätes Atemschutzeinsatzzeit (Minuten) Tätigkeit Atemschutzuntersuchungs-Termine nach G 26.3

Was ist nicht mehr in FwDV 7 enthalten? Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Was ist nicht mehr in FwDV 7 enthalten? Wirkungen von Atemgiften Atemschutz-Übungsanlagen Überwachung der Atemschutz-Übungsanlagen Handhabung der Atemschutzmasken Instandhaltung Allgemein, AT-Masken, Atemfilter Chemikalienschutzanzüge (CSA) Ausrüstung der Atemschutzwerkstatt Lagern und Verwalten

Hinweise für AT-Verantwortliche und Gerätewarte Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Hinweise für AT-Verantwortliche und Gerätewarte Lungenautomaten LA 88 und LA 96 Trocknung nicht länger als 20 Minuten im Trockenschrank bei max. 55 Grad > Gefahr der Austrocknung des Kolbens < Desinfektion der LA nur unter Druck stehend ins Desinfektionsbad legen! LA nach Desinfektion unter Druck ausblasen

Hinweise für AT-Verantwortliche und Gerätewarte Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Hinweise für AT-Verantwortliche und Gerätewarte Standort-Kurzprüfung Weiterhin monatlich durchzuführen - zusätzliche Sicherheit!! Über die Monatskurzprüfung ist ein schriftlicher Nachweis je AT-Gerät zu führen! Die Prüfungsunterlagen sind bei der 3-Jahres-Gerätehausbesichtigung vorzulegen!

Hinweise für AT-Verantwortliche und Gerätewarte Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Hinweise für AT-Verantwortliche und Gerätewarte Turnusprüfungen Weiterhin auf Landkreisebene 1/4-jährliche Prüfungen für AT-Geräte Weiterhin auf Landkreisebene 1/2-jährliche Prüfungen für Masken

Hinweise für AT-Verantwortliche und Gerätewarte Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu - Hinweise für AT-Verantwortliche und Gerätewarte Geräteprüfung nach Übung und Einsatz Nach einem Einsatz sind die AT-Geräte, Masken und LA nach der Reinigung, Desinfektion und Trocknung zur Prüfung in der AT-Werkstatt vorzulegen! Nach einer Übung mit Übungs-Masken und Übungs-LA ist am Standort eine genaue Kurzprüfung am Einsatzgerät durchzuführen und die ordnungsgemäße Funktion zu prüfen. Bei auftretenden Bedenken ist das Gerät unbedingt der AT-Werkstätte zur Prüfung vorzulegen.